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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akten und Kommunikation zum Transparenzgesetz Berlin

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Von:                      ████████████ An:                       █████████████ Cc:                       Präsident der Freien Universität Berlin; Kanzlerin████████████ █████████ Betreff:                  WG: Eilt! Entwurf des Transparenzgesetzes; hier Bereichsausnahme / FRIST 04.11. zur Mail der Datum:                    Dienstag, 3. November 2020 17:10:44 Anlagen:                  image003.png image004.png image005.png image006.png image007.png image001.png image002.jpg 02 VzB Transparenzgesetz.docx.pdf 03 PE Transparenzgesetz.docx.pdf Dringlichkeit:            Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgender Vorgang wurde im Postlauf des Präsidialamts wie folgt ausgezeichnet und wird nur elektronisch weitergeleitet: Zuständigkeit: RA Zur Kenntnis: P, K, VI, GR Bitte beachten Sie die extrem kurze Fristsetzung zur Mail der Senatskanzlei (s.u.): Mittwoch, 4. November 2020, 8:30 Uhr Mit freundlichen Grüßen ███████████ ███████████████████████████ ███████████ Freie Universität Berlin Präsidialamt Leiter (kommissarisch) Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: +49 (0)30 838 73172 Fax:         +49 (0)30 838 458192 E-Mail: praesidialamt@fu-berlin.de ------------------------------------------------------------ P    Please consider the environment - only print this email if absolutely necessary Von: lkrpgest [mailto:lkrp-geschaeftsstelle@hu-berlin.de] Gesendet: Dienstag, 3. November 2020 15:55 An: rektorin@ash-berlin.eu; praesident@beuth-hochschule.de; vorstand-vv@charite.de; schroeer-werner@eh-berlin.de; Präsident der Freien Universität Berlin <president@fu- berlin.de>; rektorat@hfm-berlin.de; rektorat@hfs-berlin.de; praesident@htw-berlin.de; ██████████████████████████████████████████████████ ████████████████████████████████████████████████
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des Transparenzgesetzes; hier Bereichsausnahme Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Mitteilung erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis und mit der Bitte um Beachtung der von der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung gesetzten Stellungnahmefrist: Mittwoch, 4. November 2020, 8:30 Uhr. Mit freundlichen Grüßen i.A. Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen Berlins (LKRP) - Geschäftsstelle - c/o Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6 / Raum 2071a 10099 Berlin Tel. +49 (0)30 2093- Fax +49 (0)30 2093-20061 lkrp-geschaeftsstelle@hu-berlin.de www.lkrp-berlin.de -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff:Eilt! Entwurf des Transparenzgesetzes; hier Bereichsausnahme Datum:Tue, 3 Nov 2020 14:42:22 +0000 Von Sehr geehrte Damen und Herren, das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Informationszugangs für die Allgemeinheit“ ist für die Senatssitzung am 10.11.2020 angemeldet. Bis morgen früh soll unser Referat hierzu votieren. Beim Vergleich der dafür vorgesehenen
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Fassung mit der Fassung des Gesetzentwurfs, die Sie bereits aus zwei Anfragen zum Thema „Bereichsausnahme“ kennen, wurde hier Folgendes festgestellt. Es gab im Vergleich zu der letzten Entwurfsfassung einige Änderungen: Die Bereichsausnahme für die Universitätskliniken, Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen ist nun anstatt in § 3 Absatz 1 Nummer 8 in § 5 Absatz 1 Nummer 10 geregelt. Das Positive daran ist, dass die Bereichsausnahme weiterhin für die o.g. Einrichtungen besteht. Hinsichtlich der Drittmittelforschung wurde die Ausnahme von der Bereichsausnahme mit Bezug auf die Höhe der Drittmittel im Vergleich zur alten Entwurfsfassung gestrichen. Auch dies ist positiv, denn es dürfen nun nur noch Informationen „über den Namen von Drittmittelgebern und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben“ herausgegeben werden. Hinzugekommen sind dort jedoch Formulierungen zu unserem Haus sowie für Bildungs- und Prüfungseinrichtungen. Hier der neue Wortlaut: „(1) Keine Informationspflicht nach diesem Gesetz besteht 10. für Universitätskliniken, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Hochschulen, es sei denn, es sind Informationen über den Namen von Drittmittelgebern und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sowie für diesbezügliche Vorgänge der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung und Bildungs- und Prüfungseinrichtungen, soweit sie im Bereich von Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden,“ Hier der alte Wortlaut: „(1) Keine Informationspflicht nach diesem Gesetz besteht 8. für Universitätskliniken, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen sowie für Bildungs- und Prüfungseinrichtungen, es sei denn, es sind Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen;“ Es besteht nun ein geringes Zeitfenster, in der die Möglichkeit besteht, das Sie uns Anmerkungen zum neuen Wortlaut für die kommende Senatssitzung mitteilen können. In diesem Fall bitte ich Sie, Ihre Anmerkungen uns bis morgen 8:30 Uhr an ReferatVA@wissenschaft.berlin.de zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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_____________________1____________________ Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung –VA4 Mitarbeit in Angelegenheiten des Hochschulrechts, Hochschulzulassungsrechts und Hochschuldienstrechts Warschauer Str. 41-42, 10243 Berlin Tel +49 30 9026 Fax +49 30 9026 5032 E-Mail: Internet: www.berlin.de/sen/wissenschaft/ ______________________________________________ Die E-Mailadresse ist nicht für den Empfang signierter E-Mails geeignet VG Von: Gesendet: Dienstag, 3. November 2020 13:07 zum Senatsvotum der Spiegelreferentin/ des Spiegelreferenten erforderlich ist Priorität: Hoch Lieber Herr              , können Sie mal bitte anhand unserer letzten Äußerungen dazu prüfen, ob/inwieweit unsere Forderungen berücksichtigt sind? Bitte kurzes Statement – insbesondere im Hinblick darauf, ob wir für StS WF für die StK am Montag Erörterungsbedarf aufschreiben müssen. Viele Grüße Von: SKZL-Wiss Verbindungsstelle <Verbindungsstelle@wissenschaft.berlin.de>
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Gesendet: Dienstag, 3. November 2020 12:28 An: Betreff: Bitte um Einschätzung, ob Zulieferung zum Senatsvotum der Spiegelreferentin/ des Spiegelreferenten erforderlich ist Priorität: Hoch Lieber Herr           , die beigefügte Senatsvorlage zum Thema „Gesetz zur Weiterentwicklung des Informationszugangs für die Allgemeinheit“ ist für die Senatssitzung am 10.11.2020 angemeldet. Dürfte ich Sie bitten mir bis morgen, 09:00 Uhr, eine Mitteilung zu machen, ob Sie in diesem Fall eine Erfordernis für eine Zulieferung zum Votum sehen. Herzlichen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – VI A 3 Verbindungsstelle The Governing Mayor of Berlin Senate Chancellery – Higher Education and Research Warschauer Str. 41-42, 10243 Berlin Tel +49 30 9026-     ; Fax +49 30 9026-5333 E-Mail: Verbindungsstelle@wissenschaft.berlin.de Webseite: www.berlin.de/wissenschaft 200114_Berlin100_Signatur_Logos Alle Informationen zum Jubiläum „100 Jahre Groß-Berlin“: www.berlin.de/berlin100
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______________________________________________ Die E-Mailadresse ist nicht für den Empfang signierter E-Mails geeignet.
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