Änderung Bebauungsplan Nr. 60

- Den aktuellsten Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide Mark (ehemals aufrufbar unter https://www.gruenheide-mark.de/bauleitplanung/ansicht/2126/bekanntmachung-der-erneuten-offenlage-des-entwurfs-der-6.-%C3%A4nderung-des-fl%C3%A4chennutzungsplans-der-gemeinde-gr%C3%BCnheide-mark.html)
- Die aktuellste Version des Bebauungsplans Nr. 60
- Geplante Änderungen am Bebauungsplan Nr. 60

Ergebnis der Anfrage

Für die elektronische Übersendung wurde 29,50€ verlangt. Auch die Vermittlung konnte das nicht verhindern. Deshalb habe ich den Bebauungsplan stattdessen persönlich eingesehen, fotografiert und hier hochgeladen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
  • Kosten dieser Information:
    29,50 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Gemeinde Grünheide (Mark) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
21. April 2024 17:36
An
Gemeinde Grünheide (Mark)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den aktuellsten Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide Mark (ehemals aufrufbar unter https://www.gruenheide-mark.de/bauleitplanung/ansicht/2126/bekanntmachung-der-erneuten-offenlage-des-entwurfs-der-6.-%C3%A4nderung-des-fl%C3%A4chennutzungsplans-der-gemeinde-gr%C3%BCnheide-mark.html) - Die aktuellste Version des Bebauungsplans Nr. 60 - Geplante Änderungen am Bebauungsplan Nr. 60
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Grünheide (Mark)
Empfangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Antrag…
Von
Gemeinde Grünheide (Mark)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. April 2024 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Antrages auf Akteneinsicht vom 21.04.2024.
Gemeinde Grünheide (Mark)
Sehr << Antragsteller:in >> für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Akteneinsicht benötigen wir eine…
Von
Gemeinde Grünheide (Mark)
Betreff
Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
30. April 2024 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Akteneinsicht benötigen wir eine Konkretisierng Ihres Gesuches. Benötigen Sie ausschließlich die aktuellen Planunterlagen des Entwurfes der 6. Änderung des FNP und des Bebauungsplan Nr. 60, welche vom 21.03. - 04.04.2024 offen lagen, oder möchten Sie Einsicht in die gesamten Unterlagen aus dieser Offenlage? Ihr Antrag ist gem. unserer Verwaltungsgebührensatzung kostenpflichtig. Die jeweiligen Kosten für die Akteneinsichtnahme können Sie in der Verwaltungsgebührensatzung auf unserer Internetseite, unter Ortsrecht einsehen.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich benötige ausschließlich die aktuellen Planunterlagen des Entwurfes der 6. Änderung des FNP und de…
An Gemeinde Grünheide (Mark) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
30. April 2024 19:17
An
Gemeinde Grünheide (Mark)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich benötige ausschließlich die aktuellen Planunterlagen des Entwurfes der 6. Änderung des FNP und des Bebauungsplan Nr. 60, welche vom 21.03. - 04.04.2024 offen lagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306948/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Außerdem liegt meines Erachtens nach eine einfache und somit kostenfreie Anfrage vor. Sollte die Akten…
An Gemeinde Grünheide (Mark) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
30. April 2024 19:27
An
Gemeinde Grünheide (Mark)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Außerdem liegt meines Erachtens nach eine einfache und somit kostenfreie Anfrage vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306948/
Gemeinde Grünheide (Mark)
Sehr geehrtre Herr << Antragsteller:in >>, wie bereits erwähnt, ist Ihr Antrag gem. unserer Verwal…
Von
Gemeinde Grünheide (Mark)
Betreff
Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
6. Mai 2024 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtre Herr << Antragsteller:in >>, wie bereits erwähnt, ist Ihr Antrag gem. unserer Verwaltungsgebührensatzung kostenpflichtig. Für das Übersenden von elektronischen Dateien im Rahmen der Akteneinsicht wird eine Gebühr, je übersandtem Vorgang, von 29,50€ erhoben. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die angeforderten Unterlagen eletronisch übermittelt haben möchten. Gerne können Sie die Akten auch im Rathaus zu den aktuellen Sprechzeiten, zu einem vereinbarten Termin, einsehen. Für die Einsichtnahme in Akten wird je angefangene 15 min eine Gebühr von 12,70€ erhoben.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Da der Verwaltungsaufwand meiner Meinung nach klar unter 30 Minuten liegt und es sich nicht um mehr al…
An Gemeinde Grünheide (Mark) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
6. Mai 2024 16:55
An
Gemeinde Grünheide (Mark)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Da der Verwaltungsaufwand meiner Meinung nach klar unter 30 Minuten liegt und es sich nicht um mehr als 20 DIN A4 Seiten handeln müsste, liegt nach dem IFG eine einfache und somit kostenfreie Anfrage vor - vgl. auch https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-gebuhrenbemessung-4/405113/anhang/Gebhrenbemessung.pdf Ihre Verwaltungsgebührensatzung ist demnach in diesem Fall ungültig. Bitte senden Sie mir also die angeforderten Unterlagen elektronisch zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306948/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderung Bebauungsplan Nr. 60“ vom 21.04.2024 (#306948) wurde von …
An Gemeinde Grünheide (Mark) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
25. Mai 2024 19:25
An
Gemeinde Grünheide (Mark)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderung Bebauungsplan Nr. 60“ vom 21.04.2024 (#306948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Gemeinde Grünheide (Mark)
Sehr << Antragsteller:in >> gem. dem §2 Abs. 4 AIG besteht bei laufenden Verfahren ein Akteneinsicht…
Von
Gemeinde Grünheide (Mark)
Betreff
Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
5. Juni 2024 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gem. dem §2 Abs. 4 AIG besteht bei laufenden Verfahren ein Akteneinsichtsrecht nach Maßgabe des anzuwendenden Verfahrensrechts. Das sind in diesem Fall die Bestimmungen des BauGB. Die Öffentlichkeit wurde an den aktuellen Entwürfen des Bebauungsplan 60 und der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) vom 21.03. – 04.04. 2024 beteiligt. Eine weitere Änderung des Bebauungsplanes hat es nicht gegeben. Ihr Antrag zur Akteneinsicht nach dem UIG ist zu unbestimmt. Es ist kein Zugang zu Umweltinformationen aus Ihrem Antrag zu erkennen. Gemäß dem § 29 Vewaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Einsicht zu gestatten, soweit die Kenntnis zur Geltungmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Aus Ihrem Antrag ist Ihre betroffene Beteiligung nicht ersichtlich. Wir gewähren Ihnen die Einsicht der aktuellen Entwürfe des Bebauungsplan 60 und der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) im Rathaus der Gemeinde Grünheide (Mark) zu den Sprechzeiten. Eine digital Versendung der Dateien ist gebührenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie behaupten, der Antrag wäre zu unbestimmt, aber ich habe klar festgelegt, welche Unterlagen ich anf…
An Gemeinde Grünheide (Mark) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
5. Juni 2024 13:35
An
Gemeinde Grünheide (Mark)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie behaupten, der Antrag wäre zu unbestimmt, aber ich habe klar festgelegt, welche Unterlagen ich anfrage: Die aktuellen Planunterlagen des Entwurfes der 6. Änderung des FNP und des Bebauungsplan Nr. 60, welche vom 21.03. - 04.04.2024 offen lagen. Bitte erklären Sie, inwiefern es sich dabei nicht um eine einfache Anfrage im Sinne der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung handelt. Andernfalls haben Sie haben kein Recht darauf, für die elektronische Übersendung der Akten eine Gebühr zu verlangen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Gemeinde Grünheide (Mark)
Sehr << Antragsteller:in >> die am 05.06.2024 gegebene Antwort auf das Auskunftsverlangen ist abschl…
Von
Gemeinde Grünheide (Mark)
Betreff
Re: Änderung Bebauungsplan Nr. 60 [#306948]
Datum
6. Juni 2024 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die am 05.06.2024 gegebene Antwort auf das Auskunftsverlangen ist abschließend. Es werden keine weiteren Äußerungen dazu mehr erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Änderung Bebauungsplan Nr. 60“ [#306948]
Datum
6. Juni 2024 10:38
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/306948/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich ein Recht auf eine kostenlose Übersendung der Akten habe, dem nicht nachgekommen wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 306948.pdf Anfragenr: 306948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306948/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. April 2024 bei der Gemeinde Grünheide (Mark) Sehr << Antragsteller…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. April 2024 bei der Gemeinde Grünheide (Mark)
Datum
14. Juni 2024 07:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
647,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau I. v. d. Decken beigefügtes Schreiben zum Az. 002/24/1007 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. April 2024 bei der Gemeinde Grünheide (Mark) [#306948] Guten Tag, m…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. April 2024 bei der Gemeinde Grünheide (Mark) [#306948]
Datum
14. Juni 2024 08:41
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Anliegen wurde noch nicht zu meiner Zufriedenheit erfüllt, da meiner Meinung nach auch für die elektronische Übersendung der Akten eine Gebühr unzulässig ist, da es sich um eine einfache Anfrage handelt. Das persönliche Einsehen der Akten ist aktuell keine Option für mich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. April 2024 bei der Gemeinde Grünheide (Mark) Sehr << Antragsteller…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21. April 2024 bei der Gemeinde Grünheide (Mark)
Datum
20. Juni 2024 09:03
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
971,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau I. v. d. Decken beigefügtes Schreiben zum Az. 002/24/1007 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinde Grünheide (Mark)
Persönliche Einsicht Ich habe den Bebauungsplan persönliche eingesehen und fotografiert.
Von
Gemeinde Grünheide (Mark)
Via
Briefpost
Betreff
Persönliche Einsicht
Datum
20. Juni 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
1,3 MB
Ich habe den Bebauungsplan persönliche eingesehen und fotografiert.