AFD Spendenaffäre

Anfrage an: Deutscher Bundestag

AfD-Spendenaffäre weitet sich aus

Auch AfD-Chef Meuthen profitierte von angeblichen Einzelspendern
(Mainz/Berlin). Die Spendenaffäre um AfD-Fraktionschefin Alice Weidel weitet sich aus. Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ und des SPIEGEL profitierte AfD-Parteichef Jörg Meuthen offenbar von denselben Einzelspendern wie Weidel.

Dies geht aus Namenslisten hervor, die die AfD kürzlich der Bundestagsverwaltung übermittelt hat. Demnach sind Meuthens angebliche Gönner teilweise namenidentisch mit jenen Personen, die von der Partei als angebliche Spender Weidels präsentiert wurden.
Im Fall Weidel geht es um rund 130.000 Euro, die 2017 auf einem AfD-Wahlkampfkonto eingingen. Als Absender firmierte eine Pharmafirma aus Zürich. Wie die AfD nun in ihrem Rechenschaftsbericht schreibt, stammte das Geld in Wahrheit von "mehreren Personen", mit deutschem oder EU-Pass.

Im Fall Meuthen geht es ebenfalls um dubiose Wahlkampffinanzierung. Bei seiner Kandidatur für den Stuttgarter Landtag ließ sich der AfD-Bundesvorsitzende 2016 von der Schweizer PR-Agentur Goal AG bei einer Werbekampagne mit Inseraten, Flyern, Plakaten und einer Website unterstützen. Zumindest bezüglich der Website sprach die Partei bislang von einem "Freundschaftsdienst" des Goal AG-Chefs. Davon ist im neuen AfD-Bericht keine Rede mehr. Auch diese Kosten seien von "mehreren Personen" übernommen worden. Einige dieser Finanziers tauchen auch auf der Weidel-Liste auf.
Fragen zur Namensgleichheit der angeblichen Gönner wollte die AfD nicht beantworten: Es handle "sich um eine derzeit in Klärung befindliche Anfrage der Bundestagsverwaltung". Im Falle der Weidel-Spende, die von der AfD erst Monate später zurück überwiesen worden war, ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz. Sogenannte "Strohmannspenden", bei denen die Spender verschleiert werden, sind illegal.
Stand: 25.1.2019, 14.00 Uhr

Ps. Abzocke der CDU Abgeordneten auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler, ebenfalls von Report Mainz berichtet,folgt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • Ein:e Follower:in
wolfgang wobido (Privat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: AfD-Spendenaffär…
An Deutscher Bundestag Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
AFD Spendenaffäre [#56931]
Datum
11. Februar 2019 14:59
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
AfD-Spendenaffäre weitet sich aus Auch AfD-Chef Meuthen profitierte von angeblichen Einzelspendern (Mainz/Berlin). Die Spendenaffäre um AfD-Fraktionschefin Alice Weidel weitet sich aus. Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ und des SPIEGEL profitierte AfD-Parteichef Jörg Meuthen offenbar von denselben Einzelspendern wie Weidel. Dies geht aus Namenslisten hervor, die die AfD kürzlich der Bundestagsverwaltung übermittelt hat. Demnach sind Meuthens angebliche Gönner teilweise namenidentisch mit jenen Personen, die von der Partei als angebliche Spender Weidels präsentiert wurden. Im Fall Weidel geht es um rund 130.000 Euro, die 2017 auf einem AfD-Wahlkampfkonto eingingen. Als Absender firmierte eine Pharmafirma aus Zürich. Wie die AfD nun in ihrem Rechenschaftsbericht schreibt, stammte das Geld in Wahrheit von "mehreren Personen", mit deutschem oder EU-Pass. Im Fall Meuthen geht es ebenfalls um dubiose Wahlkampffinanzierung. Bei seiner Kandidatur für den Stuttgarter Landtag ließ sich der AfD-Bundesvorsitzende 2016 von der Schweizer PR-Agentur Goal AG bei einer Werbekampagne mit Inseraten, Flyern, Plakaten und einer Website unterstützen. Zumindest bezüglich der Website sprach die Partei bislang von einem "Freundschaftsdienst" des Goal AG-Chefs. Davon ist im neuen AfD-Bericht keine Rede mehr. Auch diese Kosten seien von "mehreren Personen" übernommen worden. Einige dieser Finanziers tauchen auch auf der Weidel-Liste auf. Fragen zur Namensgleichheit der angeblichen Gönner wollte die AfD nicht beantworten: Es handle "sich um eine derzeit in Klärung befindliche Anfrage der Bundestagsverwaltung". Im Falle der Weidel-Spende, die von der AfD erst Monate später zurück überwiesen worden war, ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz. Sogenannte "Strohmannspenden", bei denen die Spender verschleiert werden, sind illegal. Stand: 25.1.2019, 14.00 Uhr Ps. Abzocke der CDU Abgeordneten auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler, ebenfalls von Report Mainz berichtet,folgt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Privat <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido (Privat)
wolfgang wobido (Privat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „AFD Spendenaffäre“ vom 11.02.2019 (#56931) wur…
An Deutscher Bundestag Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
AW: AFD Spendenaffäre [#56931]
Datum
13. März 2019 06:59
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „AFD Spendenaffäre“ vom 11.02.2019 (#56931) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Anfragenr: 56931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Bundestag
IFG wird noch eingescannt. lg
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
27. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
wird noch eingescannt. lg