Akteneinsicht Konflikt Staatstheater Cottbus

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit des ehemaligen Generalmusikdirektors am Staatstheater Cottbus Evan Christ, soll es in den letzten Jahren immer wieder zu Beschwerden gekommen sein, die das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur erreicht haben.

Senden Sie mir bitte Kopien des gesamten Schrift- und Emailverkehrs zwischen Theaterleitung und Beschäftigten des Theaters auf der einen Seite und des Ministeriums auf der anderen Seite. Zudem erbitte ich Kopien des gesamten Schrift- und Emailverkehrs innerhalb des Ministerium, die in Zusammenhang mit dem Konflikt und der Vertragsverlängerung des Generalmusikdirektors stehen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht Konflikt Staatstheater Cottbus [#31417]
Datum
2. Juli 2018 09:03
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zusammenhang mit der Tätigkeit des ehemaligen Generalmusikdirektors am Staatstheater Cottbus Evan Christ, soll es in den letzten Jahren immer wieder zu Beschwerden gekommen sein, die das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur erreicht haben. Senden Sie mir bitte Kopien des gesamten Schrift- und Emailverkehrs zwischen Theaterleitung und Beschäftigten des Theaters auf der einen Seite und des Ministeriums auf der anderen Seite. Zudem erbitte ich Kopien des gesamten Schrift- und Emailverkehrs innerhalb des Ministerium, die in Zusammenhang mit dem Konflikt und der Vertragsverlängerung des Generalmusikdirektors stehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Zugang Ihrer Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit wird der Empfang Ihrer Anfrage bestätigt. Mit freundlic…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Zugang Ihrer Anfrage
Datum
3. Juli 2018 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit wird der Empfang Ihrer Anfrage bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Gebührenanfall Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 02.07.2018 über das Portal "…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Gebührenanfall
Datum
2. August 2018 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 02.07.2018 über das Portal "FragdenStaat.de". Für die Erteilung der Auskunft fallen nach §§ 1, 2 AIGGebO in Verbindung mit der Tarifstelle 1.1. Gebühren an. Diese werden 50,00 Euro betragen. Bitte teilen Sie mir Ihre zustellungsfähige Adresse für die Erhebung der Gebühr mit. Begründung: Der Verwaltungsaufwand, der aufgrund Ihres Auskunftsersuchens ausgelöst wurde, war umfangreich. Insbesondere mussten zwischen dem Fachreferat und dem Justitiariat Abstimmungen erfolgen, umfangreiche Unterlagen gesichtet und im Hinblick auf die Datenschutzbelange der Betroffenen teilweise unkenntlich gemacht werden. Sie haben die Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht beantragt. Die Festsetzung auf die Hälfte des Höchstbeitrags ist im Hinblick auf die vorbenannten Gründe verhältnismäßig. Für die Erhebung der Gebühr ist Ihre zustellungsfähige Adresse erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Re: Gebührenanfall [#31417] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei schicke ich Ihnen meine Postanschrift für den Ge…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Gebührenanfall [#31417]
Datum
2. August 2018 17:30
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei schicke ich Ihnen meine Postanschrift für den Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Auskunftserteilung Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten mit E-Mail von 02. Juli 2018 über das Portal FragdenStaa…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Auskunftserteilung
Datum
3. August 2018 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten mit E-Mail von 02. Juli 2018 über das Portal FragdenStaat.de um die Zusendung von Kopien des Schrift- und Emailverkehrs zu Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit des ehemaligen Generalmusikdirektors am Staatstheater Cottbus Evan Christ, die das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur erreicht haben einschließlich der internen Kommunikation, insoweit auch zur Vertragsverlängerung des Generalmusikdirektors. Diesem Begehren kann teilweise entsprochen werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur übt gemäß § 5 KultStG die Rechtsaufsicht über die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) aus. Soweit Korrespondenz, die von Ihrem Einsichtsbegehren erfasst sein könnte, im Ministerium überhaupt vorhanden ist, handelt es sich überwiegend um Bestandteile von Vorgängen, die der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Stiftung gedient haben oder dienen. Daher ist der Antrag insoweit nach § 4 Abs. 1 Ziff. 5 AIG abzulehnen. Es kann deshalb dahin gestellt bleiben, ob der Antrag auch zum Schutz überwiegend privater Interessen nach § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AIG abzulehnen wäre. Im Übrigen stellt Ihnen das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Aussparung der personenbezogenen Daten die Protokolle der Stiftungsratssitzungen vom 04.05.2017 und 04.12.2017 zur Verfügung, in denen die von Ihnen ersuchten Auskünfte enthalten sind. Sie werden Ihnen aufgrund Überschreitung der Kapazitätsgrenzen auf postalischem Wege zugehen. Sie haben das Recht, die oder den Landesbeauftragten für Akteneinsicht anzurufen, § 11 Absatz 2 Satz 1 AIG. Für die Erteilung der Auskunft fallen nach §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 GebGBbg, 1, 2 AIGGebO in Verbindung mit der Tarifstelle 1.1. Gebühren an. Diese erhebt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur gegen Sie, da Sie die Amtshandlung zurechenbar veranlasst haben. Die Gebühr beträgt 50,00 Euro und ist zu zahlen an: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur IBAN: DE76 3005 0000 7110 4028 02 Bitte geben Sie als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger folgendes Kassenzeichen ein: 1806500016681 Die Zahlung ist innerhalb von einem Monat ab Zugang dieses Schreibens vorzunehmen. Der Verwaltungsaufwand, der aufgrund Ihres Auskunftsersuchens ausgelöst wurde, war umfangreich. Insbesondere mussten zwischen dem Fachreferat und dem Justitiariat Abstimmungen erfolgen, zahlreiche Unterlagen gesichtet und im Hinblick auf die Datenschutzbelange der Betroffenen teilweise unkenntlich gemacht werden. Sie haben die Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht beantragt. Die Festsetzung auf die Hälfte des Höchstbeitrags ist im Hinblick auf die vorbenannten Gründe verhältnismäßig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Potsdam über die auf der Internetseite www.erv.brandenburg.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akteneinsicht Konflikt Staatstheater Cottbus“ [#31417] [#31417]
Datum
10. August 2018 15:35
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31417 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1. Ich hatte darum gebeten, vor Aktivwerden des Ministeriums über die Höhe der anzufallenden Gebühren informiert zu werden. Das hat das Ministerium nicht getan. 2. Die Kosten von 50 Euro für das Kopieren von zwei Protokollen ist unangemessen hoch. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akteneinsicht Konflikt Staatstheater Cottbus“ [#31417] [#31417]
Datum
14. August 2018 14:51
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31417 Über meine letzte Email hinaus bin ich der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht alle relevanten Informationen zugänglich gemacht wurden. So ist bekannt, dass die Opernsolisten des Staatstheaters Cottbus einen Brief an die Brandenburgische Kulturstiftung geschrieben hatten, der Ministerin Münch vorsitzt. (Die Presse hatte über ein Schreiben berichtet) Mir wurden zwar zwei Protokolle zugänglich gemacht, die im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung des ehemaligen Generalmusikdirektors stehen. Aber die Schreiben der Musiker und Sänger, die sich mit der Arbeitsweise des Generalmusikdirektors und der Situation am Cottbuser Theater befassen, wurden nicht zugänglich gemacht. Das sollte nachgeholt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.