AfD-Bundesparteitag

Bescheid über die Genehmigung des AfD-Bundesparteitag, eingeholte Rechtsgutachten bzw. -einschätzungen, insbesondere des Landesgesundheitsministeriums sowie des Kreis Kleve, sowie sämtlichen diesbezüglichen Schriftverkehr mit den genannten Stellen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 4 Follower:innen
Felix Blume
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kalkar Details
Von
Felix Blume
Betreff
AfD-Bundesparteitag [#203654]
Datum
14. November 2020 12:37
An
Kommunalverwaltung Kalkar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bescheid über die Genehmigung des AfD-Bundesparteitag, eingeholte Rechtsgutachten bzw. -einschätzungen, insbesondere des Landesgesundheitsministeriums sowie des Kreis Kleve, sowie sämtlichen diesbezüglichen Schriftverkehr mit den genannten Stellen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anfragenr: 203654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203654/ Postanschrift Felix Blume << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Blume
Kommunalverwaltung Kalkar
Sehr geehrter Herr Blume, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und bitte …
Von
Kommunalverwaltung Kalkar
Betreff
WG: AfD-Bundesparteitag [#203654]
Datum
16. Dezember 2020 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blume, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und bitte bzgl. weiterer Absprachen um einen Anruf unter der u. g. Telefonnummer. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Felix Blume
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> Meines Erachtens bedarf es keiner Spezif…
An Kommunalverwaltung Kalkar Details
Von
Felix Blume
Betreff
AW: WG: AfD-Bundesparteitag [#203654]
Datum
16. Dezember 2020 13:13
An
Kommunalverwaltung Kalkar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> Meines Erachtens bedarf es keiner Spezifizierung meines Anliegens. Sofern dies dennoch der Fall sein sollte, mögen Sie mir bitte entsprechende Hinweise schriftlich erteilen oder rechtsmittelfähig meinen Antrag bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anfragenr: 203654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203654/
Kommunalverwaltung Kalkar
Sehr geehrter Herr Blume, schade, dass Sie keinen telefonischen Kontakt mit mir aufnehmen möchten. Es geht hie…
Von
Kommunalverwaltung Kalkar
Betreff
Antwort: AW: WG: AfD-Bundesparteitag [#203654]
Datum
16. Dezember 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blume, schade, dass Sie keinen telefonischen Kontakt mit mir aufnehmen möchten. Es geht hierbei vor allem um die Kostenfrage. Eine Zusammenstellung der von Ihnen geforderten Unterlagen ist nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Kalkar mit nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden. Darüber wollte ich Sie gerne telefonisch informieren. In Ihrem Antrag haben Sie ja darum gebeten, dass ich Sie vorab informieren soll, wenn Kosten erhoben werden. Da keine Gründe vorliegen, die gegen die Erhebung von Gebühren sprechen, werde ich Ihnen diese auferlegen. Ich bitte daher um Mitteilung, inwieweit Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, wenn Gebühren hierfür erhoben werden. Desweiteren behalte ich mir eine rechtliche Prüfung von Versagungsgründen vor. Mit freundlichen Grüßen
Felix Blume
Sehr geehrte<< Anrede >> ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass die Verwaltungsgebührenordnung der …
An Kommunalverwaltung Kalkar Details
Von
Felix Blume
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: AfD-Bundesparteitag [#203654]
Datum
16. Dezember 2020 18:07
An
Kommunalverwaltung Kalkar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Kalkar auf die vorliegende Informationsfreiheitsanfrage meines Erachtens keine Anwendung findet. Sollten Sie hieran festhalten, bitte ich Sie Ihre Rechtsauffassung zu begründen. Einschlägig ist vielmehr als lex specialis die Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, die gem. Anlage 1 Ziff. 1.1 zu § 1 VerwGebO IFG NRW gebührenfrei ist. Ich weise insbesondere darauf hin, dass mit der Zurverfügungstellung der geforderten Informationen kein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist; die genannten Informationen dürften vielmehr in der dortigen Akte zum AFD-Bundesparteitag gesammelt vorhanden sein und sind von Ihnen einfach zu beschaffen, insbesondere im Hinblick darauf, dass sie selbst in den Medien dahingehend zitiert werden, dass sie sich in Vorbereitung auf den Bundesparteitag die entsprechenden Einschätzungen eingeholt hätten und der Vorgang ein für Ihre Stadt außergewöhnliches Medieninteresse hervorgerufen hat. Im Übrigen wiederhole ich erneut hilfsweise meinen Antrag von der Erhebung von Kosten aus Gründen der Billigkeit nach § 2 VerwGebO IFG NRW abzusehen. Dies folgt insbesondere aus dem Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird und diese angesichts des Umstands, dass die AFD als einzige im Bundestag vertretene Partei eine Parteitagsveranstaltung in Präsenzform während der anhaltenden Pandemielage abgehalten hat, am rechtlichen Hintergrund einer solchen Veranstaltung ein besonderes Interesse haben dürfte. Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anfragenr: 203654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203654/
Felix Blume
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „AfD-Bundesparteitag“ vom 14.11.2020 (#2…
An Kommunalverwaltung Kalkar Details
Von
Felix Blume
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: AfD-Bundesparteitag [#203654]
Datum
31. Januar 2021 22:39
An
Kommunalverwaltung Kalkar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „AfD-Bundesparteitag“ vom 14.11.2020 (#203654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anfragenr: 203654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203654/
Felix Blume
Sehr geehrte << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Felix Blume
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „AfD-Bundesparteitag“ [#203654] [#203654]
Datum
31. Januar 2021 22:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203654/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Kalkar auf IFG-Anfragen keine Anwendung findt und eine Bescheidung, nach entsprechenden Hinweis von mir, bislang nicht erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anhänge: - 203654.pdf Anfragenr: 203654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203654/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Kalkar
Sehr geehrter Herr Blume, die Zulässigkeit Ihres IFG-Antrages zum AfD-Bundesparteitag wird derzeit anwaltlich g…
Von
Kommunalverwaltung Kalkar
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: WG: AfD-Bundesparteitag [#203654]
Datum
2. Februar 2021 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blume, die Zulässigkeit Ihres IFG-Antrages zum AfD-Bundesparteitag wird derzeit anwaltlich geprüft. Im Laufe der Woche erwarte ich Rückmeldung. Daher bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 14.11.2020 (#203654) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) A…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 14.11.2020 (#203654)
Datum
24. Februar 2021 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 14.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-1024/21 ________________________________ Sehr geehrte Frau Brähler, Herr Blume hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu in Zusammenhang mit dem AfD-Bundesparteitag vom 28.11.2020 stehenden Dokumenten über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/afd-bundesparteitag/) gestellt zu haben. Mit mail vom 16.12.2020 haben Sie ihm mitgeteilt, dass eine Zusammenstellung der Unterlagen nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Kalkar mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre. In Ihrem letzten Schreiben vom 2.2.2021 teilen Sie dem Antragsteller mit, dass sein Antrag zunächst anwaltlich geprüft werde. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Die Ablehnung eines Informationszugangsantrags ist nach § 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW gebührenfrei. Wie Herr Blume in seiner mail vom 16.12.2020 bemerkt hat, ist hier die VerwGebO IFG NRW einschlägig. Da nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, unabhängig von einer anwaltlichen Mandatierung, zugänglich gemacht werden soll, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie unter der unten genannten Durchwahl erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Kalkar
Sehr geehrter Herr Blume, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist abs…
Von
Kommunalverwaltung Kalkar
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: WG: AfD-Bundesparteitag [#203654]
Datum
1. März 2021 08:57
Status
Sehr geehrter Herr Blume, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist abschließend bearbeitet worden. Der Bescheid ist gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW gebührenpflichtig. Nach Ziffer 1.2 des Gebührentarifes würde die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung Ihres Antrages unter Berücksichtigung des im vorliegenden Fall angefallenen Aufwands für die entsprechende Aktenrecherche, Sichtung, Prüfung, Zusammenstellung und Schwärzung der Unterlagen sowie für die Fertigung des Auskunftsschreibens 210,00 € betragen. Gemäß § 2 des Gebührentarifes würde aufgrund des von Ihnen bekundeten öffentlichen Interesses ein ermäßigter Betrag i. H. v. 150,00 € erhoben werden. Ich bitte um Mitteilung, ob ich Ihren Antrag unter Auferlegung der o. g. Gebühren nun bescheiden soll. Mit freundlichen Grüßen

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Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 14.11.2020 (#203654) Erinnerung Antrag auf Informationszugang vom 14…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 14.11.2020 (#203654)
Datum
6. April 2021 17:48
Status
Erinnerung Antrag auf Informationszugang vom 14.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-1024/21 Mein Auskunftsersuchen vom 24.2.2021 ________________________________ Sehr geehrte Frau Brähler, leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen