Anlage7

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zu Beleidigungen gegen Innensenator

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Gesendet: onta . September 2021 16:54
An:

Betreff: ording S

Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung
Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet

hier das mit S abgestimmte Wording:

„Nicht nur als Politiker wird man häufig mit Häme, Hass und Beleidigungen im Netz konfrontiert. Wenn dabei die
Qualität einer Straftat erreicht wird, dann rate ich allen ausdrücklich immer, Anzeige zu erstatten, damit die Tat auch
verfolgt werden kann. Deshalb stelle ich selbst natürlich auch Strafantrag, damit die Polizei - wie in diesem Fall - das
von Amts wegen eingeleitete Verfahren weiter betreiben kann. Damit geht das Verfahren dann in die Hände der
Strafverfolgungsbehörden über. Dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung veranlasst hat, ist
deren autonome Entscheidung, auf die auch niemand von außen Einfluss nimmt. Aber uns allen muss klar sein:
Wenn wir gegen strafbare Hass- und Beleidigungstaten im Netz konsequent vorgehen wollen, dann sind hierzu auch
häufig Durchsuchungen erforderlich. Das mag für den einen oder anderen überraschend sein, aber inzwischen
finden solche Durchsuchungen auch regelmäßig statt. Hamburg hat im November letzten Jahres und im Juni diesen
Jahres hierzu an europaweiten Aktionstagen teilgenommen und in diesem Rahmen einmal sieben und einmal fünf
Durchsuchungen durchgeführt. Schwerpunkt waren hier jeweils Taten mit rechtsextremistischem Hintergrund.
Häufig betroffen sind aber zum Beispiel auch Frauen, die sich sexualisierten Übergriffen im Netz ausgesetzt sehen.
Insofern gibt es natürlich schwerere Fälle als den Aktuellen. Andererseits wollen wir doch eigentlich alle, dass auch
im Netz respektvoll mit uns umgegangen wird. Und bei aller Berechtigung auch harter, verbaler
Auseinandersetzungen muss sich niemand beleidigen lassen, auch nicht im Netz.“

LG

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