Aktenführung, - einsicht - - digitale Protokolle
Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.12.2020 dürfen Autofahrer vielfältig Einsicht in die einer Geschwindigkeitsmessung zugrunde liegenden Daten nehmen. Dies sei einem fairen Verfahren nach Artikel 2 und 20 des Grundgesetzes geschuldet.
Diese Situation ist mit einem Gerichtsverfahren vergleichbar, in dem auch zur Nachvollziehbarkeit Akteneinsicht gewährt wird.
In Zeiten tlw vorgeschriebener elektronischer Kommunikation und Dokumentation wird zu jedem Schriftstück auch ein Protokoll erstellt, welches der "analogen" Partei auch zugesandt wird.
Hat das Justizministerium die Gerichte angewiesen, vollständige Akteneinsicht zu gewähren?
Wie kann die "analoge" Partei die Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der Protokolle nachvollziehen? Gibt es ein "Inhaltsprotokoll"?
Werden (müssen) analoge Prozesse im Gericht (z. B. Telefonate mit einer Partei) dokumentiert und Protokolle erstellt?
Sind die vorgenannten Prozesse (nach dem Urteil des BVerfG) Teil der einsehbaren Gerichtsakte?
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. März 2021
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27. April 2021
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