Akteneinsicht zur Beantwortung der IFG Anfrage zu Anweisungen zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen

die Akte zur Beantwortung meiner Anfrage zu "Anweisungen zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen [#20562]" vom 04. März diesen Jahres.

Falls dort personenbezogene Daten enthalten sein sollten, stimme ich einer Schwärzung dieser Daten schon jetzt zu.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. April 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht zur Beantwortung der IFG Anfrage zu Anweisungen zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen [#21018]
Datum
10. April 2017 15:16
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Akte zur Beantwortung meiner Anfrage zu "Anweisungen zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen [#20562]" vom 04. März diesen Jahres. Falls dort personenbezogene Daten enthalten sein sollten, stimme ich einer Schwärzung dieser Daten schon jetzt zu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag des Bezirksstadtrats für Bürgerdienste und Wohnen bestätige ich Ihnen den …
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
AW: Akteneinsicht zur Beantwortung der IFG Anfrage zu Anweisungen zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen [#21018]
Datum
11. April 2017 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag des Bezirksstadtrats für Bürgerdienste und Wohnen bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 10. April 2017. Ihre Anfrage wurde vorerst zur Prüfung an das Rechtsamt abgegeben. Wir werden nach erfolgter Prüfung unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Akteneinsicht zur Beantwortung der IFG Anfrage zu Anweisungen zur Au…
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
AW: Akteneinsicht zur Beantwortung der IFG Anfrage zu Anweisungen zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen [#21018]
Datum
2. Mai 2017 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Akteneinsicht zur Beantwortung der IFG Anfrage zu Anweisungen zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen [#21018] wurde durch das Rechtsamt geprüft. Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie in die hier zu dem Vorgang "Anweisungen zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen [#20562]" geführte Akte Einsicht nehmen können. Der Anspruch ergibt sich auf der Grundlage des § 6 Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfG), da Sie selbst Beteiligter dieses Verwaltungsvorgangs sind. Die Akteneinsicht erfolgt nach vorheriger Terminabsprache bei der aktenführenden Behörde (§ 6 Abs. 3 BlnVwVfG) und ist gebührenfrei. Ein Anspruch auf Übersendung der Akte besteht nicht. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für die Akteneinsicht an das Büro des Bezirksstadtrats für Bürgerdienste und Wohnen, das Sie per Mail <<E-Mail-Adresse>> oder telefonisch unter der Rufnummer 902936001 erreichen können. Die Besucheradresse lautet: Büro des Bezirksstadtrats für Bürgerdienste und Wohnen Premnitzer Str. 11/13; Raum 823 12681 Berlin Der guten Ordnung halber mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich in meiner Amtszeit als zuständiger Bezirksstadtrat keine Anweisungen hinsichtlich der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen erlassen habe. Mit freundlichen Grüßen