dok-37-vii-a-3-200316-2016-0288686_geschwarzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Transparenzregister

/ 2
PDF herunterladen
Aschkowski,Birgit(Pool VII) Von:                         Findeisen, Michael (VII A 3) Gesendet:                   Sonntag, 20. März 2016 11 :20 An:                          Referat VIIA3 Betreff:                    WG:·-· WK 5023/14/10004 VBE:020 d+i -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Findeisen, Michael (VII A 3) Gesendet: Sonntag, 20. März 2016 11:08 An: 'Busch-Ma@bmjv.bund.de' Ce: Bartodziej-Si@bmjv.bund.de; Seibert-UI@bmjv.bund.de; hupka-ja@bmjv.bund.de; Hoehfeld­ Ut@bmjv.bu   �an@bmjv.bund.de; herrmann-an@bmjv.bund.de; Wienker Dr., Elisa Maria (VII A 3) Betreff: AW : � Lieber Herr Busch, bei Ihrer Auslegung des Umfangs der Einsichtnahme beim im Zusammenhang mit dem Vorliegen eines berechtigten Interesse sind wir uns, ich denke seit Beginn der Registerdiskussion, einig. Wie bei den berechtigten Interesse der GwG-Verpflichtete gilt, dass ein spezifisches, d.h. auf eine bestimmte Person/Unternehmen bezogenes Interesse dargelegt werden muss. Grüße Findeisen Michael Findeisen Ministerialrat Referat VII A 3 (Zahlungsverkehr, Geldwäscheprävention) Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstrasse 97 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30-18-682-1073 Fax: +49 (0)30-18-682-881073 E-Mail: michael.findeisen@bmf.bund.de Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de -----Ursprüngliche Nachricht---- Von: Busch-Ma@bmjv.bund.de [mailto:Busch-Ma@bmjv.bund.de] Gesendet: Freitag, 18. März 2016 17:36 An: Findeisen, Michael (VII A 3) Ce: Bartodziej-Si@bmjv.bund.de; Seibert-UI@bmjv.bund.de; hupka-ja@bmjv.bund.de; Hoehfeld­ Ut@bmjv.bu    �an@bmjv.bund.de; herrmann-an@bmjv.bund.de Betreff: WG : _.. Lieber Herr Findeisen, 1
1

ganz ohne Reaktion möchte ich das Schreiben nicht lassen. Ich werde daher auf Fachebene den Eingang bestätigen und auf die federführende Zuständigkeit des BMF für die Rl Umsetzung hinweisen. Ihren Vorschlag für die Berechtigung zum Registerzugang müssten wir ggf. noch intern prüfen. Mindestens ebenso wichtig wie die Frage des berechtigten Interesses ist aus hiesiger Sicht der Umfang der Einsichtnahme. NGOs sollten nicht aufgrund ihrer Satzung unbeschränkten Zugang zum Register erhalten (dann wäre es so gut wie öffentlich), sondern der Zugang sollte sich auf eine konkrete Inhalte zu einzelnen Unternehmen und möglicherweise auch Personen beschränken (wer ist BO der XV GmbH?) und dafür müsste sich auch jeweils ein spezifische berechtigte Interesse dargelegt werden. Viele Grüße Busch -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Michaei.Findeisen@bmf.bund.de [mailto:Michaei.Findeisen@bmf.bund.de] Gesendet: Freitag, 18. März 2016 13:15 An: Busch, Markus Ce: ElisaMaria.Wienker@bmf.bund.de; Anne.Weigt@bmf.bund.de Betreff: - Lieber Herr Busch, gibt schließlich derzeit nicht einmal ein bilateral abgestimmtes Eckpunktepapier, geschweige enn einen       rentenentwurf, der sich zur Frage der Zugangsberechtigung andeutungsweise äußert. FF für das GwG ist BMF; deshalb wäre ich dankbar, wenn Sie bezüglich einer Antwort ebenfalls abstentionistisch bleiben. Was die aufgeworfene materielle Frage anbelangt, plädiere ich angesichts des Lärms (um nichts), den die NGO­ Briefschreiber bei einer etwaigen engen Formulierung bei der Zugangsberechtigung und des damit verbundenen Interesses machen werden, aus taktischen Gründen dafür, den NGOS ein solches Zugangsrecht einzuräumen. Sie werden dann bald feststellen, dass das WB-Register nicht mehr als eine in anderen Register bereits vorhandene Datensammlung enthält und für die interessanten Fälle des faktischen WB keine Erkenntnisse liefert. Dementsprechend wird das Interesse der NGOs am Register bald schwinden. Um eine Zugangsberechtigung für jeden x-beliebigen Dritten, der nicht Verpflichteter ist, zu vermeiden, könnte dieses spezifische NGO-Interesse dergestalt eingehegt werden, dass es sich um Organisationen handeln muß, deren satzungsmäßiges Ziel "auch der Verhinderung und Bekämpfung der Finanzkriminalität dient". Einverstanden? Gruß Findeisen Michael Findeisen Ministerialrat Referat VII A 3 (Zahlungsverkehr, Geldwäscheprävention) Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstrasse 97 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30-18-682-1073 Fax: +49 (0)30-18-682-881073 E-Mail: michael.findeisen@bmf.bund.de Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de 2
2