Ägypten Hochinzidenzgebiet? Jordanien Risikogebiet?

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bewertung Ägypten zum Hochinzidenzgebiet

Wieso wird Ägypten so bewertet?
Warum gibt es für die Touristischen Regionen keine andere Einschätzung?

Bitte die Bewertung für Kenia und Jordanien ebenfalls zusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bewertung Ägypten zum Hoch…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Ägypten Hochinzidenzgebiet? Jordanien Risikogebiet? [#220421]
Datum
14. Mai 2021 23:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bewertung Ägypten zum Hochinzidenzgebiet Wieso wird Ägypten so bewertet? Warum gibt es für die Touristischen Regionen keine andere Einschätzung? Bitte die Bewertung für Kenia und Jordanien ebenfalls zusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ägypten Hochinzidenzgebiet? Jordanien Risikogeb…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Ägypten Hochinzidenzgebiet? Jordanien Risikogebiet? [#220421]
Datum
19. Juni 2021 10:50
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ägypten Hochinzidenzgebiet? Jordanien Risikogebiet?“ vom 14.05.2021 (#220421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ägypten Hochinzidenzgebiet? Jordanien Risikogeb…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Ägypten Hochinzidenzgebiet? Jordanien Risikogebiet? [#220421]
Datum
19. Juni 2021 10:51
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ägypten Hochinzidenzgebiet? Jordanien Risikogebiet?“ vom 14.05.2021 (#220421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
RE: Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt [b9be0bd8-0a8d-48b9-84f0-3d6e960ea889] Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservi…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt [b9be0bd8-0a8d-48b9-84f0-3d6e960ea889]
Datum
2. Juli 2021 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr Antragsteller/in   haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt und entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.    Für die Einstufung Ägyptens als Hochinzidenzgebiet gibt es verschiedene Faktoren, die aus der Systematik der Risikogebietseinstufungen resultieren. Dabei wird nicht nur auf die reinen offiziellen Infektionszahlen geschaut, sondern es gibt zusätzlich auch noch eine qualitative Bewertungsgrundlage.   In einem 1. Schritt,  der sich an den gemeldeten Infektionszahlen orientiert, werden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden Staaten/Regionen definiert, deren Inzidenz in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner liegt. Bei Hochinzidenzgebieten liegt der kumulierte Inzidenzwert in der Regel bei über 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner.   In einem 2. Schritt liefert das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten.  Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere:   - Infektionszahlen und Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend) - Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner  - Zustand des Gesundheitssystems sowie insbesondere die Verfügbarkeit von Intensivbetten - Sterblichkeitsrate  - in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.) - Wirksamkeit der Maßnahmen und Akzeptanz in der Bevölkerung.   Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Dies ist weiterhin für eine große Zahl von Drittstaaten der Fall, so dass auch offensichtlich niedrigere Infektionszahlen gerade in Anbetracht der weltweiten Entwicklung im Zweifel einen weiterhin restriktiven Ansatz insbesondere bei Drittstaaten erfordern.   Die regelmäßigen Berichte zu der Lage vor Ort, auch durch die deutschen Auslandsvertretungen, also dem zweitem Bewertungsschritt, kommen im Fall von Ägypten eine besondere Bedeutung zu.    Die Maßnahmen zur Eindämmung und deren Einhaltung , sowie die Ausstattung der Krankenhäuser (nicht zuletzt auch in Bezug auf die derzeitige Verfügbarkeit von Intensivbetten) und die allgemeine medizinische Infrastruktur in Ägypten liegen weit unter den durchschnittlichen Standards in Europa.    Bei positiven Testergebnissen oder dem Vorliegen von Krankheitssymptomen kann eine zwangsweise Isolation in staatlichen Krankenhäusern angeordnet werden. Dies betrifft auch ausländische Besucher. Es liegen zudem Hinweise auf eine erhebliche Belastung und anteilige Überlastung der vorhandenen Strukturen im ägyptischen Gesundheitssystems vor. In der Provinz Sohag, die sowohl in der Nähe der Tourismusregion Hurghada, als auch in der Nähe von Luxor liegt, ist das Gesundheitssystem bereits vor knapp 2 Wochen an der Belastungsgrenze angelangt (https://www.br.de/nachrichten/deutsch... [https://www.br.de/nachrichten/deutsch...],SVfAvWL). Es gab landesweit nur wenige staatliche Vorgaben und kaum Kontrollen für die Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Erst in der 2. Maiwoche wurden einige schärfere Maßnahmen verabschiedet, die vor dem Hintergrund der aktuellen 3. Welle in Ägypten aber viel zu spät ergriffen wurden. Stattdessen gab es in 4. Quartal 2020 eine Vielzahl an Lockerungen, die sich auch damals vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung als äußerst kontraproduktiv herausgestellt haben.   Für Ägypten liegt von offizieller Seite nur eine sehr dünne, nicht vollständige und von dritter Seite nicht zu verifizierende Datenbasis insbesondere zu Testraten und Positivitätsanteil, sowie Sterblichkeitsraten vor. Die von offizieller Seite gemeldete 7-Tages-Inzidenz mit Stand vom 1. Juli 2021 betrug 2,46 auf 100.000 Einwohner, während Nachbarländer wie auch das von Ihnen angesprochene Jordanien oder selbst Israel um das 16-fache bzw. im Fall von Israel mit einem der weltweit höchsten Impfraten um mehr als das 6-fache darüber liegen.   Auf Grund des Pandemieverlaufs in anderen vergleichbaren Ländern und unter Bezugnahme auf Berichte vor Ort lässt sich aber anhand der vorliegenden Informationen eine Risikobewertung vornehmen, die nicht zuletzt auf Grund der Intransparenz der Datenbasis restriktiv ausfällt. Während beispielsweise in Deutschland in den vergangenen sieben Tagen durchschnittlich knapp 200.000 Tests pro Tag durchgeführt wurden, muss auf Grund der offiziell nicht veröffentlichten Testzahlen seitens der ägyptischen Seite davon ausgegangen werden, dass die zur Verfügung stehenden Testkapazitäten und die durchgeführten Tests in Bezug auf die Einwohnerzahl in Ägyptens erheblich niedriger  sind. Die unzureichende Testrate führt zudem auch zu einem hohen Anteil an unentdeckten Infektionen. Im Fall von Ägypten muss also vor diesem Hintergrund auch von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden.   Aktuell waren jetzt im April 2021 mehrere COVID-19 Fällen unter internationalen Touristen in Hurghada bekannt geworden, von denen auch deutsche Bundesbürger betroffen waren. Dabei kam es auf deutscher Seite auch zu einem tödlichen Krankheitsverlauf und einer medizinischen Repatriierung.    Weiterhin ist auch die derzeitige Impfquote in Ägypten von etwa 3,5 % der Bevölkerung bei der Erst- bzw. 0,8 % bei der Zweitimpfung im internationalen Vergleich sehr gering und liegt damit noch hinter Ländern wie Zimbabwe, Venezuela oder Bangladesch. Aus den genannten Gründen muss die Einstufung von Ägypten als Hochinzidenzgebiet beibehalten werden. Weiterhin fragten Sie nach der Einstufung von Kenia. Kenia ist aufgrund qualitativer Bewertungskriterien weiterhin als Risikogebiet eingestuft, seit der Umstellung der weltweiten Reise- und Sicherheitshinweise gestern ist aber die COVID-19 bedingte Reisewarnung entfallen. Die Bundesregierung rät nun nur noch vor Reisen in einfache Risikogebiete ab. Die Inzidenz gemäß der veröffentlichten Zahlen in Kenia hat sich in den letzten 3 Wochen verdoppelt, was ein Anzeichen dafür ist, dass das Infektionsgeschehen in Kenia sich ungünstig fortentwickelt. Weiterhin ist die Impfquote auch im Vergleich zu anderen Ländern der Region mit derzeit 2,1 % sehr unterdurchschnittlich. Die Bundesregierung überprüft die Einstufung fortlaufend, inwieweit Gebiete weiterhin als (Hoch-)Risikogebiete gelten. Dabei wird die aktuelle Lage vor Ort stets auch zeitnah durch die deutschen Auslandsvertretungen evaluiert.    Mit freundlichen Grüßen