Akteneinsicht in der Gerichtsverhandlung zwischen der Kölner Journalistenschule und Frauke Petry (AfD Vorsitzende)

das gesamte Protokoll bzw. die gesamten Protokolle zur Gerichtsverhandlung zwischen der Kölner Journalistenhochschule (JH) und der AfD Vorsitzende Frauke Petry. Der Zwiespalt galt dem Fakten Zoom der JH.

Ich frage aus persönlichem Interesse als politisch interessierte Bürgerin. Die Neugierde gilt, was am Fakten Zoom falsch war, beziehungsweise bin ich sehr daran interessiert herauszufinden, inwieweit Frauke Petry die Warheit sagt.

Ich weiß nicht, ob ich, generell, ein Recht auf Akteneinsicht bei öffentlichen Verhandlungen habe. Falls nicht, entschuldige ich mich, ihre Zeit in Anspruch genommen zu haben. Falls es etwas nutzt: die Information gilt wirklich nur eigenem Interesse und ich werde sie nicht für linke Propaganda nutzen - und rechte schon gar nicht.

Wünsche Ihnen natürlich einen schönen Tag, fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2016
  • Frist
    24. Januar 2017
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
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Betreff
Akteneinsicht in der Gerichtsverhandlung zwischen der Kölner Journalistenschule und Frauke Petry (AfD Vorsitzende) [#19625]
Datum
21. Dezember 2016 02:07
An
Oberlandesgericht Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das gesamte Protokoll bzw. die gesamten Protokolle zur Gerichtsverhandlung zwischen der Kölner Journalistenhochschule (JH) und der AfD Vorsitzende Frauke Petry. Der Zwiespalt galt dem Fakten Zoom der JH. Ich frage aus persönlichem Interesse als politisch interessierte Bürgerin. Die Neugierde gilt, was am Fakten Zoom falsch war, beziehungsweise bin ich sehr daran interessiert herauszufinden, inwieweit Frauke Petry die Warheit sagt. Ich weiß nicht, ob ich, generell, ein Recht auf Akteneinsicht bei öffentlichen Verhandlungen habe. Falls nicht, entschuldige ich mich, ihre Zeit in Anspruch genommen zu haben. Falls es etwas nutzt: die Information gilt wirklich nur eigenem Interesse und ich werde sie nicht für linke Propaganda nutzen - und rechte schon gar nicht. Wünsche Ihnen natürlich einen schönen Tag, fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Köln
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr…
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail
Datum
21. Dezember 2016 05:08
Status
Warte auf Antwort
- Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist auf der Poststelle des Oberlandesgerichts Köln eingegangen. Dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort auf Ihre E-Mail [#19625] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort auf Ihre E-Mail [#19625]
Datum
28. Januar 2017 00:23
An
Oberlandesgericht Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akteneinsicht in der Gerichtsverhandlung zwischen der Kölner Journalistenschule und Frauke Petry (AfD Vorsitzende)“ vom 21.12.2016 (#19625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Oberlandesgericht Köln
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr…
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail
Datum
28. Januar 2017 00:28
Status
Warte auf Antwort
- Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist auf der Poststelle des Oberlandesgerichts Köln eingegangen. Dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort auf Ihre E-Mail [#19625] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort auf Ihre E-Mail [#19625]
Datum
12. Februar 2017 04:37
An
Oberlandesgericht Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akteneinsicht in der Gerichtsverhandlung zwischen der Kölner Journalistenschule und Frauke Petry (AfD Vorsitzende)“ vom 21.12.2016 (#19625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Oberlandesgericht Köln
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr…
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail
Datum
12. Februar 2017 04:38
Status
Warte auf Antwort
- Automatische Antwort auf Ihre E-Mail - Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist auf der Poststelle des Oberlandesgerichts Köln eingegangen. Dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Köln
Anfragenummer 19625; Informationsanfrage zur Akteneinsicht in ein Gerichtsverfahren Sehr geehrtAntragsteller/in I…
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Anfragenummer 19625; Informationsanfrage zur Akteneinsicht in ein Gerichtsverfahren
Datum
13. März 2017 14:54
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem vorbezeichneten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zu dem von Ihnen benannten Verfahren bei dem Oberlandesgericht Köln vermag ich nicht nachzukommen, da die rechtsprechende Tätigkeit der nordrhein-westfälischen Gerichte nicht vom Anwendungsbereich des § 2 IFG NRW erfasst ist. Zudem bedürfte eine den Anforderungen des IFG NRW entsprechende Anfrage weiterer personenbezogener Daten von Ihrer Seite, um Ihre Anspruchsberechtigung im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW nachprüfen zu können. Dessen ungeachtet möchte ich Sie jedoch auf die kostenfreie Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen (NRWE) im Internet aufmerksam machen. Diese können Sie im Internet unter der Adresse http://www.nrwe.de aufrufen. Dort können Sie unter Angabe des in der Presse veröffentlichten Aktenzeichens oder Entscheidungsdatums das vollständige Urteil des Oberlandesgerichts Köln in der Sie interessierenden Angelegenheit aufrufen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weiterhelfen zu können, und würde mich freuen, wenn Sie die vielfältigen Angebote der nordrhein-westfälischen Justiz im Internet nutzen. Mit freundlichen Grüßen