Aktenüberschriften zur Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln

- Die Aktenüberschriften zum Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln zur Kreuzung Luxemburger Straße/Weißhausstraße. Beispielsweise hängt dort eine Kamera an einen Mast in der Nähe des Rewe-City Supermarktes. Bitte senden Sie mir alle Aktenüberschriften worin diese Kreuzung erwähnung findet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
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Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Amt für Straßen und Radwegebau Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Aktenüberschriften zur Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln [#185234]
Datum
24. April 2020 00:20
An
Amt für Straßen und Radwegebau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Aktenüberschriften zum Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln zur Kreuzung Luxemburger Straße/Weißhausstraße. Beispielsweise hängt dort eine Kamera an einen Mast in der Nähe des Rewe-City Supermarktes. Bitte senden Sie mir alle Aktenüberschriften worin diese Kreuzung erwähnung findet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185234
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch
Amt für Straßen und Radwegebau
Sehr geehrter Herr Koch, das zur Auskunft in Rede stehende Gerät wurde für künftige Anwendungen der Verkehrsbeoba…
Von
Amt für Straßen und Radwegebau
Betreff
Aktenüberschriften zur Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln [#185234]
Datum
15. Mai 2020 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, das zur Auskunft in Rede stehende Gerät wurde für künftige Anwendungen der Verkehrsbeobachtung im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalanlage montiert und ist dort unter den Bauunterlagen zur Anlagendokumentation beschrieben. Unterlagen mit Aktenüberschrift zu diesem Gerät werden nicht geführt. Entsprechend ist eine Auskunft nicht möglich. Zu Ihrer Information teile ich Ihnen darüber hinaus mit, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren. Freundliche Grüße
Thorsten Koch
Sehr geehrte Frau Susanne Rosenstein, Ich hatte in meiner IFG-Anfrage extra geschrieben: "Sollten Sie für di…
An Amt für Straßen und Radwegebau Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Aktenüberschriften zur Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln [#185234]
Datum
9. Juli 2020 12:35
An
Amt für Straßen und Radwegebau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau Susanne Rosenstein, Ich hatte in meiner IFG-Anfrage extra geschrieben: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. " Sie schrieben: "Unterlagen mit Aktenüberschrift zu diesem Gerät werden nicht geführt." und darüber hinaus "Zu Ihrer Information teile ich Ihnen darüber hinaus mit, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren." Sie sind "Amt für Verkehrsmanagement 642 Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen" Sie schreiben, dass Sie die Unterlagen nicht hätten. Wo befinden sich diese Bauunterlagen wenn sie nicht bei Ihnen liegen? Haben Sie bereits meine IFG-Anfrage an die Stelle welche die Unterlagen hat weiter geleitet? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185234 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thorsten Koch
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenüberschriften zur Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln“ [#185234] [#185234]
Datum
11. Januar 2021 12:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185234/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich ein halbes Jahr auf eine Rückmeldung gewartet habe und keine Antwort erhielt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anhänge: - 185234.pdf Anfragenr: 185234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185234/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktenüberschriften zur Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln“ [#185234] [#185234]
Datum
11. Januar 2021 12:08
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre mail vom 11.1.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.4.2020 Aktenze…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre mail vom 11.1.2021
Datum
15. Januar 2021 14:57
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-330/21 ________________________________ Sehr geehrter Herr Koch, haben Sie Dank für Ihre o.g. mail. Darin bitten Sie um Vermittlung bei dem o.g. Antrag, da Sie der Meinung sind, "die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich ein halbes Jahr auf eine Rückmeldung gewartet habe und keine Antwort erhielt." Soweit der Schriftwechsel auf der Seite von fragdenstaat.de korrekt widergegeben ist, haben Sie innerhalb von drei Wochen und damit fristgemäß eine Rückmeldung auf Ihren Antrag erhalten. Die Stadt Köln hat Ihnen am 15.5.2020 mitgeteilt, dass das zur Auskunft in Rede stehende Gerät für künftige Anwendungen der Verkehrsbeobachtung im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalanlage montiert wurde und dort unter den Bauunterlagen zur Anlagendokumentation beschrieben sei. Unterlagen mit Aktenüberschrift zu diesem Gerät würden nicht geführt. Entsprechend sei eine Auskunft nicht möglich. Ihr Informationszugangsanspruch bezieht sich nach § 4 Abs. 1 IFG NRW nur auf tatsächlich vorhandene Informationen. Soweit die von Ihnen beantragten Überschriften nicht existieren, entfällt folglich der Anspruch. Damit erübrigt sich meines Erachtens auch Ihre Nachfrage nach einer Weiterleitung Ihres Antrags. Das zuständige Amt für Verkehrsmanagement hatte bereits mitgeteilt, dass Unterlagen mit Aktenüberschrift zu diesem Gerät nicht geführt werden. Dieser Hinweis dürfte so zu verstehen sein, dass er sich nicht nur auf den Bereich des Amts für Verkehrsmanagements, sondern auf die gesamte Verwaltung der Stadt Köln bezieht. Mit freundlichen Grüßen