Aktenführung, - einsicht - - digitale Protokolle

Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.12.2020 dürfen Autofahrer vielfältig Einsicht in die einer Geschwindigkeitsmessung zugrunde liegenden Daten nehmen. Dies sei einem fairen Verfahren nach Artikel 2 und 20 des Grundgesetzes geschuldet.

Diese Situation ist mit einem Gerichtsverfahren vergleichbar, in dem auch zur Nachvollziehbarkeit Akteneinsicht gewährt wird.

In Zeiten tlw vorgeschriebener elektronischer Kommunikation und Dokumentation wird zu jedem Schriftstück auch ein Protokoll erstellt, welches der "analogen" Partei auch zugesandt wird.

Hat das Justizministerium die Gerichte angewiesen, vollständige Akteneinsicht zu gewähren?

Wie kann die "analoge" Partei die Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der Protokolle nachvollziehen? Gibt es ein "Inhaltsprotokoll"?

Werden (müssen) analoge Prozesse im Gericht (z. B. Telefonate mit einer Partei) dokumentiert und Protokolle erstellt?

Sind die vorgenannten Prozesse (nach dem Urteil des BVerfG) Teil der einsehbaren Gerichtsakte?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem Urteil des BVerfG …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Aktenführung, - einsicht - - digitale Protokolle [#216354]
Datum
23. März 2021 09:13
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.12.2020 dürfen Autofahrer vielfältig Einsicht in die einer Geschwindigkeitsmessung zugrunde liegenden Daten nehmen. Dies sei einem fairen Verfahren nach Artikel 2 und 20 des Grundgesetzes geschuldet. Diese Situation ist mit einem Gerichtsverfahren vergleichbar, in dem auch zur Nachvollziehbarkeit Akteneinsicht gewährt wird. In Zeiten tlw vorgeschriebener elektronischer Kommunikation und Dokumentation wird zu jedem Schriftstück auch ein Protokoll erstellt, welches der "analogen" Partei auch zugesandt wird. Hat das Justizministerium die Gerichte angewiesen, vollständige Akteneinsicht zu gewähren? Wie kann die "analoge" Partei die Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der Protokolle nachvollziehen? Gibt es ein "Inhaltsprotokoll"? Werden (müssen) analoge Prozesse im Gericht (z. B. Telefonate mit einer Partei) dokumentiert und Protokolle erstellt? Sind die vorgenannten Prozesse (nach dem Urteil des BVerfG) Teil der einsehbaren Gerichtsakte?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216354/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenführung, - einsicht - - digitale Protokoll…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
AW: Aktenführung, - einsicht - - digitale Protokolle [#216354]
Datum
27. April 2021 06:56
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenführung, - einsicht - - digitale Protokolle“ vom 23.03.2021 (#216354) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216354/