Sehr
geehrteAntragsteller/in
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/139810
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, aus folgenden Gründen:
1. Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betrifft mittelbar und unmittelbar Umweltinformationen. In dem Maße, wie Verkehrsordnungswidrigkeiten wie das Falschparken auf Geh- und Radwegen überwacht werden, bestimmt sich auch, wie gut emissionsfreie Verkehrsmittel des Umweltverbundes (z.B. Fuß- und Radverkehr) für Bürgerinnen und Bürger attraktiv gehalten werden. Von Privatanzeigen ist insbesondere von Fußgängerinnen und Radfahrenden zu rechnen, weil diese darunter am stärksten leiden.
2. Die Verkehrsüberwachung ist gem. §85 HSGO eine Aufgabe, die der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt (bzw. von ihm ermächtigte Beigeordnete) als allgemeine Ordnungsbehörde für das Land erledigt (
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169564,87). In dieser Hinsicht ist es unerheblich, ob die Stadt Darmstadt in kommunaler Selbstverwaltung eine Informationsfreiheitssatzung für ihre Angelegenheiten hat. Aufgaben der Gefahrenabwehr, die von den Landräten und Bürgermeistern (Oberbürgermeistern) wahrzunehmen sind, sind Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung und des § 4 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anhänge:
- 139810.pdf
Anfragenr: 139810
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