Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Abdel Fattah el-Sisi, Staatspräsident der Arabisch-Islamischen Republik Ägypten hat 03.06.2015 Berlin besucht und dabei dabei auch mit Herrn Bundestagspräsidenten zusammen treffen.

Ich bitte um Zusendung aller Dokumente, die mit diesem Staatsbesuch im Bundestag vorliegen, insbesondere vorbereitende Dokumente. Dies schließt Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes ein.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abdel Fattah el-…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin [#10676]
Datum
18. Juli 2015 00:06
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abdel Fattah el-Sisi, Staatspräsident der Arabisch-Islamischen Republik Ägypten hat 03.06.2015 Berlin besucht und dabei dabei auch mit Herrn Bundestagspräsidenten zusammen treffen. Ich bitte um Zusendung aller Dokumente, die mit diesem Staatsbesuch im Bundestag vorliegen, insbesondere vorbereitende Dokumente. Dies schließt Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes ein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sultan Abu Sadr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Sultan Sadr, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnis un…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin [#10676]
Datum
20. August 2015 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sultan Sadr, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnis und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Mein Auskunftsverlangen vom 18.07.2015 [#10676] Liebe Frau Mateus, Friede sei mit Ihnen. Vielen Dank für Ihr Sch…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mein Auskunftsverlangen vom 18.07.2015 [#10676]
Datum
20. August 2015 10:48
An
Deutscher Bundestag
Status
Liebe Frau Mateus, Friede sei mit Ihnen. Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.08.2015 in der Sache ZR 4-1334-IFG-331/2015. Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Antwortfrist für meine Anfrage morgen ausläuft. Aus Ihrer Korrespondenz habe ich nicht ersehen können, warum meine Anfrage nicht in der gesetzlich vorgegebenen Frist beantwortet werden konnte. Leider kann ich aus Ihrem Schreiben vom 20.08.2015 nicht entnehmen, was genau Ihrer Forderung ist. Sie verlangen einerseits die Bekanntgabe einer weiteren Email-Adresse über meine Ihnen bekannte Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Darüber hinaus verlangen Sie gleichzeitig einen Zustellungsbevollmächtigten innerhalb Ihres Landesbezirks. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ich aus § 1 Abs. 2 Satz 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG ausdrücklich eine Beantwortung via Email verlangt habe. Als Behörde sind Sie verpflichtet, dieser Vorgabe Folge zu leisten, soweit nicht drifte und schwerwiegende Gründe dafür sprechen, von dieser Vorgabe abzuweichen. Ich kann solche Gründe weder aus Ihrem Schreiben erkennen noch sind diese für mich offensichtlich. Sollten Sie daher weiterhin auf die Bekanntgabe eines Zustellungsbevollmächtigten bestehen, darf ich zunächst bitten darzulegen, warum Sie von meinem gesetzlich normierten Wahlrecht abzuweichen gedenken. Desweiteren ist die Zustellung via Post dann der gesetzliche Regelfall, vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 VwZG. Das Verlangen nach einem Zustellungsbevollmächtigten kommt nur dann in Betracht, wenn gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VwZG erfolgen soll (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 VwZG). Da es sich hier um eine spezialgesetzliche Regelung handelt, steht dem auch § 15 VwVfG nicht entgegen, zumal auch diese Vorschrift ausdrücklich die unmittelbare Zustellung vorsieht (§ 15 Satz 2 VwVfG). Daher bitte ich zunächst um Ermessensbegründung fuer die Zustellung via einer deutschen Auslandsvertretung oder eines fremden Staates und sodann um die Begründung des Verlangens nach einem Zustellungsbevollmächtigten. Ich bitte darüber hinaus um Angabe der Gründe die Ihre Behauptung untermauern, dass eine Kommunikation mit einer fragdenstaat.de-Email nicht möglich sei. Ich darf darauf hinweisen, dass auch der Eigentümer der Domain bundestag.de (Deutscher Bundestag) kein anerkannter Provider für Email-Dienstleistungen ist. Ich möchte jedoch keine unnötigen Probleme aufweisen. Gerne können Sie auch an meine zweite Email-Adresse schreiben, die einen ebenso sicheren Kommunikationsweg eröffnet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin" [#10676]
Datum
22. August 2015 04:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10676 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Behörde bislang überhaupt nicht reagiert hat und lediglich in nicht zulässiger Weise die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten verlangt hat. Dieser ist jedoch nicht erforderlich, da ich von meinem Wahlrecht auf elektronische Beantwortung Gebrauch gemacht habe und keine Gründe vorliegen, hiervon abzuweichen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Sultan Abu Sadr, das als Anlage beigefügte S…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sultan Abu Sadr, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag