Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihr Antrag ist bei mir eingegangen.
1. Ampelschaltungen
Hinsichtlich Ihres Informationsbegehrens betreffend die Ampelschaltungen möchte ich Sie bitten, sich an das Amt für Straßen und Verkehr wenden <
<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>).
2. Aktenplan
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr führt keinen einheitlichen Aktenplan, sondern in der Regel haben wir referatsbezogene Aktenpläne. Geht es Ihnen um eine Gesamtübersicht oder möchten Sie den Aktenplan des Referats Immissionsschutz übermittelt bekommen? Auf Grund Ihrer thematischen Eingrenzung auf den Bereich Lärm und Luft vermute ich Letzteres. Ich bitte um entsprechende Mitteilung.
3. Gutachten
Ich weise Sie zum Thema „Erkenntnisse bzw. vorliegende Gutachten zur Lärm- und Abgasbelastung in Bremen“ schon einmal auf umfangreiche Gutachten auf unserer Homepage hin:
- Zur Umweltzone:
http://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/l…
- Zum Luftmessnetz:
http://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/l…
- Zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung:
http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/d…
- Gegebenenfalls finden Sie auch Ausführungen im Flächennutzungsplan:
http://www.fnp-bremen.de/
Hier finden Sie die Gutachten, die für eine allgemeine Beurteilung des Lärms und der Luftqualität in Bremen von Interesse sind. Ich bitte Sie, dort hineinzuschauen und dann Ihr Auskunftsbegehren nötigenfalls zu konkretisieren. Das Informationsbegehren „Erkenntnisse bzw. vorliegende Gutachten zur Lärm- und Abgasbelastung in Bremen“ ist nämlich zu unspezifisch, um es bearbeiten zu können. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen,
- ob Sie einen bestimmten Zeitraum vor Augen haben,
- ob Sie bestimmte Themenkreise vor Augen haben,
- ob Sie auch eine Herausgabe bzw. Einsicht in Gutachten als Bestandteil von Bebauungsplänen wünschen (dann müssten Sie sich diesbezüglich an die Abteilung 6 (Stadtentwicklung/-planung, Bauordnung) wenden) und
- ob Sie auch eine Herausgabe bzw. Einsicht in Gutachten als Bestandteil von Anträgen zur Genehmigung von Bauvorhaben und Anlagen nach Immissionsschutzrecht wünschen (hierbei würde es sich voraussichtlich um Hunderte von Einzelgutachten handeln, deren Heraussuchen würde sicherlich viele Stunden benötigen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden müssten; auch für diese Gutachten müssten Sie sich an die Abteilung 6 (Stadtentwicklung/-planung, Bauordnung) wenden).
Die aktuelle Lärmkartierung wird voraussichtlich im Juli 2017 abgeschlossen. Ob sie gravierend andere Erkenntnisse liefern wird als die, die wir aus der letzten Lärmkartierung gewonnen haben, wird sich dann zeigen. Zum Thema Luft ist derzeit zwar ein lokal begrenztes Gutachten in Arbeit, dieses liegt aber noch nicht in einer abgestimmten Version vor.
Mit freundlichen Grüßen,