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AfD-Beiteiligung in Ihren Gremien von Studierendenschaften, hier: Ruhr-Universität Bochum

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich untersuche die Beteiligung von AfD-Akteuren in Gremien von Studierendenschaften in ganz Deutschland. Dazu benötige ich Zugang zu Informationen, über die Sie verfügen.

Bitte senden Sie mir daher folgendes zu:

- Eine Übersicht, wie viele Mitglieder von AfD-Hochschulgruppen seit dem 6. Februar 2013 in Ihren studentischen Gremien aktiv waren.

- Eine Übersicht, welche Mitglieder von AfD-Hochschulgruppen seit dem 6. Februar 2013 in Ihren studentischen Gremien aktiv waren.

- Alle Anträge für Sitzungen Ihrer Gremien seit dem 6. Februar 2013, insbesondere des Studierendenparlaments, des Allgemeinen-Studierendenausschusses, des Haushaltsausschusses, des Wahlausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und aller Ihrer Fachschaftsräte.

- Alle Teilnehmerlisten von Sitzungen Ihrer Gremien seit dem 6. Februar 2013, insbesondere des Studierendenparlaments, des Allgemeinen-Studierendenausschusses, des Haushaltsausschusses, des Wahlausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und aller Ihrer Fachschaftsräte.

- Alle Protokolle von Sitzungen Ihrer Gremien seit dem 6. Februar 2013, insbesondere des Studierendenparlaments, des Allgemeinen-Studierendenausschusses, des Haushaltsausschusses, des Wahlausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und aller Ihrer Fachschaftsräte.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich unter…
An AStA der Ruhr-Universität Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AfD-Beiteiligung in Ihren Gremien von Studierendenschaften, hier: Ruhr-Universität Bochum [#154922]
Datum
9. Juli 2019 17:36
An
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich untersuche die Beteiligung von AfD-Akteuren in Gremien von Studierendenschaften in ganz Deutschland. Dazu benötige ich Zugang zu Informationen, über die Sie verfügen. Bitte senden Sie mir daher folgendes zu: - Eine Übersicht, wie viele Mitglieder von AfD-Hochschulgruppen seit dem 6. Februar 2013 in Ihren studentischen Gremien aktiv waren. - Eine Übersicht, welche Mitglieder von AfD-Hochschulgruppen seit dem 6. Februar 2013 in Ihren studentischen Gremien aktiv waren. - Alle Anträge für Sitzungen Ihrer Gremien seit dem 6. Februar 2013, insbesondere des Studierendenparlaments, des Allgemeinen-Studierendenausschusses, des Haushaltsausschusses, des Wahlausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und aller Ihrer Fachschaftsräte. - Alle Teilnehmerlisten von Sitzungen Ihrer Gremien seit dem 6. Februar 2013, insbesondere des Studierendenparlaments, des Allgemeinen-Studierendenausschusses, des Haushaltsausschusses, des Wahlausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und aller Ihrer Fachschaftsräte. - Alle Protokolle von Sitzungen Ihrer Gremien seit dem 6. Februar 2013, insbesondere des Studierendenparlaments, des Allgemeinen-Studierendenausschusses, des Haushaltsausschusses, des Wahlausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und aller Ihrer Fachschaftsräte. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Zur Klärung und Beantwortung ihrer Fragen: Wir sind vom AStA und können natürli…
Von
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Betreff
Re: Fwd: AfD-Beiteiligung in Ihren Gremien von Studierendenschaften, hier: Ruhr-Universität Bochum [#154922]
Datum
10. Juli 2019 13:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Zur Klärung und Beantwortung ihrer Fragen: Wir sind vom AStA und können natürlich nur über AStA-Angelegenheiten und AStA-Gremien Auskunft geben. Natürlich versuche ich Ihnen, soweit wie möglich, Kontaktdaten, bzw. Links zu schicken, über die Sie die anderen Informationen bekommen sollten. *-Eine Übersicht, wie viele Mitglieder von AfD-Hochschulgruppen seit dem 6. Februar 2013 in Ihren studentischen Gremien aktiv waren.* Es gibt keine AFD-Hochschulgruppen die zur Parlamentswahl angetreten sind. Es sind aktuell keine AFD-Mitglieder im AStA. Es waren auch keine im AStA. Was nach der Amtszeit  ehemalige Mitglieder in ihren Privatleben machen, kann ich Ihnen nicht beantworten. Für alle anderen Gremien müssen Sie sich bitte an den StuPa-Sprecher und an die Sprecher der FSVK (Fachschaftsvertreter*innenkonferenz) wenden. Die Links: https://fsvkbo.de/ https://www.stupa-bochum.de/ *- Eine Übersicht, welche Mitglieder von AfD-Hochschulgruppen seit dem 6. Februar 2013 in Ihren studentischen Gremien aktiv waren.* Es gibt keine AFD-Mitglieder die im AStA aktiv sind oder waren. Es gibt keine AFD-Hochschulgruppen die zur Parlamentswahl angetreten sind. *- Alle Anträge für Sitzungen Ihrer Gremien seit dem 6. Februar 2013, insbesondere des Studierendenparlaments, des Allgemeinen-Studierendenausschusses, des Haushaltsausschusses, des Wahlausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und aller Ihrer Fachschaftsräte.* Unsere Sitzungen und die beschlossenen Anträge sind ebenso wie die Protokolle öffentlich einsehbar. Als AStA sind wir nur für die AStA-Protokolle zuständig, die Sie hier einsehen können: https://asta-bochum.de/der-asta/protoko… https://asta-bochum.de/der-asta/protoko… Für alle anderen angefragten Protokolle ist das Studierendenparlament zuständig. Bitte wenden Sie sich an den StuPa-Sprecher David Semenowicz. Da aber auch diese Protokolle öffentlich einsehbar sind, schicke ich Ihnen gerne den Link: https://www.stupa-bochum.de/ Die Protokolle mit den Anträgen in den einzelnen Auschüsse des Parlaments sind auch hier einsehbar. *- Alle Teilnehmerlisten von Sitzungen Ihrer Gremien seit dem 6. Februar 2013, insbesondere des Studierendenparlaments, des Allgemeinen-Studierendenausschusses, des Haushaltsausschusses, des Wahlausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und aller Ihrer Fachschaftsräte. * In den Prokollen, die bereits oben erwähnt werden, finden Sie eine namentliche Aufführung der Teilnehmer und auch der Gäste. https://asta-bochum.de/der-asta/protoko… https://asta-bochum.de/der-asta/protoko… https://www.stupa-bochum.de/ Die Protkolle der Fachschaften überschreiten meinen Verantwortungsbereich. Die Fachschaftsräte veröffentlichen Ihre Protokolle auf der Seite der Fakultät. Die Protokolle der Fachschaftsräte sind öffentlich einsehbar. Ich sehe davon ab, ihnen die Links der über 40 Fachschaftsräte zu schicken. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte auf Arbeitsebene die FSVK: https://fsvkbo.de/ Als weiterführende Information für Sie: Wir haben eine Aufbewahrungspflicht für Protokolle von 10 Jahren. Auf der Homepage finden Sie die Protokolle seit 2012. 2009-2011 sind in unserer Buchhaltung einsehbar. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich als AStA-Vorsitzende nur Verantwortung für die Gremien innerhalb des AStAs übernehmen kann, sprich: Vorstands- und AStA-Sitzung. Wenn Sie die Protokolle in ausgedruckter Form haben möchten, fallen Druckkosten in Höhe von 0,05€ pro Kopie an. Möchten Sie diese versendet haben, also keine Akteneinsicht im AStA, fällt eine Versandpauschale von 12,50€ an. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie, alles was Sie von uns beantwortet haben wollen, auch online finden. Der Umwelt zuliebe, würde ich Ihnen gerne davon abraten, Protokolle seit 2013 in ausgedruckter Form anzufordern. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung. Außerdem sind wir gerne in unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Mit den besten Grüßen
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Sehr geehrte<Information-entfernt> Herr <Information-entfernt> bat mich darum, Ihnen die Anfrage weit…
Von
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Betreff
Fwd: Re: Fwd: AfD-Beiteiligung in Ihren Gremien von Studierendenschaften, hier: Ruhr-Universität Bochum [#154922]
Datum
10. Juli 2019 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Herr <Information-entfernt> bat mich darum, Ihnen die Anfrage weiterzuleiten, wenn Sie außerhalb meines Verantwortungsbereiches ist und Herrn <Information-entfernt> darüber zu unterrichten. Dies ist hiermit geschehen. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Als AStA vert…
An AStA der Ruhr-Universität Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Re: Fwd: AfD-Beiteiligung in Ihren Gremien von Studierendenschaften, hier: Ruhr-Universität Bochum [#154922]
Datum
10. Juli 2019 13:30
An
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Als AStA vertreten Sie jedoch rechtlich die Studierendenschaft und müssten daher auch Auskunft zu den in der Satzung der Studierendenschaft festgelegten Gremien geben können. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 154922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Hallo <Information-entfernt> Da bei uns die FSVK als eigenständiges Gremium agiert, und die Fachschaften si…
Von
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Betreff
Re: Fwd: AW: Fwd: Re: Fwd: AfD-Beiteiligung in Ihren Gremien von Studierendenschaften, hier: Ruhr-Universität Bochum [#154922]
Datum
10. Juli 2019 15:08
Status
Hallo <Information-entfernt> Da bei uns die FSVK als eigenständiges Gremium agiert, und die Fachschaften sich ihre Satzungen selber geben (http://fsvkbo.de/glossar/satzungen/) ist es ihnen überlassen, wie ausführlich die Protokolle geführt werden. Bei 47 Fachschaften kann dies durchaus unterschiedlich sein. Hier die weiterführenden Links zu den Seiten der Fachschaften: https://fsvkbo.de/fachschaftsraete/ Zur Information, wie die Fachschaften in der Satzung der Studierendenschaft organisiert sind: http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab554.pdf (§ 34) Zudem möchte ich erwähnen, dass sofern eine Information allgemein zugänglich ist, der Zugangsantrag selbstverständlich nach § 5 Abs. 4 IFG NRW abgelehnt werden kann. Auch wenn das Studierendenparlament ein Gremium  in der Satzung der Studierendenschaft ist, vertrete ich dieses nicht rechtlich als Gremium selbst, sondern die Studierendenschaft als Ganzes. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=397614 In der Geschäftsordnung des StuPa ist weiterführend geregelt, wie mit Protokollen und Beschlüssen umgegangen wird. https://stupa-bochum.de/images/Ordnungen/beschlossene-geschaftsordnung-17-12-2009-2009.pdf (§ 20). Ein IFG-Anspruch richtet sich immer an eine Behörde, in diesem Fall den AStA. Gemäß §4 Abs.I IFG NRW muss eine Behörde nur die bei ihnen vorhandenen Informationen bereitstellen. Dies habe ich bereits in der letzen Email getan. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail und persönlich in den Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Mit den besten Grüßen

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AStA der Ruhr-Universität Bochum
Nachtrag IFG Anfrage Guten Tag Herr Antragsteller/in, verzeihen Sie die erneute Email, aber mir fiel auf, dass ic…
Von
AStA der Ruhr-Universität Bochum
Betreff
Nachtrag IFG Anfrage
Datum
10. Juli 2019 15:42
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in, verzeihen Sie die erneute Email, aber mir fiel auf, dass ich Ihnen noch ein paar weiterführende Informationen geben kann. Hier finden Sie die Protokolle der FSVK-Sitzungen: https://fsvkbo.de/downloads/rundbriefe/ Da wir unsere AStA-Unterlagen für durchaus Archivwürdig halten, haben wir einige davon auch ins Universitätsarchiv zur Aufbewahrung gegeben. Diese betreffen den Zeitraum 1968-2010. http://www.archiv.ruhr-uni-bochum.de/bestaende/bestand00062.html.de Ich kann Ihnen persönlich empfehlen, dort mal vorbeizuschauen. Es ist historisch äußerst spannend. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail und persönlich in den Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Mit den besten Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.