Akte zum Transparenzregister

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Akte zum Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Personenbezogene Daten gemäß §5 IFG können geschwärzt werden. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Akte zum Gesetz zur…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Akte zum Transparenzregister [#23802]
Datum
4. Juli 2017 19:47
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Akte zum Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie Personenbezogene Daten gemäß §5 IFG können geschwärzt werden. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. Juli 2017 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur K…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. Juli 2017
Datum
27. Juli 2017 15:49
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); V B 5 - O 1319/17/10327 [#23802] Az.: V B 5 - O 1319/17/10327 Se…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); V B 5 - O 1319/17/10327 [#23802]
Datum
1. August 2017 09:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Az.: V B 5 - O 1319/17/10327 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 23802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. Juli 2017 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur K…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. Juli 2017
Datum
25. August 2017 12:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
298,3 KB
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. Juli 2017 [#23802] Sehr geehrte/r Herr/Frau St…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. Juli 2017 [#23802]
Datum
25. August 2017 12:49
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte/r Herr/Frau Strecker, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Transparenzregister ist tatsächlich der Hauptfokus meiner Recherche. Wenn eine Eingrenzung hilfreich ist, erkläre ich mich damit einverstanden. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 23802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
IFG-Antrag: Gesetz Umsetzung 4. EU-GeldwäscheRL; Zwischennachricht Stand Bearbeitung Anliegendes Schreiben erhalte…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag: Gesetz Umsetzung 4. EU-GeldwäscheRL; Zwischennachricht Stand Bearbeitung
Datum
27. Oktober 2017 10:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
309,6 KB
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Hinweise zum Stand der Beareitung Anliegendes Schreiben erhalten Sie…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Hinweise zum Stand der Beareitung
Datum
20. Dezember 2017 11:18
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.
Bundesministerium der Finanzen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Frage zur Akte zum Transparenzregister - Hinweise zum Stand der Bearbeitung
Datum
28. März 2018 10:44
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.

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Bundesministerium der Finanzen
Dokumente Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer E-Mail vom 4. Juli 2017 bitten Sie nach dem IFG/UIG/VIG um "…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente
Datum
25. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer E-Mail vom 4. Juli 2017 bitten Sie nach dem IFG/UIG/VIG um "Die Akte zum Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ". In Ihrer E-Mail vom 25. August 2017 sind Sie mit der Eingrenzung Ihres Antrages dahingehend einverstanden, dass Sie um die Zusendung der Dokumente zum Transparenzregister bitten (als Teil der Akte zum Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie), die die Frage betreffen, warum im Referentenentwurf vorgesehen war, den Zugang zum Register allgemein-öffentlich auszugestalten, im Regierungsentwurf dann aber ein gestaffeltes Zugangsmodell beschlossen wurde. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten haben Sie sich ebenfalls einverstanden erklärt. Nach umfangreicher Recherche, Aussonderung und Prüfung der von Ihrem Antrag erfassten Dokumente sowie nach erfolgter Drittbeteiligung verschiedener Stellen gemäß § 8 IFG entscheide ich über Ihren Antrag nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Dem Antrag gebe ich wie nachfolgend dargestellt statt. II. Dokumente, zu denen eine Drittbeteiligung gemäß § 8 IFG erfolgte, erhalten Sie erst, wenn dieser Bescheid auch den Dritten gegenüber bestandskräftig geworden ist. III. Zu den Kosten ergeht noch ein gesonderter Bescheid. Begründung: Sie erhalten beigefügt auf einer CD die von Ihrem Antrag erfassten Dokumente. Diese enthalten (zum Teil absatz- und seitenweise) Schwärzungen, soweit sie andere Themen als den Zugang zum Transparenzregister betreffen. Geschwärzt sind darin ebenfalls mit Ihrem Einverständnis personenbezogene Daten. In mehreren Dokumenten (DOK. 21, 39, 48, 49) sind Schwärzungen enthalten, die die Position der Mitgliedstaaten der EU zum Transparenzregister enthalten. Die Verhandlungspositionen anderer EU-Mitgliedstaaten offenzulegen, könnte die internationalen Beziehungen Deutschlands zu diesen Staaten, aber auch die Beziehungen zur Europäischen Union gefährden, vgl. § 3 Nummer 1 a) IFG. Diese Angaben mussten daher geschwärzt werden. Aus diesem Grund wird auch ein Gesprächsvorbereitungsvermerk für ein Gespräch zwischen einer EU-Kommissarin und BMF-Vertretem am 11. Juli 2016 (DOK. 2016/0440460) nicht herausgegeben. Offengelegt werden konnte dagegen das Dokument des Europäischen Rates 15655/16 vom 16. Dezember 2016, das auch auf der Website der EU vollständig veröffentlicht werden sollte. Der Einfachheit halber füge ich dieses Dokument bei, es ist in den Unterlagen, die von Ihrem Antrag erfasst sind, in englischer Sprache und auf Deutsch enthalten. Zum besseren Verständnis füge ich ebenfalls die Stellungnahmen einiger V er bände zum Gesetzgebungsvorhaben bei, obwohl auch diese inzwischen auf der Website des BMF veröffentlicht sind. Hinsichtlich dieser Veröffentlichung wird auf die vollständige Übersendung aller Stellungnahmen zum Gesetz verzichtet, soweit sie unter Ihren Antrag fallen seite3 (vergl. § 9 Absatz 3 IFG), zu denen auch die von Ihnen selbst stammende Stellungnahme gehört. Nicht herausgegeben werden 2 Anlagen zur E·Mail vom 5. Oktober 2016, 11:44 (DOK. 22). Diese sind öffentlich zugänglich, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. Es handelt sich um die Pressemitteilung 110/10 des EuGH vom 9. November 2010 sowie um die Kopie einer Urteilsbesprechung aus "Datenschutz-Berater" Nr. 02/2015, Seite 43. Ebenfalls nicht herausgegeben werden Doppel der Dokumente 8, 36, 50 sowie ein Doppel der Anlage zu DOK.1 0. Zu insgesamt sechs Dokumenten hat eine Drittbeteiligung nach § 8 IFG stattgefunden. Diese Dokumente können Ihnen erst zur Verfügung gestellt werden, wenn dieser Bescheid auch den Dritten gegenüber bestandskräftig geworden ist. Die Dritten haben sich aber mit der Herausgabe der von ihnen stammenden Dokumente einverstanden erklärt. Zu III. Zu den Kosten erhalten Sie noch einen gesonderten Bescheid. [Rechtsbehelfsbelehrung:] Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Dokumente