Ahmed Mansour

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Alle Unterlagen den Fall "Ahmed Mansour" betreffend.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2015
  • Frist
    25. Juli 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ahmed Mansour [#10265]
Datum
23. Juni 2015 22:06
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen den Fall "Ahmed Mansour" betreffend.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz Az.: I 5 - 1530/2 - A2 - 650/201…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. Juli 2015 17:06
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 - 1530/2 - A2 - 650/2015 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 23. Juni 2015, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de unter ausdrücklichem Hinweis auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes um Übersendung aller Unterlagen, die den Fall Ahmed Mansour betreffen, gebeten haben. Die Prüfung der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Ich werde alsbald unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Justiz
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
22. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10265] Sehr geehrte Damen…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10265]
Datum
24. Oktober 2015 12:37
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ahmed Mansour" vom 23.06.2015 (#10265) wurde von Ihnen noch nicht in beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10265] Sehr geehrte Da…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10265]
Datum
25. Oktober 2015 11:41
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zwischenzeitlich ist Ihr Schreiben vom 22.10.2015 hier eingegangen. Bitte betrachten Sie daher meine E-Mail vom 24.10.2015 als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>