'Advent' seit Sommer 21 Hall, im Bereich Güntzelstr.5 brennen seit Sommer 21 im Dunkeln 4 Adventslichter . Ein mit Baken ( mittlerweile) chaotisch umzäuntrs Stück Bürgersteig ist völlig aus der Zeit gefallen.

nochmal Güntzelstr.5
Bitte sorgen sie für Entsorgung der Stolperzone.
Fenner
Prinzregentenstr.
89

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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peter chr fenner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
peter chr fenner
Betreff
'Advent' seit Sommer 21 Hall, im Bereich Güntzelstr.5 brennen seit Sommer 21 im Dunkeln 4 Adventslichter . Ein mit Baken ( mittlerweile) chaotisch umzäuntrs Stück Bürgersteig ist völlig aus der Zeit gefallen. [#234691]
Datum
6. Dezember 2021 11:57
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nochmal Güntzelstr.5 Bitte sorgen sie für Entsorgung der Stolperzone. Fenner Prinzregentenstr. 89
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen peter chr fenner Anfragenr: 234691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234691/
Mit freundlichen Grüßen peter chr fenner

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