Airport Shuttle , Buslinie 73

Für den Betrieb der Buslinie 73, auch Airport-Shuttle genannt, hat die Stadt Kevelaer eine Konzession erworben.
Seit Anfang 2008 bis heute fährt diese Buslinie jährlich Defizite ein.
Wie teuer war diese Konzession ?
Wie hoch waren die jährlichen Defizite von 2008 bis heute, die dieser Bus verursacht hat ?
Aus welchem Topf werden diese Defizite beglichen ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2017
  • Frist
    1. September 2017
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Gerald Fischer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kevelaer Details
Von
Gerald Fischer
Betreff
Airport Shuttle , Buslinie 73 [#24150]
Datum
30. Juli 2017 13:02
An
Kommunalverwaltung Kevelaer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Betrieb der Buslinie 73, auch Airport-Shuttle genannt, hat die Stadt Kevelaer eine Konzession erworben. Seit Anfang 2008 bis heute fährt diese Buslinie jährlich Defizite ein. Wie teuer war diese Konzession ? Wie hoch waren die jährlichen Defizite von 2008 bis heute, die dieser Bus verursacht hat ? Aus welchem Topf werden diese Defizite beglichen ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerald Fischer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gerald Fischer

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Kommunalverwaltung Kevelaer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz STADTWERKE KEVELAER DIE BETRIEBSLEITUNG Stadtwerke - Postfach 12 55 - …
Von
Kommunalverwaltung Kevelaer
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. August 2017 15:19
Status
STADTWERKE KEVELAER DIE BETRIEBSLEITUNG Stadtwerke - Postfach 12 55 - 47612 Kevelaer ..................................................................................................... Sehr geehrter Herr Fischer, zu den gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Wie teuer war diese Konzession? 264,00 € Verwaltungsgebühren. Wie hoch waren die jährlichen Defizite von 2008 bis heute, die dieser Bus verursacht hat? 2013 = 12.922,00 € 2014 = 45.959,00 € 2015 = 51.794,00 € 2016 = 38.076,00 € Die Jahresergebnisse 2008-2012 speziell für den Airportshuttle liegen nicht vor und müssten ermittelt werden. Für diesen Zeitraum liegen lediglich Gesamtergebnisse der Verkehrssparte (Bürgerbusse Winnekendonk, Wetten, Kervenheim und Twisteden sowie Linie 73) vor. Sollten Sie die Ergebnisse für diese Jahre wünschen, müsste ich Ihnen den Verwaltungsaufwand gem. der Verwaltungsgebührenordnung (24,00 €/je 1/2 Stunde Aufwand) in Rechnung stellen. Aus welchem Topf werden diese Defizite beglichen? Wie bereits mehrfach mitgeteilt, werden die Defizite aus der Verkehrssparte (Bürgerbusse und Linie 73) aus den sonstigen Sparten der Stadtwerke, die Gewinne erwirtschaften, beglichen. Ich weise nochmals darauf hin, dass es sich nicht um Gebührensparten handelt. Die Sparten die Gewinne erwirtschaften sind u.a. Erzeugung von Strom, Beteilung am Gasnetz, Beteiligung am Stromnetz. Freundliche Grüße