Ahndung von Verstößen gegen § 11 (1) StVO im Jahr 2022

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

gemäß § 11 (1) StVO darf bei stockendem Verkehr trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen in eine Kreuzung oder Einmündung nicht eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste. Ich bitte Sie um Zusendung von Informationen darüber, wie häufig die Berliner Polizei Verstöße gegen diese Vorschrift im Jahr 2022 geahndet hat und in welcher Gesamthöhe in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt wurden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    78,24 Euro
  • 0 Follower:innen
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, gemäß § 11 (1) StVO darf bei stockendem Ve…
An Polizei Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Ahndung von Verstößen gegen § 11 (1) StVO im Jahr 2022 [#272916]
Datum
12. März 2023 22:44
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, gemäß § 11 (1) StVO darf bei stockendem Verkehr trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen in eine Kreuzung oder Einmündung nicht eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste. Ich bitte Sie um Zusendung von Informationen darüber, wie häufig die Berliner Polizei Verstöße gegen diese Vorschrift im Jahr 2022 geahndet hat und in welcher Gesamthöhe in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt wurden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch Anfragenr: 272916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272916/ Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Günter Bartsch
Guten Tag << Anrede >> danke für Ihre Schreiben vom 13. und 17. März 2023. Ich hatte angenommen, dass…
An Polizei Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Ahndung von Verstößen gegen § 11 (1) StVO im Jahr 2022 [#272916]
Datum
30. März 2023 08:36
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> danke für Ihre Schreiben vom 13. und 17. März 2023. Ich hatte angenommen, dass ein kurzer Blick in die Statistik genügt, um meine beiden Fragen zu beantworten. Ich war nicht davon ausgegangen, dass die Gesamthöhe der Bußgelder händisch zusammengefasst werden muss. Mich schreckt die veranschlagte Gebühr von 78,24 Euro davon ab, den Informationszugang in Anspruch zu nehmen. Ich möchte daher meinen Antrag nicht weiter verfolgen. Sollte eine kostenlose Beantwortung des ersten Teil meiner Frage möglich sein, freue ich mich über eine E-Mail mit der entsprechenden Zahl (Anzahl von der Polizei Berlin geahndeter Verstöße gegen § 11 (1) StVO). Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 272916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272916/
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Bartsch, nach dem IFG Berlin ist nur die einfache mündliche Auskunft gebührenfrei. Alles weite…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Ahndung von Verstößen gegen § 11 (1) StVO im Jahr 2022 [#272916]
Datum
30. März 2023 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bartsch, nach dem IFG Berlin ist nur die einfache mündliche Auskunft gebührenfrei. Alles weitere stand bereits in meinem Anhörungsschreiben. Die Zahlen könnte ich Ihnen per Bescheid für die Mindestgebühr von 5,00 € zur Verfügung stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten und ich die Bearbeitung sodann fortsetzen soll. Mit Freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Für die Zusendung der Zahlen für die Mindestgebühr wäre ich Ihnen sehr…
An Polizei Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: [extern] AW: Ahndung von Verstößen gegen § 11 (1) StVO im Jahr 2022 [#272916]
Datum
30. März 2023 11:16
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Für die Zusendung der Zahlen für die Mindestgebühr wäre ich Ihnen sehr dankbar und möchte meinen Antrag in diesem Sinne gern aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 272916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272916/

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Polizei Berlin
Hallo Herr Bartsch, dann mache ich den Bescheid mit den Informationen fertig. Einen schönen Tag. Freundliche Grü…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] AW: Ahndung von Verstößen gegen § 11 (1) StVO im Jahr 2022 [#272916]
Datum
30. März 2023 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Bartsch, dann mache ich den Bescheid mit den Informationen fertig. Einen schönen Tag. Freundliche Grüße