Akte 4121 E-III 372/98

Übersendung der Akte 4121 E-III 372/98 im PDF-Format

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Oktober 2016
  • Frist
    15. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte 4121 E-III 372/98 [#18071]
Datum
13. Oktober 2016 09:46
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersendung der Akte 4121 E-III 372/98 im PDF-Format
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
3. November 2016 09:03
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#18071] Sehr geehrt<< Anrede >> Ich w…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#18071]
Datum
12. November 2016 09:05
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich warte noch immer auf die Übersendung der Akte 4121 E-III 372/98 im PDF-Format Besten Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#18071] Sehr geehrte/r Absender…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#18071]
Datum
12. November 2016 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Absender/in, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 14.11.2016 wieder im Dienst. Meine Post wird NICHT weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an Frau Römer <<E-Mail-Adresse>> oder Frau Kremer <<E-Mail-Adresse>> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Meldung nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen