AGG in deutschen Behörden

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Inwiefern hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sich auf die Einstellung von Minderheiten in den deutschen Behörden ausgewirkt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Kontchou Dassi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inwiefern h…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Kontchou Dassi
Betreff
AGG in deutschen Behörden [#162417]
Datum
2. August 2019 16:28
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwiefern hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sich auf die Einstellung von Minderheiten in den deutschen Behörden ausgewirkt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kontchou Dassi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kontchou Dassi

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1201/2019 Sehr geehrter Herr Dassi, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 2. August 2019…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AGG in deutschen Behörden
Datum
8. August 2019 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1201/2019 Sehr geehrter Herr Dassi, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 2. August 2019, mit der Sie um Mitteilung gebeten haben, inwiefern sich das AGG auf die Einstellung von Minderheiten in deutschen Behörden ausgewirkt hat. Die Information ist im Bundesamt für Justiz nicht vorhanden. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu wenden. Die postalische Anschrift des Ministeriums lautet: Alt-Moabit 140, 10557 Berlin. Sie können sich auch per E-Mail an das Ministerium wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen