Akteninhalt bezüglich des Verfahrensstandes

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Ich bin auf der Suche nach dem Verfahrensstand als Teil einer Akte. Ich kenne leider das Aktenzeichen nicht. Es geht um das Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus und des tragischen Todes der Familie R. in Brandenburg im Dezember 2021.
Mir reicht eine einfache Auskunft über den Verfahrensstand, der aus der Akte hervorgehen sollte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    24. August 2022
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Marcel Langner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin auf der S…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Akteninhalt bezüglich des Verfahrensstandes [#251830]
Datum
20. Juni 2022 21:53
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf der Suche nach dem Verfahrensstand als Teil einer Akte. Ich kenne leider das Aktenzeichen nicht. Es geht um das Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus und des tragischen Todes der Familie R. in Brandenburg im Dezember 2021. Mir reicht eine einfache Auskunft über den Verfahrensstand, der aus der Akte hervorgehen sollte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 251830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251830/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akteninhalt bezüglich des Verfahrensstandes“ [#251830]
Datum
23. Juli 2022 17:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251830/ Ich habe leider keinerlei Antwort erhalten. Etwas zum Hintergrund. Ich möchte von der hier am Verfahren beteiligten Hochschule den Schriftverkehr mit Familie R. einsehen. Die Hochschule berief sich im Januar 2022 darauf, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus das Verfahren noch nicht abgeschlossen hat und deshalb eine Auskunft nicht möglich sei. Etwas uneindeutig zeigen Presseberichte ab März 2022, dass die Ermittlungen beendet wurden. Ich wollte daher erneut bei der beteiligten Hochschule Einsicht nehmen. Diese gibt nun an, keine Rückmeldungen auf ihre Anfragen von der Staatsanwaltschaft Cottbus zu erhalten und verweigert weiter die Auskunft. Auf meine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde mir mitgeteilt, dass man mir keinerlei Auskunft darüber erteilt, wie der Verfahrensstand ist. Immerhin erhielt ich im Gegensatz zur beteiligten Hochschule jedoch Antwort. Daher hier mein Versuch über die zentrale Stelle den Stand des Verfahrens zu erfragen, der ja Inhalt der dortigen Unterlagen sein sollte. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 251830.pdf Anfragenr: 251830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251830/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr geehrterHe…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akteninhalt bezüglich des Verfahrensstandes“ [#251830] # IFG-726/006 II#0186
Datum
25. Juli 2022 10:52
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr geehrterHerr Langner, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesamt für Justiz
Ihre E-Mail vom 20. Juni 2022 an das Bundesamt für Justiz und Ihre E-Mail vom 23. Juli 2022 an den Bundesbeauftrag…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Juni 2022 an das Bundesamt für Justiz und Ihre E-Mail vom 23. Juli 2022 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit
Datum
3. August 2022 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. I 5 - 1530/2 - A2 698/2022 Sehr geehrter Herr Langner, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 20. Juni 2022 an das Bundesamt für Justiz und unter weiterer Bezugnahme auf Ihre Vermittlungsbitte an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 23. Juli 2022 teilte ich Ihnen mit, dass aufgrund eines Versehens hier im Haus Ihre Anfrage nicht zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Auf Ihre E-Mail vom 20. Juni 2022, mit der Sie um Mitteilung des Verfahrensstandes einer Akte zu einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus, das den "tragischen Tod der Familie R. in Brandenburg im Dezember 2021" zum Inhalt habe, teile ich Ihnen nunmehr mit, dass nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Der Anspruch auf Informationszugang erfasst allerdings nur solche Informationen, die bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Das Informationsfreiheitsgesetz kennt keine Informationsbeschaffungspflicht der Bundesbehörden. Vorgesehen ist in diesem Gesetz allein der Zugang zu dem konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 27. Mai 2013 - 7 B 43/12; VG Berlin, Urteil vom 19. Dezember 2019 - VG 2 K 4/19; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 IFG, Rn. 36, § 2 IFG, Rn. 36). Zu Ihrer Anfrage liegen dem Bundesamt für Justiz keine Informationen vor. Vor diesem Hintergrund vermag ich Ihrem Informationsbegehren nicht zu entsprechen. Die verzögerte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt in dieser Sache Auskunft, dass keine Unterlagen vorliegen und bedanke …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akteninhalt bezüglich des Verfahrensstandes“ [#251830]
Datum
3. August 2022 21:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt in dieser Sache Auskunft, dass keine Unterlagen vorliegen und bedanke mich für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 251830.pdf - 2022-07-25_1-65093-2022eingangsbesttigung.pdf - 2022-07-25_1-datenschutzerklrung-stand-juni-2022.pdf - 2022-07-25_1-signature.asc Anfragenr: 251830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251830/