Akte zum Geschäftszeichen IX-725/009 II#0188

- die Akte zum Geschäftszeichen IX-725/009 II#0188

Ich möchte wissen, was Sie mit dem BVA aufgrund meiner Bitte um Vermittlung besprochen haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2016
  • Frist
    28. Mai 2016
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Akte zum G…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Akte zum Geschäftszeichen IX-725/009 II#0188 [#16525]
Datum
26. April 2016 22:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Akte zum Geschäftszeichen IX-725/009 II#0188 Ich möchte wissen, was Sie mit dem BVA aufgrund meiner Bitte um Vermittlung besprochen haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihren Brief erhalten. Leider war dieser sehr mager. Es war nur der E-Mail…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Akte zum Geschäftszeichen IX-725/009 II#0188 [#16525]
Datum
25. Juli 2016 17:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihren Brief erhalten. Leider war dieser sehr mager. Es war nur der E-Mail-Verkehr zwischen mir und Ihrer Behörde. Muss ich daraus schließen, dass der Mitarbeiter des Bundesbeauftragten nix gemacht hat, weil es keine Aktennotizen gibt? Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 16525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/009 II#0188 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Akte zum Geschäftszeichen IX-725/009 II#0188 [= 2316525]
Datum
27. Juli 2016 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
78,6 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/009 II#0188 Sehr geehrter Herr Abbasi, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich werde versuchen durch konkretere Fra…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Akte zum Geschäftszeichen IX-725/009 II#0188 [= 2316525] [#16525]
Datum
21. August 2016 20:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich werde versuchen durch konkretere Fragen herauszufinden, welche konkreten Datenfelder die Legalisations- bzw. Apostillen-Datenbank des BVA aufgebaut ist. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 16525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>