Aktenaufstellungen bzw- verzeichnisse zu § 28 Abs. 3 BKAG

Anfrage an: Bundeskriminalamt

ggf. vorliegende Aktenaufstellungen bzw- verzeichnisse oder Ausdrucke/Listen zu den vorliegenden Dokumenten bzgl. § 28 Abs. 3 BKAG. Es geht in dieser Anfrage nicht um Inhalte sondern "Metainformationen" zu den Aufstellungen nach § 28 Abs. 3 BKAG.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ggf. vorliegende…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenaufstellungen bzw- verzeichnisse zu § 28 Abs. 3 BKAG [#58675]
Datum
19. Februar 2019 21:08
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ggf. vorliegende Aktenaufstellungen bzw- verzeichnisse oder Ausdrucke/Listen zu den vorliegenden Dokumenten bzgl. § 28 Abs. 3 BKAG. Es geht in dieser Anfrage nicht um Inhalte sondern "Metainformationen" zu den Aufstellungen nach § 28 Abs. 3 BKAG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58675] Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich mein…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58675]
Datum
26. Mai 2019 15:22
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aktenaufstellungen bzw- verzeichnisse zu § 28 Abs. 3 BKAG“ vom 19.02.2019 (#58675) konkretisiere ich den Begriff "Metainformationen" wie folgt: Um den gesetzlichen Anforderungen des § 28 Abs. 3 BKAG gerecht zu werden, müssen im BKA Informationen in Form eines Verzeichnis, Arbeitsanweisung o.ä. vorhanden sein, um bei Anfragen aus Drittstaaten auf die Beurteilung der Menschrechtssituation für die Entscheidung zur Übermittlung schnell zurückgreifen zu können. Da mir die internen Verfahren/Systeme des BKA unbekannt sind, kann ich das Format der Information nicht weiter konkretisieren. Ich halte jedoch an meiner IFG-Anfrage fest. Die Ergebnisse sollen auf einer Tagung präsentiert werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB