Änderung des NATO-Truppenstatutes

ich möchte wissen, ob es zutrifft, daß im Jahr 2022 oder 2021 das NATO-Truppenstatut dahingehend geändert worden ist, daß künftig NATO-Truppen auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiert werden können?

Falls dies zutrifft, möchte ich ferner wissen, ob und wie der Bundestag über diese Entwicklung informiert wurde und ob er in die Entscheidungsfindung mit einbezogen wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte wissen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung des NATO-Truppenstatutes [#253691]
Datum
20. Juli 2022 03:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte wissen, ob es zutrifft, daß im Jahr 2022 oder 2021 das NATO-Truppenstatut dahingehend geändert worden ist, daß künftig NATO-Truppen auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiert werden können? Falls dies zutrifft, möchte ich ferner wissen, ob und wie der Bundestag über diese Entwicklung informiert wurde und ob er in die Entscheidungsfindung mit einbezogen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253691/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderung des NATO-Truppenstatutes“ vom 20.07.2…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Änderung des NATO-Truppenstatutes [#253691]
Datum
25. August 2022 02:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderung des NATO-Truppenstatutes“ vom 20.07.2022 (#253691) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20. Juli 2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Änderung des NATO-Truppenstatutes [#253691]
Datum
26. August 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20. Juli 2022 2. Ihre Nachricht vom 25. August 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 25. August 2022 (Bezug 2.). Aufgrund eines Büroversehens ist Ihr Antrag leider erst jetzt zugegangen. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung/Bewertung konkreter Fragen bzw. Hintergrundinformationen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit Ihrer Nachfrage oder zukünftigen vergleichbaren Anfragen, die nicht vom IFG erfasst sind (z. B. bei Fragen nach Kenntnis- oder Sachständen) direkt - ohne Bezugnahme auf das IFG - an den Bürgerdialog des Hauses zu wenden. Hierzu können Sie die E-Mail Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" verwenden oder Ihre Anfrage über das Kontaktformular im Internet stellen: https://www.bmvg.de/de/kontakt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Das Bundesverteidigungsministerium hat zwar geantwortet nach einer Erinnerung durch "Frag den Staat", ab…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Änderung des NATO-Truppenstatutes
Datum
14. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Bundesverteidigungsministerium hat zwar geantwortet nach einer Erinnerung durch "Frag den Staat", aber sich um eine klare Antwort gedrückt. Was zwischen den Zeilen zu lesen war ist die Antwort: "Geht Sie nichts an." Für einen sich demokratisch nennenden Staat ist diese Reaktion nicht akzeptabel.