Änderungen von Informationen zu #Affenpocken

Anfrage an: Robert Koch-Institut

am 19.5. wurden die Informationen zu Affenpocken geändert von:
https://studylibde.com/doc/3203305/affenpocken
auf
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken-Ueberblick.html

Meine Fragen hierzu:
1. Wer hat diese Veränderungen wann aus welchem Grunde veranlaßt?
2. Auf welchen Informationen und Quellen beruht die neue Fassung?
3. Wer hat die neue Fassung vom 19.5. inhaltlich verfaßt?
4. In welchem Zeitraum wurde an den inhaltlichen Änderungen gearbeitet?
5. Wurde ein Review durchgeführt? Durch wen und auf welcher Basis?
6. Warum wurden die Änderungen ausgerechnet an diesem Datum veröffentlicht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2022
  • Frist
    22. Juni 2022
  • 5 Follower:innen
Michael Kunz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 19.5. wurden d…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Michael Kunz
Betreff
Änderungen von Informationen zu #Affenpocken [#249602]
Datum
20. Mai 2022 14:15
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 19.5. wurden die Informationen zu Affenpocken geändert von: https://studylibde.com/doc/3203305/affenpocken auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken-Ueberblick.html Meine Fragen hierzu: 1. Wer hat diese Veränderungen wann aus welchem Grunde veranlaßt? 2. Auf welchen Informationen und Quellen beruht die neue Fassung? 3. Wer hat die neue Fassung vom 19.5. inhaltlich verfaßt? 4. In welchem Zeitraum wurde an den inhaltlichen Änderungen gearbeitet? 5. Wurde ein Review durchgeführt? Durch wen und auf welcher Basis? 6. Warum wurden die Änderungen ausgerechnet an diesem Datum veröffentlicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kunz Anfragenr: 249602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249602/ Postanschrift Michael Kunz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kunz
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.05.2022 Sehr geehrter Herr Kunz, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.05.2022
Datum
24. Mai 2022 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kunz, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0200. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Kunz, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang erteilen wir Ihnen beiliegende Auskunft: …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.05.2022: Änderungen von Informationen zu #Affenpocken [#249602] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0200)
Datum
28. Juni 2022 18:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kunz, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang erteilen wir Ihnen beiliegende Auskunft: In den letzten Wochen hat das Robert Koch-Institut zahlreiche Dokumente zu Affenpocken entwickelt bzw. aktualisiert. Das deaktivierte Papier stammte aus 2015 und war entsprechend nicht auf dem neuesten Stand. Mit den "Allgemeinen Informationen zu Affenpocken" https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A... wurden stattdessen umfassendere, aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt, welche - bei neuen Erkenntnissen – auch regelmäßig aktualisiert werden. Das alte Dokument ist weiterhin unter https://web.archive.org/web/202205191... abrufbar. Weitere Informationen zu Affenpocken sind auf unserer Webseite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A... öffentlich zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) keine Erläuterung oder Begründung von amtlichen Informationen umfasst. Sofern sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet, wird er von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt...). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Allgemein zugängliche Informationen zu Affenpocken finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A.... Sie können Ihre Anfrage an das hierfür eingerichtete Postfach <<E-Mail-Adresse>> (hier in CC) richten, wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann. Im Übrigen sind § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kunz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Kunz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Änderungen von Informationen zu #Affenpocken“ [#249602]
Datum
16. August 2022 10:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249602/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir keinerlei inhaltliche Auskunft erteilt wurde und insbesondere die gestellten Fragen in überhaupt keiner Art und Weise beantwortet wurden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kunz Anhänge: - 249602.pdf Anfragenr: 249602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249602/
Michael Kunz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderungen von Informationen zu #Affenpocken“ …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Michael Kunz
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Änderungen von Informationen zu #Affenpocken“ [#249602]
Datum
16. August 2022 10:35
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderungen von Informationen zu #Affenpocken“ vom 20.05.2022 (#249602) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit inhaltlich beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Kunz
Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Kunz, wir kommen zurück auf ihr o.g. Schreiben, zu dem wir Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Nachricht vom 16.08.2022 zu Ihrer Anfrage vom 20.05.2022: Vermittlung bei Anfrage „Änderungen von Informationen zu #Affenpocken“ [#249602]; unser Antwortschreiben vom 28.06.2022 (Az.: 2.13.04/0004#0200)
Datum
17. August 2022 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kunz, wir kommen zurück auf ihr o.g. Schreiben, zu dem wir Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre Anfrage vom 20.05.2022 wurde umfassend mit dem Antwortschreiben vom 28.06.2022 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/009 II#0567 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/009 II#0567
Datum
17. August 2022 11:52
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0567 Sehr geehrter Herr Kunz, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen