Akteneinsichtanfrage bei Selbstverteidigung
1. ich benötige sämtliche nationale und internationale Urteile, welche Bezug nehmen auf Akteneinsicht eines internierten Beklagten(Strafrecht) oder dessen beauftragten und bevollmächtigten Beistand?
2.Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], wenn die Akteneinsicht in 1. verweigert wurde und dies gegen EMRK und GG verstösst.
3.Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], wenn der Zwang zu einem Verteidiger, Rechtsanwalt bei einem Rechtsmittel, gegen das EMRK und GG verstösst.
4. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], ist eine Ausfertigung eines Gericht eine Urkunde nach dem BeurkG ist und ist diese unvollständig verstößt dies gegen EMRK und GG.
5. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], unterliegen die dt.Staatsanwaltschaften und die Gerichte der EMRK und GG und sind somit gebunden an die Rechtsprechung des ECHR.
6. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], ist der Rechtsweg ausgeschöpft wenn die dt. Gerichte die Entscheidungen des ECHR missachten und somit zusätzlich die Dauer des Rechtsstreit verlängern.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. April 2016
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7. Mai 2016
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