Akteneinsicht in die Stellungnahme der Berliner Datenschutzbeauftragten an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 22.3.2017
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage Akteneinsicht in die Stellungnahme der Berliner Datenschutzbeauftragten vom 22.3.2017 im Rüge- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren beim Präsidenten des AGH von Berlin Ralf Wieland/SPD wegen Untätigkeit gegenüber Bezirksstadträt*innen des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf:
- Wohnungseinbruch und Wohnungsdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss in meiner Abwesenheit am 10.6.2015 (Ex-Bezirksstadtrat Marc Schulte/SPD, Wohnungsaufsichtsamt)
- Wohnungs-Zweckentfremdungsmeldungen (Ex-Bezirksstadtrat Marc Schulte/Wohnungsamt)
- Kindeswohlgefährdungshinweise (Jugendamt/Ex-Bezirksstadträtin Jantzen/Grüne, Bezirksstadträtin Schmidt-Schmelz/SPD und Gesundheitsamt/Bezirksstadtrat Engelmann/CDU)
Die Akteneinsichten nach § 16 Abs. 4 BlnDSG bzw. Art. 15 DSGVO und evt. § 3 Abs.1 IFG-Bln werden seit 2015 von den Bezirksstadträt*innen entweder vollständig abgelehnt oder nur zum Teil gewährt. Datenberichtigungsanträge werden nicht beantwortet/beschieden. Nachweislich unrichtige Angaben und personenbezogene Daten wurden an die Berliner Datenschutzbeauftragte übermittelt.
Aufgrund der "Unabhängigkeit" der Datenschutzbeauftragte war nur ein Rüge- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, Ralf Wieland/SPD möglich. In diesem Verfahren gab die Berliner Datenschutzbeauftragte die Stellungnahme vom 22.3.2017 ab. Bis heute verwehrt sie, nach Akteneinsichtsantrag vom 19.7.2018 und fünf Erinnerungen auf Grundlage von § 16 Abs. 4 BlnDSG-alt bzw. Art 15. DSGVO und § 3 Abs. 1 IFG-Bln, die Akteneinsicht, nun auch mit Bescheid vom 1.10.2018.
Der Berliner Datenschutzbeauftragten liegt seit 2010 ein Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2010 zum Akteneinsichtsrecht in Dienstaufsichtsbeschwerdeakten vor (VG 2 K. 5.09, OVG 12 M 21.10)
Politischer Hintergrund: Die Berliner Datenschutzbeauftragte wurde gegen massive Kritik am 28.1.2016 bestellt und war ein Verhandlungsergebnis von SPD und CDU. Einer der Kritikpunkte punkte war das Fehlen jeglicher datenschutzrechtlicher Fachkompetenz bis zu ihrer Bestellung/Wahl.
https://www.datenschutz-berlin.de/ueber-uns/zur-person/
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum29. Oktober 2018
-
30. November 2018
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!