Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Den Aktenplan für Ihre Behörde sowie die zugehörigen Aktentitel.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Aktenplan …
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland [#240249]
Datum
7. Februar 2022 19:58
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Aktenplan für Ihre Behörde sowie die zugehörigen Aktentitel.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr Antragsteller/in folgende Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Das Ministerium für Bildung und Kultur wurden in de…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland [#240249]
Datum
4. März 2022 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in folgende Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Das Ministerium für Bildung und Kultur wurden in den vergangenen zwei Jahren grundlegend neu strukturiert. Somit stimmen die vorliegenden Aktenpläne nicht immer mit den aktuellen Organisationseinheiten überein. Hierdurch ist für Außenstehende die Struktur der Aktenpläne aktuell nicht leicht nachvollziehbar, was wir zu entschuldigen bitte. Dieser Umstand stellt jedoch verwaltungsintern aktuell keine organisatorische Problematik dar. Die Überarbeitung und Anpassung der vorliegenden Aktenpläne an die neue Organisationsstruktur und deren Aufgaben erfolgt im Rahmen des aktuell stattfindenden Einführungsprozesses einer elektronischen Akte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Struktur der Dokumente ist in der Tat nicht leich…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland [#240249]
Datum
12. März 2022 20:01
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Struktur der Dokumente ist in der Tat nicht leicht nachzuvollziehen. Ich habe trotzdem alle nach bestem Wissen durchforstet, wurde aber leider nicht fündig. Im Dokument Aktenplan_MBK_vierstellig___Aktenebene___Vorgangsebene14.xlsx findet sich einmal der Begriff "Pandemie" unter dem Punkt "Zivil- und Katastrophenschutz; Behördenselbstschutz". Die Ministerin bezieht sich regelmäßig auf Austausch mit Experten. Ihre Behörde muß in den letzten Zeit Jahren mehrfach Gutachten zu geänderten Infektionslagen sowie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt haben. Ich gehe davon aus, dass all das dokumeniert wurde und es Akten dazu gibt. Würden Sie mir bitte kurz erklären, unter welchen Punkten in den von Ihnen übersanten Dokumente diese zu finden sind? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr Antragsteller/in Gutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten werden je nach Themengebiete dezentral von den ei…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland [#240249]
Datum
12. April 2022 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Gutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten werden je nach Themengebiete dezentral von den einzelnen Organisationseinheiten betreut. Beim Thema Corona haben die Kolleg*innen die Veröffentlichungen bzw. die Verlautbarungen zum Beispiel des RKI, des DGUV, des BMAS und des BMG, des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, die S3-Leitline beobachtet und ausgewertet. Das Ministerium war und ist bei wichtigen Fragestellungen immer auch in Kontakt mit Gesundheitsämtern, mit dem MSGFF und ggf. auch direkt mit der Virologie bzw. anderen Fachleuten der UdS und des Uniklinikums (Prof. Gärtner, Prof. Simon, Prof. Lehr, Prof. Zemlin, Prof. Smola, Dr. Rissland). Die Erkenntnisse aus den Veröffentlichungen, Beratungen und Abstimmungsverfahren fließen in der Regel direkt in die Rundschreiben und andere Verlautbarungen ein. Grundlage für die jeweils im Saarland geltenden Corona-Maßnahmen ist die Lagebewertung des zuständigen Gesundheitsministeriums und die gemeinsame Bewertung innerhalb der Landesregierung, regelmäßig auch gemeinsam mit den wissenschaftlichen Expert*innen der Gesundheitsseite. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich gehe davon aus, dass wir uns bzgl. meiner Anfrage mißverstanden haben. §11 des …
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland [#240249]
Datum
20. Mai 2022 12:44
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich gehe davon aus, dass wir uns bzgl. meiner Anfrage mißverstanden haben. §11 des IFG (http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__11.html) sagt unter anderem: "Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen." Ich gehe davon aus, Ihre Behörde unterhält eine "Informationssammlung" zu Pandemie- & Coronathemen mit dem "Zweck", bestmögliche Entscheidungen im Sinne aller Beteiligten zu fällen und Ihre Politik daran auszurichten. Die bisher von Ihnen übersandten Übersichten lassen dies jedoch nicht erkennen. Ich gehe davon aus, dass sie Dokumente, Handreichungen, Protokolle, Studien, ... vorliegen haben. Bitte übersenden Sie mir zeitnah eine entsprechende Übersicht. Falls keine solchen Dokumente existieren, akzeptiere ich natürlich auch eine leere Liste. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland“ [#240249]
Datum
10. Juni 2022 18:32
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240249/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mein Anliegen bezieht sich auf §11 des IFG (http://www.gesetze-im-internet.de/ifg...), der u.a. sagt: "Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen." Die initiale Antwort auf meine Anfrage war ein Satz Dokumente, die in meinen Augen in keiner Weise geeignet sind, sich einen Überblick über vorhandene Informationssammlungen und deren Zweck zu verschaffen. Auf meine Nachfrage - die ich in meinen Augen explizit spezifischer und entgegenkommend formuliert habe - habe ich eine ausweichende und wenig hilfreiche Antwort bekommen. Auf meine nochmalige Bitte, mir eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, die §11 gerecht wird, habe ich bisher keine Antwort erhalten. Angesichts der Tatsache, dass das Ministerium nach meinem Verständnis gehalten ist, diese Übersicht grundsätzlich - auch ohne Nachfrage - vorzuhalten und verfügbar zu machen, halte ich das Verhalten des Ministeriums für fragwürdig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 240249.pdf - 2022-03-04_1-00C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-01C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-02C_Oktober2019.pdf - 2022-03-04_1-03C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-04C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-05C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-06C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-07C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-08C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-09C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-10C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-11C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-12C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-13C_August2018.pdf - 2022-03-04_1-AktenplanA3Stand20220215.pdf - 2022-03-04_1-Aktenplan_A41.doc - 2022-03-04_1-Aktenplan_Berufsbildende_Schulen_Stand_09.07.20196_27.doc - 2022-03-04_1-Aktenplan_Berufsbildende_Schulen_Stand_09.07.20196_28.doc - 2022-03-04_1-Aktenplan_Berufsbildende_Schulen_Stand_09.07.20196.doc - 2022-03-04_1-Aktenplan-E4-StandOktober2021.doc - 2022-03-04_1-AktenplanKirchenreferat2022.doc - 2022-03-04_1-Aktenplan_MBK_vierstellig___Aktenebene___Vorgangsebene14.xlsx - 2022-03-04_1-Aktenplan_Original_Abt_F_Ref_F1_F2__F3_F5_Stand_02022022__9.00_Uhr13.docx Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2022-03-04_1-Aktenplan-Referat-A53.pdf - 2022-03-04_1-D6DomeaAktenplanBesoldungVersorgung16.03.16.docx - 2022-03-04_1-D6DomeaAktenplanTarif16.03.16.docx - 2022-03-04_1-InhaltsverzeichnisC_August2018.pdf - 2022-03-04_1-Schulaktenplan_Allgemeinbildende_Schulen8.xlsx - 2022-03-04_1-Schulaktenplan_Berufsbildende_Schulen9.xlsx Anfragenr: 240249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240249/
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Ihre Nachricht vom 10.06.22- Az. I 1000/479 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachrich…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 10.06.22- Az. I 1000/479
Datum
14. Juni 2022 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Juni 2022, mit der Sie um. Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen Az. I 1000/479 geführt. Zunächst ist auszuführen, dass nach § 4 Absatz 1 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) sich jeder an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden, wenn er sich in seinem Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Das SIFG gewährt gegenüber den Behörden des Landes, der Kommunen und Landkreise einen grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt (§ 1 Satz 1 SIFG). Dabei wird der Begriff der amtlichen Information in § 2 Nr. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG - anwendbar über § 1 Satz 1 SIFG) definiert als jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art der Speicherung und bezieht sich auf vorhandene Informationen. Ausgenommen sind dabei gemäß der Legaldefinition des § 2 Nr. 1 IFG lediglich Notizen und Entwürfe, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Soweit die begehrten Informationen der informationsverpflichteten Stelle vorliegen und keine Ausschlussgründe (vgl. §§ 3- 6 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - anwendbar über § 1 Satz 1 SIFG) greifen, ist die Information unverzüglich zugänglich zu machen und soll innerhalb eines Monats erfolgen. Auch eine etwaige Ablehnung des Antrages soll in dieser Frist erfolgen, wobei das Vorliegen eines entsprechenden Ablehnungsgrundes bzw. Ausschlusstatbestandes darzulegen und zu begründen ist. Vorliegend beantragten Sie mit E-Mail vom 7. Februar 2022 gegenüber dem Ministerium Zugang zum Aktenplan und der Aktentitel, welche Ihnen seitens des Ministeriums mit E-Mail vom 4. März 2022 übersandt wurden. Auch Ihre Nachfrage in diesem Zusammenhang wurde beantwortet. Soweit Sie nunmehr mit E-Mail vom 20. Mai 2022 Übersendung einer Übersicht über vorhandene Informationen bzw. eine Informationssammlung im Sinne des § 11 Abs. 1 IFG zu Pandemie- und Coronathemen beantragen, stellt dies aus hiesiger Sicht ein neuer Antrag nach dem SIFG bzw. IFG dar, für den die vorgenannte Monatsfrist gilt. Es wird weiterhin vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach § 11 Abs. 1 IFG die informationsverpflichteten Stellen Verzeichnisse führen sollen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, dies aber keine Verpflichtung zur Erstellung einer bestimmten Informationssammlung begründet. Soweit eine Beantwortung nach Fristablauf zum 20. Juni 2022 nicht erfolgt sein sollte, dürfen Sie sich gerne erneut an mich wenden, sodann kann ggf. eine Nachfrage gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 10.06.22- Az. I 1000/479 [#240249] Sehr << Anrede >> die Monatsfrist ist heute…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 10.06.22- Az. I 1000/479 [#240249]
Datum
20. Juni 2022 11:37
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Monatsfrist ist heute verstrichen und ich habe nach wie vor keine Rückmeldung bzgl. meiner Anfrage erhalten. Darf ich sie nun nochmals um Vermittlung bitten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240249/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Ihre Nachricht vom 20.06.22 - I 1000/479 Sehr << Antragsteller:in >> in oben bezeichneter Angelegenhe…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 20.06.22 - I 1000/479
Datum
21. Juni 2022 09:19
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> in oben bezeichneter Angelegenheit ergeht sodann wie angekündigt eine entsprechende Nachfrage beim Ministerium für Bildung und Kultur durch hiesige Behörde. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits ausgeführt, werden Dokumente, auch Protokolle, Gutachten ode…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland [#240249]
Datum
22. Juni 2022 15:19
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Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits ausgeführt, werden Dokumente, auch Protokolle, Gutachten oder wissenschaftliche Arbeiten im Ministerium für Bildung und Kultur je nach Themengebiete oder Sachzusammenhang dezentral von den einzelnen Organisationseinheiten, wie zum Beispiel den Fachreferaten betreut und letztendlich auch dort abgelegt. Dem steht im Übrigen der von Ihnen zitierte § 11 IFG nicht entgegen, da er die Behörden keineswegs verpflichtet, Verzeichnisse zu führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Da eine allgemeine Übersicht zu Pandemie- und Coronathemen in unserm Hause nicht geführt wird, vermag ich Ihre sehr pauschal gehaltene Anfrage in der gewünschten Form leider nicht zu beantworten. Wir haben bereits mitgeteilt, dass beim Thema Corona Veröffentlichungen bzw. die Verlautbarungen zum Beispiel des RKI, des DGUV, des BMAS und des BMG, des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, die S3-Leitline beobachtet und ausgewertet werden und die Grundlagen für die Entscheidungen bilden. Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen die Verlautbarungen des RKI u.a. beruhen, können Sie anhand der entsprechenden Quellenangaben, die diese aufführen, einsehen. Das Ministerium für Bildung und Kultur war und ist bei wichtigen Fragestellungen zudem in Kontakt mit den saarländischen Gesundheitsämtern, mit dem MASFG und ggf. auch direkt mit der Virologie bzw. anderen Fachleuten der UdS und des Uniklinikums (Prof. Gärtner, Prof. Simon, Prof. Lehr, Prof. Zemlin, Prof. Smola, Dr. Rissland). Die Erkenntnisse aus den Veröffentlichungen, Beratungen und Abstimmungsverfahren fließen in der Regel direkt in die Rundschreiben, Verordnungen und andere Verlautbarungen ein, die Sie unter saarland.de einsehen können. Grundlage für die jeweils im Saarland geltenden Corona-Maßnahmen ist die Lagebewertung des zuständigen Gesundheitsministeriums und die gemeinsame Bewertung innerhalb der Landesregierung, regelmäßig auch gemeinsam mit den wissenschaftlichen Expert*innen der Gesundheitsseite. Sofern sich Ihre Anfrage auf bestimmte amtliche Informationen bezieht, die nicht bereits an den genannten Stellen öffentlich zugänglich gemacht wurden, dürfen wir Sie bitten, uns die Auskunftserteilung dadurch zu ermöglichen, dass Sie Ihre Anfrage etwas präzisieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Herr Bosse schreibt in seiner Antwort: "[...] Dem steht im Übrigen der von I…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenplan & Aktentitel des Ministerium für Bildung und Kultur Saarland [#240249]
Datum
22. Juni 2022 18:39
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Herr Bosse schreibt in seiner Antwort: "[...] Dem steht im Übrigen der von Ihnen zitierte § 11 IFG nicht entgegen, da er die Behörden keineswegs verpflichtet, Verzeichnisse zu führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen." Das saarländische IFG bezieht sich ausdrücklich auf https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__11.html. Dort steht in §11 Abs 1: "Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen." In meinen Augen widersprich Herr Bosse quasi wörtlich dem Gesetzestext. Oder habe ich den Paragraphen falsch verstanden? Dürfte ich Sie um eine Eindordnung ihrerseits bitten, ob der §11 auf meine Anfrage zutrifft oder nicht? Desweiteren halte ich die Argumentation mit "dezentraler" Datenablage für mehr als fragwürdig. Damit könnte man quasi jede IFG-Anfrage bzgl. §11 ins Leere laufen lassen und das Gesetz so ad absurdum führen. Dürfte ich Sie auch hierzu um Ihre Einschätzung der Sachlage bitten? Außerdem schreibt Herr Bosse: "Wir haben bereits mitgeteilt, dass beim Thema Corona Veröffentlichungen bzw. die Verlautbarungen [...] beobachtet und ausgewertet werden und die Grundlagen für die Entscheidungen bilden." Ich gehe davon aus, dass diese Auswertung in schriftlicher Form erfolgen, d.h. es müßten Dokumente vorliegen, die ich meiner Meinung nach laut IFG einsehen darf. Hierbei handelt es sich vermutlich genau um die Informationen, um die es mir mit dieser Anfrage ursprünglich ging. Dürfte ich Sie bitten, mir dabei zu helfen, die von Herrn Bosse erwähnten Auswertungen einsehen zu dürfen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240249/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
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Datum
23. Juni 2022 10:50
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Verfahrensstand AZ. I 1000/479 Sehr << Antragsteller:in >> das Ministerium für Bildung und Kultur hat…
Von
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Betreff
Verfahrensstand AZ. I 1000/479
Datum
27. Juli 2022 09:17
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> das Ministerium für Bildung und Kultur hat in oben bezeichneter Angelegenheit ausgeführt, dass eine Informationssammlung zu Pandemie- und Coronathemen nicht vorhanden ist. Wie bereits mit E-Mail vom 14. Juni 2022 ausgeführt begründet § 11 Abs. 1 IFG auch keine Verpflichtung zur Erstellung einer bestimmten Informationssammlung. Wie bereits besprochen, sollten Sie - sofern Sie Zugang zu bestimmten Informationen begehren - Ihren Antrag dahingehend fassen und insbesondere soweit wie möglich konkretisieren, damit eine entsprechende Zugangsgewährung erfolgen kann, worauf auch das Ministerium hingewiesen hat. Sollten Sie sich in diesem Zusammenhang in Ihrem Recht auf Informationszugang verletzt sehen, wird um entsprechende Mitteilung gebeten, damit in der Sache nach entsprechender Prüfung ggf. weiter vermittelnde Schritte unternommen werden können. Mit freundlichen Grüßen