Adressen aller Bürgermeister*innen

eine Liste mit den offiziellen Adressen aller Bürgermeister*innen bzw. Anschriften aller Bürgermeisterämter sämtlicher bayrischer Kommunen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Juli 2017
  • Frist
    17. August 2017
  • Kosten dieser Information:
    55,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Sandra Appelt
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste mit…
An Bayerisches Landesamt für Statistik Details
Von
Sandra Appelt
Betreff
Adressen aller Bürgermeister*innen [#23974]
Datum
18. Juli 2017 15:51
An
Bayerisches Landesamt für Statistik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste mit den offiziellen Adressen aller Bürgermeister*innen bzw. Anschriften aller Bürgermeisterämter sämtlicher bayrischer Kommunen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sandra Appelt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sandra Appelt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sandra Appelt

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Bayerisches Landesamt für Statistik
Sehr geehrte Frau Appelt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Liefer- und Preisangebot (siehe auch angehängtes Veröffe…
Von
Bayerisches Landesamt für Statistik
Betreff
WG: Adressen aller Bürgermeister*innen [#23974]
Datum
19. Juli 2017 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Appelt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Liefer- und Preisangebot (siehe auch angehängtes Veröffentlichungsverzeichnis - Seite 30): A50100 „Kommunales Dienststellenverzeichnis - Bayern“ (ca. 2500 Einrichtungen/Anschriften der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, kreisfreien Städte, Landkreise, Bezirke, Bezirke mit Namen der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte; Verwaltungstyp; Fax/Telefonnummern/allg. E-Mail-Adressen sowie die jeweiligen Internetseite) im EXCEL-Format zum Preis von 55,00€ Stand: Mai 2017 Hinweis: Die persönlichen E-Mail-Adressen der Bürgermeister sind nicht enthalten und liegen uns nicht vor. Nur die allgemeinen Haupt-E-Mail-Adressen der jeweiligen Rathäuser und Verwaltungsgemeinschaften sind im Kommunalen Dienststellenverzeichnis aufgeführt. Anbei erhalten Sie einen Auszug (A7100_0616.xlsx) als Beispieldatei. Nach Eingang einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung (inkl. Bestätigung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen – siehe Anlage) – möglichst per E-Mail (formlos) – kann die Datenbereitstellung standardmäßig per E-Mail erfolgen. Die Rechnung geht Ihnen gesondert per E-Mail zu. Bitte geben Sie uns die genaue Rechnungsadresse an. Für Rückfragen steht Ihnen auch der zentrale Ansprechpartner im Auskunftsdienst, Herr Dotzauer/Referent (Telefon 089-2119-3218; Funktionspostfach des Auskunftsdienstes: <<E-Mail-Adresse>> gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen