Akte zum abgelehnten "heute-Show"-Akkreditierungantrag

Anfrage an: Deutscher Bundestag

In der Online-Ausgabe der Sueddeutschen-Zeitung wird berichtet, dass der heute-Show-Akkredierungsantrag zur Berichterstattung aus dem Bundestag abgelehnt worden ist. Bitte senden Sie mir die zu diesem Verwaltungsvorgang zugehörige vollständige Akte zu.

Url zur Berichterstattung
http://www.sueddeutsche.de/medien/heute-show-im-bundestag-hier-wird-nicht-herumgebloedelt-1.2181972

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2014
  • Frist
    21. November 2014
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Online-Au…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Akte zum abgelehnten "heute-Show"-Akkreditierungantrag [#7810]
Datum
20. Oktober 2014 13:28
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Online-Ausgabe der Sueddeutschen-Zeitung wird berichtet, dass der heute-Show-Akkredierungsantrag zur Berichterstattung aus dem Bundestag abgelehnt worden ist. Bitte senden Sie mir die zu diesem Verwaltungsvorgang zugehörige vollständige Akte zu. Url zur Berichterstattung http://www.sueddeutsche.de/medien/heute-show-im-bundestag-hier-wird-nicht-herumgebloedelt-1.2181972
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi

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Deutscher Bundestag
Ihre Anfrage Kurzer Zwischenstand, da es drei Interessierte an dieser Anfrage gibt: Es gab schon zwei Briefe vom …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
30. November 2014
Status
Warte auf Antwort
Kurzer Zwischenstand, da es drei Interessierte an dieser Anfrage gibt: Es gab schon zwei Briefe vom Bundestag mit der Bitte um Verständnis, da sich die Beantwortung der Anfrage verzögert. Ich bin nicht dazu gekommen, die Briefe zu scannen.