Akteneinsichtanfrage bei Selbstverteidigung

1. ich benötige sämtliche nationale und internationale Urteile, welche Bezug nehmen auf Akteneinsicht eines internierten Beklagten(Strafrecht) oder dessen beauftragten und bevollmächtigten Beistand?
2.Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], wenn die Akteneinsicht in 1. verweigert wurde und dies gegen EMRK und GG verstösst.
3.Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], wenn der Zwang zu einem Verteidiger, Rechtsanwalt bei einem Rechtsmittel, gegen das EMRK und GG verstösst.
4. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], ist eine Ausfertigung eines Gericht eine Urkunde nach dem BeurkG ist und ist diese unvollständig verstößt dies gegen EMRK und GG.
5. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], unterliegen die dt.Staatsanwaltschaften und die Gerichte der EMRK und GG und sind somit gebunden an die Rechtsprechung des ECHR.
6. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], ist der Rechtsweg ausgeschöpft wenn die dt. Gerichte die Entscheidungen des ECHR missachten und somit zusätzlich die Dauer des Rechtsstreit verlängern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2016
  • Frist
    7. Mai 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. ich benötige …
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsichtanfrage bei Selbstverteidigung [#16209]
Datum
5. April 2016 23:42
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. ich benötige sämtliche nationale und internationale Urteile, welche Bezug nehmen auf Akteneinsicht eines internierten Beklagten(Strafrecht) oder dessen beauftragten und bevollmächtigten Beistand? 2.Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], wenn die Akteneinsicht in 1. verweigert wurde und dies gegen EMRK und GG verstösst. 3.Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], wenn der Zwang zu einem Verteidiger, Rechtsanwalt bei einem Rechtsmittel, gegen das EMRK und GG verstösst. 4. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], ist eine Ausfertigung eines Gericht eine Urkunde nach dem BeurkG ist und ist diese unvollständig verstößt dies gegen EMRK und GG. 5. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], unterliegen die dt.Staatsanwaltschaften und die Gerichte der EMRK und GG und sind somit gebunden an die Rechtsprechung des ECHR. 6. Ich benötige einen Bescheid nach [§§ 37,39 VwVfG], ist der Rechtsweg ausgeschöpft wenn die dt. Gerichte die Entscheidungen des ECHR missachten und somit zusätzlich die Dauer des Rechtsstreit verlängern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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