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Aktenpläne sowie Links zu Aktenordnungen und Verzeichnissen

den Inhalt des eigentlich gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) veröffentlichungspflichtigen Aktenplans der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

und

den Inhalt des eigentlich gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) veröffentlichungspflichtig gewesenen Aktenplans der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der laut der entsprechenden Internetseite der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (URL: https://www.berlin.de/sen/inneres/service/aktenplan/ ) unter der dort hinterlegten Adresse (Download-URL: https://www.berlin.de/b-intern.de/sen/inneres/interne-dienste/innerer-dienst/downloadbereich/aktenplan-seninnds.pdf ) aufrufbar gewesen sein sollte und bei meinen Versuchen des Herunterladens lediglich durch die folgende Fehlermeldung ersetzt wurde:

--- Zitat-Anfang der Fehlermeldung zur URL: https://www.berlin.de/b-intern.de/sen/inneres/interne-dienste/innerer-dienst/downloadbereich/aktenplan-seninnds.pdf mit Stand vom 2022-04-17 ---

403
Forbidden

--- Zitat-Ende ---,

und

die in den Akten der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport verzeichneten Standorte, Fundstellen und Adressen der von ihr gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) zu führenden Verzeichnisse und der von ihr gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) allgemein zugänglich zu machenden und im Internet zu veröffentlichenden Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin)

und

die Inhalte der Vorschriften und sonstigen Akten der Senatsverwaltung für die Regelung der Verfahrensweisen und der Handlungsweisen bei der Führung von Verzeichnissen gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) und bei der allgemeinen Zugänglichmachung von Registern, Aktenplänen, Aktenordnungen, Aktenverzeichnissen, Einsenderverzeichnissen, Tagebüchern und Verzeichnissen im Sinne von Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) und bei deren Veröffentlichung im Internet gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) einschließlich der Angabe der Rechtsquellen und Fundstellen dieser Inhalte.

Die Aktenauskunft sollte vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail oder online via FragdenStaat nebst entsprechenden Anhängen sowie auch zum Nutzen aller sonstigen diese Informationen nutzenden Menschen durch Veröffentlichung über die Internetseiten der Senatsverwaltung erfolgen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenpläne sowie Links zu Aktenordnungen und Verzeichnissen [#246634]
Datum
19. April 2022 16:57
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Inhalt des eigentlich gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) veröffentlichungspflichtigen Aktenplans der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport und den Inhalt des eigentlich gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) veröffentlichungspflichtig gewesenen Aktenplans der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der laut der entsprechenden Internetseite der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (URL: https://www.berlin.de/sen/inneres/service/aktenplan/ ) unter der dort hinterlegten Adresse (Download-URL: https://www.berlin.de/b-intern.de/sen/inneres/interne-dienste/innerer-dienst/downloadbereich/aktenplan-seninnds.pdf ) aufrufbar gewesen sein sollte und bei meinen Versuchen des Herunterladens lediglich durch die folgende Fehlermeldung ersetzt wurde: --- Zitat-Anfang der Fehlermeldung zur URL: https://www.berlin.de/b-intern.de/sen/inneres/interne-dienste/innerer-dienst/downloadbereich/aktenplan-seninnds.pdf mit Stand vom 2022-04-17 --- 403 Forbidden --- Zitat-Ende ---, und die in den Akten der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport verzeichneten Standorte, Fundstellen und Adressen der von ihr gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) zu führenden Verzeichnisse und der von ihr gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) allgemein zugänglich zu machenden und im Internet zu veröffentlichenden Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) und die Inhalte der Vorschriften und sonstigen Akten der Senatsverwaltung für die Regelung der Verfahrensweisen und der Handlungsweisen bei der Führung von Verzeichnissen gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) und bei der allgemeinen Zugänglichmachung von Registern, Aktenplänen, Aktenordnungen, Aktenverzeichnissen, Einsenderverzeichnissen, Tagebüchern und Verzeichnissen im Sinne von Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) und bei deren Veröffentlichung im Internet gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) einschließlich der Angabe der Rechtsquellen und Fundstellen dieser Inhalte. Die Aktenauskunft sollte vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail oder online via FragdenStaat nebst entsprechenden Anhängen sowie auch zum Nutzen aller sonstigen diese Informationen nutzenden Menschen durch Veröffentlichung über die Internetseiten der Senatsverwaltung erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 246634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246634/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Aktenpläne sowie Links zu Aktenordnungen und Verzeichnissen [#246634]
Datum
19. April 2022 16:58
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
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