Akten u.a. mit Datenschutzfolgeabschätzung über HessenData

Die »15-20 Aktenordner mit Datenschutzfolgeabschätzung« und darüber hinaus über HessenData, wie von Ministerialrat Bodo Koch bei der mündlichen Verhandlung zum Verfahren 1 BvR 1547/19 Bundesverfassungsgericht am 20.12.2022 gegen 16:30 Uhr vorgetragen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • 3 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die »15-20 Aktenordner mit Datens…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Akten u.a. mit Datenschutzfolgeabschätzung über HessenData [#266020]
Datum
21. Dezember 2022 11:10
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die »15-20 Aktenordner mit Datenschutzfolgeabschätzung« und darüber hinaus über HessenData, wie von Ministerialrat Bodo Koch bei der mündlichen Verhandlung zum Verfahren 1 BvR 1547/19 Bundesverfassungsgericht am 20.12.2022 gegen 16:30 Uhr vorgetragen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 266020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266020/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Lennart Mühlenmeier
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akten u.a. mit Datenschutzfolgeabschätzung über HessenData“ vom 21…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Akten u.a. mit Datenschutzfolgeabschätzung über HessenData [#266020]
Datum
20. Juni 2023 09:59
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akten u.a. mit Datenschutzfolgeabschätzung über HessenData“ vom 21.12.2022 (#266020) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/014 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, die Prüfung Ihres Antrags vom 21. Dezember 2022 ist auf…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Akten u.a. mit Datenschutzfolgeabschätzung über HessenData [#266020]
Datum
4. Juli 2023 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/014 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, die Prüfung Ihres Antrags vom 21. Dezember 2022 ist aufgrund eines Büroversehens leider erst jetzt eingeleitet worden. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Die eingetretene erhebliche Verzögerung bei der Beantwortung des Antrags bedauere ich ausdrücklich und bitte diese zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/014 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, mit E-Mail vom 21. Dezember 2022 haben Sie nach § 80 Ab…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Akten u.a. mit Datenschutzfolgeabschätzung über HessenData [#266020]
Datum
21. Juli 2023 11:39
Status
II 6-01a01.23-04-23/014 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, mit E-Mail vom 21. Dezember 2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen die "15-20 Aktenordner mit Datenschutzfolgeabschätzung" zu HessenData zu senden. Bei der Datenschutz-Folgenabschätzung zu HessenData handelt es sich um einen rein polizeiinternen Vorgang. Ihr Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf Informationen aus dem Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Es besteht daher kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen