Aktenpläne für Verschlusssachen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich vermute, dass im Archiv des Auswärtigen Amtes Dokumente vorhanden sind, welche folgende Anforderungen erfüllen:
1. Erstellungsdatum ist älter als 60 Jahre
2. ursprünglich in Geheimhaltungsstufe klassifiziert
3. es wurde keine Kopie an das Bundesarchiv übergeben
Ich interessiere mich für die Titel der Aufbewahrungseinheiten, welche solche Dokumente beinhalten. Ich bitte Sie mir diese Titelinformationen zu übersenden, beispielsweise in Form einer Kopie solcher Aktenpläne.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2015
  • Frist
    24. März 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermute, dass im Archiv des Auswärtigen Amtes Do…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenpläne für Verschlusssachen [#8698]
Datum
19. Februar 2015 08:29
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermute, dass im Archiv des Auswärtigen Amtes Dokumente vorhanden sind, welche folgende Anforderungen erfüllen: 1. Erstellungsdatum ist älter als 60 Jahre 2. ursprünglich in Geheimhaltungsstufe klassifiziert 3. es wurde keine Kopie an das Bundesarchiv übergeben Ich interessiere mich für die Titel der Aufbewahrungseinheiten, welche solche Dokumente beinhalten. Ich bitte Sie mir diese Titelinformationen zu übersenden, beispielsweise in Form einer Kopie solcher Aktenpläne. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
811,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Aktenpläne für Verschlusssachen" [#8698]
Datum
7. März 2015 00:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8698 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu recht abgelehnt, weil ich nicht das BArchG genutzt habe. Ich möchte mich jedoch bei Ihnen vergewissern, ob das IFG auch auf archivierte Akten anwendbar ist. Das BArchG ermöglicht den Zugang zu Informationen erst nach 30 Jahren und bereits nach 5 Jahren werden Akten in Behörden archiviert. Ist für die Zwischenzeit das IFG oder das restriktivere BArchG anzuwenden? Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
= 238698 Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. März 2015 (Aktenpläne für Vers…
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. März 2015 (Aktenpläne für Verschlusssachen). Jeder kann sich an die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit wenden, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsrecht als verletzt absieht. Die Bundesbeauftragte berät dann im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bürgerinnen und Bürger. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine solche Eingabe. Sie gehen selber davon aus, dass Ihre Anfrage nach dem IFG durch das Auswärtige Amt zu Recht abgelehnt wurde. In der Sache werde ich in Kürze auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen