Aktenauskunft zu Regelungen des SGB II, aktuelle Richtlinien und Weisungen

Ich möchte Sie um schriftliche Auskunft über die derzeit aktuellen Richtlinien und Weisungen

- zu den Kosten der Unterkunft (SGB II § 22 ff)
- zu den nicht vom Regelbedarf erfassten Leistungen (SGB II § 24)
- zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (SGB II § 28)

des Jobcenter / Sozialamt Limburg-Weilburg,
des Jobcenter Lahn-Dill,
GE MainArbeit.Jobcenter Offenbach

bitten.

Ich beziehe mich hierbei auf die Regelungen des SGB II § 50 (4) Satz 2 in der Fassung vom 01.04.2011.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    22. August 2011
  • Frist
    23. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenauskunft zu Regelungen des SGB II, aktuelle Richtlinien und Weisungen
Datum
22. August 2011 18:17
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich möchte Sie um schriftliche Auskunft über die derzeit aktuellen Richtlinien und Weisungen - zu den Kosten der Unterkunft (SGB II § 22 ff) - zu den nicht vom Regelbedarf erfassten Leistungen (SGB II § 24) - zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (SGB II § 28) des Jobcenter / Sozialamt Limburg-Weilburg, des Jobcenter Lahn-Dill, GE MainArbeit.Jobcenter Offenbach bitten. Ich beziehe mich hierbei auf die Regelungen des SGB II § 50 (4) Satz 2 in der Fassung vom 01.04.2011.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. August 2011
Status
Warte auf Antwort
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. August 2011
Status
Warte auf Antwort

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AW: Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, Jobcenter Lahn-Dill hatte zeitnah geantworte…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW:
Datum
28. September 2011 11:50
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, Jobcenter Lahn-Dill hatte zeitnah geantwortet, die Unterlagen kamen per mail. Vom Jobcenter Limburg-Weilburg erhielt ich alle Unterlagen heute per Post. Offenbach hat nach wie vor weder Zwischenmeldung noch die angeforderten Unterlagen zugänglich gemacht. ... Mit freundlichen Grüßen