Akteneinsicht in sämtliche Dokumente der FDP zu den Bebauungsplänen des Tempelhofer Feldes

ich beantrage gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, Akteneinsicht in den Stand der Bearbeitung des Antrags auf Kostenschätzung zum geplanten Volksentscheid zur Veränderung des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes.
Den eingereichten Antrag, den Text des Gesetzesentwurf samt Begründungen und den Stand der Bearbeitung würde ich gern einsehen. Besonderes Interesse gilt zudem dem derzeitigen Stand der amtlichen Kostenschätzung des Projektes. Doch auch weitere ggf. von der FDP eingereichten Unterlagen wie z.B. interne und externe Gutachten möchte ich einsehen, so dass ich ein genaueres Bild von der recht knapp formulierten Neufassung des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes und den Bebauungsplänen der FDP bekomme.
Abschließend werden zudem Stellungnahmen oder/und Antworten von SenUVK, SenSW, SenFin, GrünBerlin erwünscht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht in sämtliche Dokumente der FDP zu den Bebauungsplänen des Tempelhofer Feldes [#174304]
Datum
16. Januar 2020 07:58
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich beantrage gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, Akteneinsicht in den Stand der Bearbeitung des Antrags auf Kostenschätzung zum geplanten Volksentscheid zur Veränderung des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes. Den eingereichten Antrag, den Text des Gesetzesentwurf samt Begründungen und den Stand der Bearbeitung würde ich gern einsehen. Besonderes Interesse gilt zudem dem derzeitigen Stand der amtlichen Kostenschätzung des Projektes. Doch auch weitere ggf. von der FDP eingereichten Unterlagen wie z.B. interne und externe Gutachten möchte ich einsehen, so dass ich ein genaueres Bild von der recht knapp formulierten Neufassung des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes und den Bebauungsplänen der FDP bekomme. Abschließend werden zudem Stellungnahmen oder/und Antworten von SenUVK, SenSW, SenFin, GrünBerlin erwünscht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174304 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Januar 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Antrag auf Akteneinsicht nach § 3 Absatz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und nach § 2 Absatz 1 de…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach § 3 Absatz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG) vom 16. Januar 2020
Datum
17. Januar 2020 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit o. g. Mitteilung beantragen Sie Akteneinsicht nach § 3 Absatz 1 IFG und nach § 2 Absatz 1 VIG in den Vorgang der amtlichen Kostenschätzung zu einem Volksbegehren über die Veränderung des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes. Die Vorschriften des VIG sind vorliegend nicht einschlägig, daher kommt lediglich eine Akten­einsicht nach § 3 Absatz 1 IFG in Betracht. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass mir kein entsprechender Antrag der FDP vorliegt. Jedoch liegt mir ein Antrag von einer natürlichen Person als Träger vor. Da der Vorgang zur Erstellung der amtlichen Kostenschätzung noch nicht abgeschlossen ist, kann ich Ihnen nach § 10 Absatz 1 IFG gegenwärtig keine Akteneinsicht gewähren. Das Verfahren wird voraussicht­lich Ende Januar oder Anfang Februar 2020 abgeschlossen. Die dann bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einsehbaren Dokumente be­schränken sich allerdings regelmäßig auf den Antrag mit Gesetzentwurf und Begründung. Weiter­gehende Unterlagen, wie von Ihnen aufgeführt, liegen mir in diesem Zusammenhang nicht vor. Der hiesige Aktenbestand würde sich folglich grundsätzlich auf den Antrag mit Gesetz­entwurf, Eingangs-, Weiterleitungs- und Zwischenmitteilungen an den Träger und die zuständige Fachverwaltung sowie dem von der zuständigen Fachverwaltung übermittelten Text der amtlichen Kostenschätzung und der entsprechenden Mitteilung an den Träger begrenzen. Die Sie interessierenden Informationen dürften Sie insoweit nach Abschluss des Vorgangs auch einfach und kostenfrei über das Informationsangebot des Trägers erhalten. Die für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung zuständige Fachverwaltung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Diese steht in der Verantwortung ggf. auch weitere Senatsverwaltungen oder andere Stellen für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung im erforderlichen Umfang einzubinden. Diesbezügliche Dokumente sind regelmäßig nicht Teil der hiesigen Akten. Folglich müssten Sie sich hierzu zu gegebener Zeit an die zuständige Fachverwaltung wenden. Sollten Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport weiterverfolgen, würde dies nach Abschluss des Vorgangs zunächst eine Anhörung der Personen erfordern, deren persönliche Angaben in den Dokumenten enthalten sind. Für den damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwand, die Bereitstellung der Unterlagen und die Durchführung der Akteneinsicht dürften sich dann Gebühren in Höhe von etwa 50 bis 100 Euro ergeben. Ich hoffe, dass ich Ihrem Informationsinteresse mit den vorstehenden Ausführungen auch ohne eine förmliche Akteneinsicht ausreichend nachkommen konnte. Sollten Sie an Ihrem Antrag nach § 3 Absatz 1 IFG festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Sollte ich von Ihnen keine Mitteilung erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen