Akten mit den Beratungen der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. April 1990
Auf eine Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe ich folgende Antwort erhalten. Könnten Sie mir die entsprechende Abschrift zukommen lassen.
Sehr geehrt er Herr << Antragsteller:in >>,
auf Ihre Anfrage vom 22.12.2016 teile ich Ihnen - wie gewünscht per E-Mail - mit, dass die angefragte Niederschrift mir bzw. dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht mehr vorliegt. Die entsprechenden Akten mit den Beratungen der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. April 1990 wurden nämlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß den für diesen Vorgang maßgeblichen Aufbewahrungsfristen bereits in das Bundesarchiv ausgelagert. Da die festgelegten Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, gehören die entsprechenden Papierakten auch nicht mehr zum Aktenbestand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sodass ich auch keinen Zugriff mehr auf diese Akten habe. Die auf Dauer aufzubewahrenden Akten werden nach § 2 Bundesarchivgesetz zu Archivgut des Bundes umgewidmet, für welches dann das Bundesarchiv die zuständige Stelle ist.
Ich stelle Ihnen daher anheim, Ihre Anfrage an den Präsidenten des Bundesarchivs Dr. Michael Hollmann Potsdamer Straße 1 56075 Koblenz <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>> > zu richten. Ob sich die Akten tatsächlich noch im Bundesarchiv befinden, kann ich allerdings nicht beurteilen. Ggf. kann Ihnen bei der dortigen Anfrage bzw. Suche jedoch behilflich sein, dass ich aufgrund meiner Nachforschungen davon ausgehe, dass die fragliche Akte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Aktenzeichen „50 122-2/20“ und der Abgabenummer „119208“ an das Bundesarchiv abgegeben wurde. In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen .
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum20. Januar 2017
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19. Februar 2017
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