Akten mit den Beratungen der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. April 1990

Anfrage an: Bundesarchiv
Verwendetes Gesetz: Bundesarchivgesetz (BArch)

Auf eine Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe ich folgende Antwort erhalten. Könnten Sie mir die entsprechende Abschrift zukommen lassen.

Sehr geehrt er Herr << Antragsteller:in >>,
auf Ihre Anfrage vom 22.12.2016 teile ich Ihnen - wie gewünscht per E-Mail - mit, dass die angefragte Niederschrift mir bzw. dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht mehr vorliegt. Die entsprechenden Akten mit den Beratungen der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. April 1990 wurden nämlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß den für diesen Vorgang maßgeblichen Aufbewahrungsfristen bereits in das Bundesarchiv ausgelagert. Da die festgelegten Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, gehören die entsprechenden Papierakten auch nicht mehr zum Aktenbestand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sodass ich auch keinen Zugriff mehr auf diese Akten habe. Die auf Dauer aufzubewahrenden Akten werden nach § 2 Bundesarchivgesetz zu Archivgut des Bundes umgewidmet, für welches dann das Bundesarchiv die zuständige Stelle ist.

Ich stelle Ihnen daher anheim, Ihre Anfrage an den Präsidenten des Bundesarchivs Dr. Michael Hollmann Potsdamer Straße 1 56075 Koblenz <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>> > zu richten. Ob sich die Akten tatsächlich noch im Bundesarchiv befinden, kann ich allerdings nicht beurteilen. Ggf. kann Ihnen bei der dortigen Anfrage bzw. Suche jedoch behilflich sein, dass ich aufgrund meiner Nachforschungen davon ausgehe, dass die fragliche Akte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Aktenzeichen „50 122-2/20“ und der Abgabenummer „119208“ an das Bundesarchiv abgegeben wurde. In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen .

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Januar 2017
  • Frist
    19. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: Auf…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akten mit den Beratungen der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. April 1990 [#19988]
Datum
20. Januar 2017 16:41
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: Auf eine Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe ich folgende Antwort erhalten. Könnten Sie mir die entsprechende Abschrift zukommen lassen. Sehr geehrt er Herr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage vom 22.12.2016 teile ich Ihnen - wie gewünscht per E-Mail - mit, dass die angefragte Niederschrift mir bzw. dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht mehr vorliegt. Die entsprechenden Akten mit den Beratungen der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. April 1990 wurden nämlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß den für diesen Vorgang maßgeblichen Aufbewahrungsfristen bereits in das Bundesarchiv ausgelagert. Da die festgelegten Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, gehören die entsprechenden Papierakten auch nicht mehr zum Aktenbestand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sodass ich auch keinen Zugriff mehr auf diese Akten habe. Die auf Dauer aufzubewahrenden Akten werden nach § 2 Bundesarchivgesetz zu Archivgut des Bundes umgewidmet, für welches dann das Bundesarchiv die zuständige Stelle ist. Ich stelle Ihnen daher anheim, Ihre Anfrage an den Präsidenten des Bundesarchivs Dr. Michael Hollmann Potsdamer Straße 1 56075 Koblenz <<E-Mail-Adresse>> > zu richten. Ob sich die Akten tatsächlich noch im Bundesarchiv befinden, kann ich allerdings nicht beurteilen. Ggf. kann Ihnen bei der dortigen Anfrage bzw. Suche jedoch behilflich sein, dass ich aufgrund meiner Nachforschungen davon ausgehe, dass die fragliche Akte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Aktenzeichen „50 122-2/20“ und der Abgabenummer „119208“ an das Bundesarchiv abgegeben wurde. In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen . Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesarchiv
Ws: Ihre E-Mail vom 20. Januar 2017 BUNDESARCHIV Gesch.-Z.: B 3-2016/D- (Antragsteller/in, Antragsteller/in) (Bei…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ws: Ihre E-Mail vom 20. Januar 2017
Datum
26. Januar 2017 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
BUNDESARCHIV Gesch.-Z.: B 3-2016/D- (Antragsteller/in, Antragsteller/in) (Bei Rückfragen bitte angeben!) Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2017. Zur Vorbereitung Ihrer Benutzung benötige ich einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Benutzungsantrag mit der genauen Angabe Ihres Themas. Diesen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.bundesarchiv.de/benutzung/voraussetzungen/allgemeinehinweise/index.html.de herunterladen und bearbeiten oder aber persönlich vor Ort im Benutzersaal in Koblenz ausfüllen. Gerne können Sie mir den Benutzungsantrag als Fax (0261/505-226) oder Scan <<E-Mail-Adresse>> vorab unter Angabe des Geschäftszeichens übermitteln. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Benutzung haben Sie mit der Unterschrift auf dem Benutzungsantrag anerkannt; Sie können sie unter http://www.bundesarchiv.de/benutzung/voraussetzungen/allgemeinehinweise/index.html.de nochmals nachvollziehen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen