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Akteneinsicht und Aktenauskunft zum Kiezanker 36/Pestalozzi-Fröbel-Haus: Förderung linksextremistischer Gruppen, Unterstützung Betroffene

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, DSGVO bzw. BDSG und VwVfG

Sehr geehrte Frau Giffey,

ich stelle Anfrage auf Auskunft und Akteneinsicht nach DSGVO, BDSG, VwVfG und IFG-Bund

1. Die Demonstration "Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn" wurde von Januar bis April 2018 im Kiezanker 36 Berlin-Kreuzberg geplant, konzeptioniert und organisiert. Maßgeblich beteiligt war die Leiterin Esther Borkam und die Mitarbeiterin Christine Gohlke, die die Mailingliste des Vorbereitungsbündnisses betrieb.

2. Es kam zu linkspolitisch-motivierten Hetzattacken, Cybermobbing durch Frau Borkam und beteiligte linksextremistische Gruppen und ihrer Sympathisanten, auf Grund dessen am 28.3.2018 bei Ihnen eine Beschwerde eingereicht wurde, zu deren Bearbeitung Sie, bei Beteiligung verfassungs-/demokratiefeindlicher und gewaltbereiter Gruppen keinen Anlass sehen:
Rote Hilfe e.V. in Kooperation mit Bündnis Zwangsräumung verhindern (Letzteres erteilte ein Hausverbot ohne Hausrecht)
Interventionistische Linke, Radikale Linke, TOP B3rlin, Bizim Kiez u.a.

3. Das zuständige Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg, Herr Seibt (Bezirksstadträtin Monika Herrmann Bü'90/Die Grünen), ebenfalls Zuwendungsgeber, die zuständige Senatsverwaltung, Senatorin Sandra Scheeres/SPD lehnen seit 28.3.2018 die Dienst-, Rechts-, Fach- und Staatsaufsicht ohne Begründung ab.

4. Das Direktorium des Pestalozzi-Fröbel-Haus, Frau Annegret Lauffer, Prof. Dr. Ludger Pesch setzen seit 9.3.2018 die DSGVO und das BlnDSG außer Kraft. Eine für den 30.10.2018 vereinbarte Akteneinsicht sowie Zusendung von Kopien aus der Akte, hielt Herr Pesch, § 242 BGB, nicht ein. Auch Datenberichtigungsanträge werden nicht beschieden, Art. 15 ff. DSGVO, § 23 ff. BlnDSG.

6. Sie haben, auf Grund der Beschwerde das Bundesverfassungsschutzamt und das Berliner Landesverfassungsschutzamt involviert und Stellungnahmen zur Beschwerde angefordert.

7. Datenschutzrechtliche Anfragen an Ihr Ministerium werden von der Datenschutzbeauftragten Kirsten Trittermann weder datenschutzrechtlich noch überhaupt beschieden: Auskunftsanträge zur Datenerhebung, Datenübermittlung an und von Dritten, Datenverarbeitung, Datenberichtigung, Datenspeicherung (Art. 15 ff. , Art 77, 78 DSGVO)

Auskunftsanfragen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage und warum haben Sie/Frau Katja Zimmermann die Verfassungsschutzämter involviert, wenn Betroffene von linkspolitisch-motivierten Straftaten sich an Sie als Zuwendungsgeber wenden? Warum stellen Sie die Stellungnahmen unter Geheimnisschutz, die aufgrund der Beschwerde vom 28.3.2018 eingeholt wurden?
2. Warum geben Sie die Stellungnahmen des Kiezanker 36 und PFH nicht heraus bzw. gewähren keine Akteneinsicht, Aktenauskunft?
3. Wie hoch ist die jährliche Zuwendung des BMFSFJ an das PFH? An welchen Vertrag oder Verpflichtungen ist die Zuwendung geknüpft?
4. Die sog. "Offenheit des Kiezanker 36" beinhaltet die Förderung, logistische, infrastrukturelle und personelle Unterstützung linksextremistischer Gruppen und die politische Diskreditierung und Entrechtung der Opfer und Personen mit anderen politischen Einstellungen?
5. Sie sehen keinen Anlass für die Ächtung von Linksextremismus und die Einrichtung von Beratungsstellen für die Opfer von linkspolitisch-motivierten Straftaten? Warum nicht? Warum unterstützen Sie die Betroffenen nicht? Das Bundesamt für Justiz versagt seit 13.5.2018 die Zusendung von Unterlagen für Betroffene von Linksextremismus/linkspolitisch-motivierte Straftaten. Der Deutsche Bundestag hat Mittel für die Entschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe bereitgestellt. Schließt das Betroffene von Linksextremismus aus?
6. Was unternehmen Sie, um effektive Unterstützung von Betroffenen zu gewährleisten? In Berlin gibt es keine einzige Beratungsstelle und das Landesdemokratiezentrum weist eine Zuständigkeit von sich.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und DSGVO bzw. BDSG und VwVfG.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, DSGVO bzw. BDSG und VwVfG Sehr geehrt<< Anrede >> ich stelle Anfrage au…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht und Aktenauskunft zum Kiezanker 36/Pestalozzi-Fröbel-Haus: Förderung linksextremistischer Gruppen, Unterstützung Betroffene [#35250]
Datum
19. Dezember 2018 14:45
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, DSGVO bzw. BDSG und VwVfG Sehr geehrt<< Anrede >> ich stelle Anfrage auf Auskunft und Akteneinsicht nach DSGVO, BDSG, VwVfG und IFG-Bund 1. Die Demonstration "Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn" wurde von Januar bis April 2018 im Kiezanker 36 Berlin-Kreuzberg geplant, konzeptioniert und organisiert. Maßgeblich beteiligt war die Leiterin Esther Borkam und die Mitarbeiterin Christine Gohlke, die die Mailingliste des Vorbereitungsbündnisses betrieb. 2. Es kam zu linkspolitisch-motivierten Hetzattacken, Cybermobbing durch Frau Borkam und beteiligte linksextremistische Gruppen und ihrer Sympathisanten, auf Grund dessen am 28.3.2018 bei Ihnen eine Beschwerde eingereicht wurde, zu deren Bearbeitung Sie, bei Beteiligung verfassungs-/demokratiefeindlicher und gewaltbereiter Gruppen keinen Anlass sehen: Rote Hilfe e.V. in Kooperation mit Bündnis Zwangsräumung verhindern (Letzteres erteilte ein Hausverbot ohne Hausrecht) Interventionistische Linke, Radikale Linke, TOP B3rlin, Bizim Kiez u.a. 3. Das zuständige Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg, Herr Seibt (Bezirksstadträtin Monika Herrmann Bü'90/Die Grünen), ebenfalls Zuwendungsgeber, die zuständige Senatsverwaltung, Senatorin Sandra Scheeres/SPD lehnen seit 28.3.2018 die Dienst-, Rechts-, Fach- und Staatsaufsicht ohne Begründung ab. 4. Das Direktorium des Pestalozzi-Fröbel-Haus, Frau Annegret Lauffer, Prof. Dr. Ludger Pesch setzen seit 9.3.2018 die DSGVO und das BlnDSG außer Kraft. Eine für den 30.10.2018 vereinbarte Akteneinsicht sowie Zusendung von Kopien aus der Akte, hielt Herr Pesch, § 242 BGB, nicht ein. Auch Datenberichtigungsanträge werden nicht beschieden, Art. 15 ff. DSGVO, § 23 ff. BlnDSG. 6. Sie haben, auf Grund der Beschwerde das Bundesverfassungsschutzamt und das Berliner Landesverfassungsschutzamt involviert und Stellungnahmen zur Beschwerde angefordert. 7. Datenschutzrechtliche Anfragen an Ihr Ministerium werden von der Datenschutzbeauftragten Kirsten Trittermann weder datenschutzrechtlich noch überhaupt beschieden: Auskunftsanträge zur Datenerhebung, Datenübermittlung an und von Dritten, Datenverarbeitung, Datenberichtigung, Datenspeicherung (Art. 15 ff. , Art 77, 78 DSGVO) Auskunftsanfragen: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage und warum haben Sie/Frau Katja Zimmermann die Verfassungsschutzämter involviert, wenn Betroffene von linkspolitisch-motivierten Straftaten sich an Sie als Zuwendungsgeber wenden? Warum stellen Sie die Stellungnahmen unter Geheimnisschutz, die aufgrund der Beschwerde vom 28.3.2018 eingeholt wurden? 2. Warum geben Sie die Stellungnahmen des Kiezanker 36 und PFH nicht heraus bzw. gewähren keine Akteneinsicht, Aktenauskunft? 3. Wie hoch ist die jährliche Zuwendung des BMFSFJ an das PFH? An welchen Vertrag oder Verpflichtungen ist die Zuwendung geknüpft? 4. Die sog. "Offenheit des Kiezanker 36" beinhaltet die Förderung, logistische, infrastrukturelle und personelle Unterstützung linksextremistischer Gruppen und die politische Diskreditierung und Entrechtung der Opfer und Personen mit anderen politischen Einstellungen? 5. Sie sehen keinen Anlass für die Ächtung von Linksextremismus und die Einrichtung von Beratungsstellen für die Opfer von linkspolitisch-motivierten Straftaten? Warum nicht? Warum unterstützen Sie die Betroffenen nicht? Das Bundesamt für Justiz versagt seit 13.5.2018 die Zusendung von Unterlagen für Betroffene von Linksextremismus/linkspolitisch-motivierte Straftaten. Der Deutsche Bundestag hat Mittel für die Entschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe bereitgestellt. Schließt das Betroffene von Linksextremismus aus? 6. Was unternehmen Sie, um effektive Unterstützung von Betroffenen zu gewährleisten? In Berlin gibt es keine einzige Beratungsstelle und das Landesdemokratiezentrum weist eine Zuständigkeit von sich. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und DSGVO bzw. BDSG und VwVfG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! 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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Akteneinsicht und Aktenauskunft zum Kiezanker 36/Pestalozzi-Fröbel-Haus: Förderung linksextremistischer Gruppen, Unterstützung Betroffene [#35250]
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Akteneinsicht und Aktenauskunft zum Kiezanker 36/Pestalozzi-Fröbel-Haus: Förderung linksextremistischer Gruppen, Unterstützung Betroffene [#35250]
Datum
15. Januar 2019 14:30
Status
Warte auf Antwort
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