Akte des LBM zum VA Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes Wiedbachstraße/56567 Neuwied

die Akte des LBM zum VA Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes Wiedbachstraße/<< Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Akte des L…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte des LBM zum VA Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes Wiedbachstraße/<< Adresse entfernt >> [#256734]
Datum
9. August 2022 12:27
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Akte des LBM zum VA Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes Wiedbachstraße/<< Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256734/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. August 2022 12:27
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie sich mit dieser Anfrage an die Verkehrsbehörde der Stadt…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Akte des LBM zum VA Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes Wiedbachstraße/<< Adresse entfernt >> [#256734]
Datum
9. August 2022 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie sich mit dieser Anfrage an die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung Neuwied. Dies ist für die verkehrsbehördliche Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Aussage der Stadtverwaltung Neuwied ist der LBM Rheinland-Pfalz zum o.g. Verw…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akte des LBM zum VA Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes Wiedbachstraße/<< Adresse entfernt >> [#256734]
Datum
9. August 2022 16:07
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Aussage der Stadtverwaltung Neuwied ist der LBM Rheinland-Pfalz zum o.g. Verwaltungsakt angehört worden, da es sich um eine Landesstraße handelt. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme und Korrespondenz des LBM zum o. g. VA. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256734/

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> der Stadt Neuwied wurde mitgeteilt, dass aus Sicht des LBM keine Bedenke…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: L 255 : Akte des LBM zum VA Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes Wiedbachstraße/<< Adresse entfernt >> [#256734]
Datum
12. August 2022 10:23
Status
image001.png
20,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Stadt Neuwied wurde mitgeteilt, dass aus Sicht des LBM keine Bedenken gegen die seitens der Stadt Neuwied geplante Anordnung eines Halteverbots (VZ 286) bestehen. Mit freundlichen Grüßen