Akteneinsicht

ich würde gerne Einsicht nehmen in die Akte meiner minderjährigen Tochter / Sohn in der Grundschule! Es besteht gemeinsames Sorgerecht seit der Geburt für die / den Tochter / Sohn.

Welche Dokumente darf ich einsehen? Sind auch Dokument an externe dritte einsehbar ( Jugendamt, ....)? Sind interne Gesprächsaufzeichnungen einsehbar( Lehrerkonferenz, ...)?Darf die/ der Rektor(in) Auskunft bestimmter Daten verweigern?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Heiko Salenbacher
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich würde gern…
An Staatliches Schulamt Freiburg (Freiburg im Breisgau) Details
Von
Heiko Salenbacher
Betreff
Akteneinsicht [#218499]
Datum
15. April 2021 23:57
An
Staatliches Schulamt Freiburg (Freiburg im Breisgau)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gerne Einsicht nehmen in die Akte meiner minderjährigen Tochter / Sohn in der Grundschule! Es besteht gemeinsames Sorgerecht seit der Geburt für die / den Tochter / Sohn. Welche Dokumente darf ich einsehen? Sind auch Dokument an externe dritte einsehbar ( Jugendamt, ....)? Sind interne Gesprächsaufzeichnungen einsehbar( Lehrerkonferenz, ...)?Darf die/ der Rektor(in) Auskunft bestimmter Daten verweigern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heiko Salenbacher Anfragenr: 218499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218499/ Postanschrift Heiko Salenbacher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heiko Salenbacher

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Staatliches Schulamt Freiburg (Freiburg im Breisgau)
Guten Tag Herr Salenbacher, für Ihr Anliegen ist die Grundschule zuständig die Ihr Kind besucht. Wenn Sie uns Sch…
Von
Staatliches Schulamt Freiburg (Freiburg im Breisgau)
Betreff
AW: Akteneinsicht [#218499]
Datum
16. April 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Salenbacher, für Ihr Anliegen ist die Grundschule zuständig die Ihr Kind besucht. Wenn Sie uns Schule und Ort nennen, leiten wir Ihre Anfrage gerne weiter. Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen aber auch direkt an die Schule wenden. Für die Einsichtnahme ist zur Zeit auf jeden Fall eine Terminvereinbarung mit tagesaktuellem negativem Coronatest mit der Schulleitung notwendig. Mit freundlichen Grüßen