Akteneinsicht zur Duldung illegalen Gehwegparkens im Stadtgebiet
die Anweisung an die Stadtpolizei Karben, unter welchen Umständen Gehwegparken toleriert werden soll. (Vgl. Aussage von Bürgermeister Rahn in der Frankfurter Neuen Presse vom 2. März 2018 in Bezug auf die Rendeler Straße.)
Ergebnis der Anfrage
Es gibt keine entsprechende formalisierte Dienstanweisung, sondern es wird auf das Opportunitätsprinzip verwiesen. Maßgabe für den Fußgänger sei beispielsweise, dass sie "nicht auf die Straße ausweichen müssen". (Anmerkung des Fragestellers: Aber nicht etwa, dass zwei Zufußgehende sich auch mit Kinderwagen oder Rollatoren unbehindert begegnen können.)
Information nicht vorhanden
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Datum10. Januar 2022
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12. Februar 2022
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