Akten zu Ufosichtungen bzw. Ufoforschung

Das Verteidigungsministerium der USA hat kürzlich zugegeben, dass es schon lange UFO Forschung betreibt. Alle großen Medien in den USA haben sich daraufhin dazu geäußert und geschrieben, dass es UFOS gibt, dass diese real sind und wir uns darauf einstellen müssen.
Radaraufzeichnungen zeigen Beschleunigungen und Geschwindigkeiten welche mit herkömmlicher Technologie nicht realisierbar sind. Regierungsmitarbeiter bzw. regierungsnahe Unternehmen wie die To the Stars Academy sind der Meinung, dass es sich nicht um irdische Technologie handelt.
Bitte informieren Sie mich wenn es in Deutschland Akten oder andere Informationen zu
Ufosichtungen bzw. Ufoforschung gibt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Reiner Bergmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verteid…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Reiner Bergmann
Betreff
Akten zu Ufosichtungen bzw. Ufoforschung [#169606]
Datum
31. Oktober 2019 21:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Verteidigungsministerium der USA hat kürzlich zugegeben, dass es schon lange UFO Forschung betreibt. Alle großen Medien in den USA haben sich daraufhin dazu geäußert und geschrieben, dass es UFOS gibt, dass diese real sind und wir uns darauf einstellen müssen. Radaraufzeichnungen zeigen Beschleunigungen und Geschwindigkeiten welche mit herkömmlicher Technologie nicht realisierbar sind. Regierungsmitarbeiter bzw. regierungsnahe Unternehmen wie die To the Stars Academy sind der Meinung, dass es sich nicht um irdische Technologie handelt. Bitte informieren Sie mich wenn es in Deutschland Akten oder andere Informationen zu Ufosichtungen bzw. Ufoforschung gibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reiner Bergmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reiner Bergmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reiner Bergmann
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1178 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.10.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Akten zu Ufosichtungen bzw. Ufoforschung [#169606]
Datum
4. November 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1178 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.10.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Bergmann, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 31. Oktober 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1178 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1178 Betr: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 31.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Akten zu Ufosichtungen bzw. Ufoforschung [#169606]
Datum
5. November 2019 14:38
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1178 Betr: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 31.10.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1178 vom 04.11.2019 Sehr geehrter Herr Bergmann, zu Ihrem Antrag vom 31. Oktober 2019 (Bezug 1.) teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) kein Vorgang bekannt ist, der zu einer Deklarierung eines Flugobjektes als UFO durch eine militärische Stelle in Deutschland führte. Darüber hinaus verfügt das BMVg über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, Forschungen oder Gutachten über die Existenz von sogenannten UFO`s. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass hier keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen