Akteneinsichtnahme nach Ethanolhavarie in der Peene bei Anklam (Vorpommern)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang September gelangten große Mengen Ethanol unkontrolliert in die Peene bei Anklam (Vorpommern), tausende Fische verendeten: https://goo.gl/2oeDaS

Ich habe an eine staatliche Behörde Antrag auf Akteneinsicht (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Stralsund) nach UIG gestellt, um in Erfahrung zu bringen, ob noch weitere Chemikalien während der Havarie in die Umwelt gelangten. Das von der Unteren Wasserbehörde des Kreises beauftragte Labor hatte eine weitere Substanz im Wasser festgestellt. Es lag ein extremer Sauerstoffmangel im Flusswasser vor.

1. Meine Frage lautet, ob ich als Bürger auch das verursachende, private Unternehmen -- Suger Uni GmbH https://goo.gl/maps/WsS7ZbvVBXS2 -- um Akteneinsicht nach UIG anfragen kann, die mir dann auch gewährt werden würde?

2. Zudem möchte ich Einsicht in ein Gutachten nehmen, dass von einem Öffentlich bestellten Gutachter für Immissionsschutz erstellt wurde. Aufgrund dieses Gutachtens wurde die Anlage bereits 4 Tage nach der Havarie wieder in Betrieb genommen. Wer ist an dieser Stelle der Adressat meines Antrags auf Akteneinsicht?

Viele herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Freundlicher Gruß.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Oktober 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geeh…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Akteneinsichtnahme nach Ethanolhavarie in der Peene bei Anklam (Vorpommern) [#11655]
Datum
19. Oktober 2015 11:18
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Anfang September gelangten große Mengen Ethanol unkontrolliert in die Peene bei Anklam (Vorpommern), tausende Fische verendeten: https://goo.gl/2oeDaS Ich habe an eine staatliche Behörde Antrag auf Akteneinsicht (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Stralsund) nach UIG gestellt, um in Erfahrung zu bringen, ob noch weitere Chemikalien während der Havarie in die Umwelt gelangten. Das von der Unteren Wasserbehörde des Kreises beauftragte Labor hatte eine weitere Substanz im Wasser festgestellt. Es lag ein extremer Sauerstoffmangel im Flusswasser vor. 1. Meine Frage lautet, ob ich als Bürger auch das verursachende, private Unternehmen -- Suger Uni GmbH https://goo.gl/maps/WsS7ZbvVBXS2 -- um Akteneinsicht nach UIG anfragen kann, die mir dann auch gewährt werden würde? 2. Zudem möchte ich Einsicht in ein Gutachten nehmen, dass von einem Öffentlich bestellten Gutachter für Immissionsschutz erstellt wurde. Aufgrund dieses Gutachtens wurde die Anlage bereits 4 Tage nach der Havarie wieder in Betrieb genommen. Wer ist an dieser Stelle der Adressat meines Antrags auf Akteneinsicht? Viele herzlichen Dank für Ihre Antwort. Freundlicher Gruß.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
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Betreff
AW: Akteneinsichtnahme nach Ethanolhavarie in der Peene bei Anklam (Vorpommern); Unser Az.: 5.8.1.006/013 [#11655]
Datum
2. Dezember 2015 12:27
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>