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Air Base Ramstein: Maßnahmen nach Urteil des OVG NRW vom 19.03.2019 (4 A 1361/15)
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
- Auflistung der Maßnahmen, mit denen sich die Bundesregierung vergewissert, "dass eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die Vereinigten Staaten von Amerika für Einsätze von unbemannten Fluggeräten, von denen Raketen zur Tötung von Personen abgeschossen werden, nur im Einklang mit dem Völkerrecht nach Maßgabe der Urteilsgründe stattfindet". [vgl. Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 19.03.2019 (4 A 1361/15)]
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Juli 2019
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28. August 2019
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2 Follower:innen
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