Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.

In dem vom stellvertretenden Geschäftsführer Reinhold Quenckert unterzeichneten Hausverbot vom 22.06.2017 gegen den Antragsteller wurde bis zum heutigen Tage keine Anhörung zum Sachverhalt gewährt.

Der stellvertretenden Geschäftsführer behauptet ohne Beweis der Richtigkeit: „am 16.06.2017 hielten Sie sich gegen 8.45 Uhr in der Eingangszone der Jobcenter-Dienststelle Iserlohn auf und wurden von einer Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und der Sicherheitskraft beim Fotografieren mit einer Digitalkamera beobachtet“
http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_06_22_18_Monate_Hausverbot_Quenkert.pdf

Da das Hausverbot nach wie vor gerichtsanhängig ist (SG Dortmund, Az.: S 30 AS 3046/17 ER, SG Dortmund, Az.: S 56 AS 4735/17 ER, SG Dortmund, Untätigkeitsklage Hausverbot 2565/17) und erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Legitimation bestehen, wird um die vollständige Übersendung

1. der Meldungen der Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und
2. der Sicherheitskraft, sowie
3. die dazugehörigen Aktennotizen vom „Vorfall“ gebeten.

Auch dabei handelt es sich um amtliche Dokumente, die unter das IFG fallen.

Außerdem schrieb Hr. Quenckert: „Ich gehe davon aus, dass Sie wissentlich gegen die Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis verstoßen haben.“

Eine Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis existiert nicht. Dies konnte ja bisher geklärt werden.
https://fragdenstaat.de/anfrage/hausordnung-des-jobcenters-markischer-kreis/

Die Antwort auf die zum direkten Themenkreis gehörende Anfrage
„Security im Jobcenter Märkischer Kreis“ steht noch aus:
https://fragdenstaat.de/anfrage/security-im-jobcenter-markischer-kreis/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2017
  • Frist
    8. Dezember 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem vom stell…
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Von
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Betreff
Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175]
Datum
6. November 2017 11:49
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem vom stellvertretenden Geschäftsführer Reinhold Quenckert unterzeichneten Hausverbot vom 22.06.2017 gegen den Antragsteller wurde bis zum heutigen Tage keine Anhörung zum Sachverhalt gewährt. Der stellvertretenden Geschäftsführer behauptet ohne Beweis der Richtigkeit: „am 16.06.2017 hielten Sie sich gegen 8.45 Uhr in der Eingangszone der Jobcenter-Dienststelle Iserlohn auf und wurden von einer Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und der Sicherheitskraft beim Fotografieren mit einer Digitalkamera beobachtet“ http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_06_22_18_Monate_Hausverbot_Quenkert.pdf Da das Hausverbot nach wie vor gerichtsanhängig ist (SG Dortmund, Az.: S 30 AS 3046/17 ER, SG Dortmund, Az.: S 56 AS 4735/17 ER, SG Dortmund, Untätigkeitsklage Hausverbot 2565/17) und erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Legitimation bestehen, wird um die vollständige Übersendung 1. der Meldungen der Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und 2. der Sicherheitskraft, sowie 3. die dazugehörigen Aktennotizen vom „Vorfall“ gebeten. Auch dabei handelt es sich um amtliche Dokumente, die unter das IFG fallen. Außerdem schrieb Hr. Quenckert: „Ich gehe davon aus, dass Sie wissentlich gegen die Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis verstoßen haben.“ Eine Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis existiert nicht. Dies konnte ja bisher geklärt werden. https://fragdenstaat.de/anfrage/hausordnung-des-jobcenters-markischer-kreis/ Die Antwort auf die zum direkten Themenkreis gehörende Anfrage „Security im Jobcenter Märkischer Kreis“ steht noch aus: https://fragdenstaat.de/anfrage/security-im-jobcenter-markischer-kreis/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Betreff
AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175]
Datum
8. Dezember 2017 13:57
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Jobcenter Märkischer Kreis
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: AW: Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. [#25175]
Datum
7. Januar 2018 09:32
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Jobcenter Märkischer Kreis
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
7. Februar 2018 19:39
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
4. März 2018 09:58
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
doc07115820180306165449.pdf
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Jobcenter Märkischer Kreis
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Datum
6. März 2018 16:56
Status
Warte auf Antwort
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Datum
8. März 2018 21:22
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> es wird weiterhin um die vollständige Übersendung 1. der Meldungen der Mitarbeiterin des Jobcenters Märkischer Kreis und 2. der Sicherheitskraft, sowie 3. die dazugehörigen Aktennotizen vom „Vorfall“ gebeten. gebeten. Immerhin wurden immerhin fast 400 Mitarbeiter in 15 Filialen über das Hausverbot informiert. Und nach meiner erfolgreichen Klage mussten dieselben Mitarbeiter informiert werden, dass meine Beistandschaften wieder zugelassen werden mussten. https://web.archive.org/web/20180308184929/https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/archiv/2017_02_Archiv/27_11_2017_/index.php Ich möchte die Schriftsätze mitlesen und die Informationswege innerhalb der Behörde kennen lernen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
7. Mai 2018 13:21
An
Jobcenter Märkischer Kreis
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: doc07115820180306165449.pdf [#25175] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „A…
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AW: AW: doc07115820180306165449.pdf [#25175]
Datum
16. November 2018 15:24
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 344 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Untätigkeitsklage - „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
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Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage - „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“
Datum
16. November 2018
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Jobcenter Märkischer Kreis
Gebühr: Verfahren im Allgemeinen - Wert 5.000,00 € - Ihr Anteil 100 % - 438,00 €
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Gebühr: Verfahren im Allgemeinen - Wert 5.000,00 € - Ihr Anteil 100 % - 438,00 €
Datum
21. November 2018
Status
Warte auf Antwort
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Antrag auf Stundung
An Verwaltungsgericht Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Stundung
Datum
18. Februar 2019
An
Verwaltungsgericht Arnsberg
Status
Verwaltungsgericht Arnsberg
Kein Nachrichtentext
Von
Verwaltungsgericht Arnsberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Verwaltungsgericht Arnsberg Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Februar 2019
An
Verwaltungsgericht Arnsberg
Status
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AW: Gebühr: Verfahren im Allgemeinen - Wert 5.000,00 € - Ihr Anteil 100 % - 438,00 € [#25175] Sehr geehrte Damen u…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
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Betreff
AW: Gebühr: Verfahren im Allgemeinen - Wert 5.000,00 € - Ihr Anteil 100 % - 438,00 € [#25175]
Datum
2. März 2019 00:15
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ vom 06.11.2017 (#25175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 450 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Märkischer Kreis
IFG Anfrage #25175 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei mein Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
IFG Anfrage #25175
Datum
5. März 2019 09:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei mein Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ [#25175] [#25175]
Datum
18. März 2019 11:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: „Aktenvermerke zum Hausverbot gegen Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V.“ https://fragdenstaat.de/a/25175 Das Jobcenter Märkischer Kreis verweigerte die Beantwortung meiner Anfrage trotz mehrmaligen Erinnerns um mehr als ein Jahr. Erst nach Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg vom 16.11.2018 (7 K4672/18) auf Beantwortung gem. § 7 (5) IFG erfolgte eine Antwort an das Portal am 05.03.2019 in Form eines Ablehnungsbescheides. Die gerichtliche Antwort steht noch aus. Allerdings sehe ich in der Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen einen Regelverstoß und die Argumentation des Jobcenters als unbegründet. Ausgangspunkt der Anfrage war ein „180 Tage Hausverbot wegen eines Beweisfotos für die Bundesdatenschutzbeauftragte“ Die Klage vor dem Sozialgericht war erfolgreich und das Hausverbot musste aufgehoben werden. http://www.beispielklagen.de/klage099.html Die Anfrage zielt nach meiner Einschätzung sehr wohl auf amtliche Informationen, denn die interne Mitteilung über ein Hausverbot in allen Filialen an ca. 350 Mitarbeiter muss nachvollziehbar sein. Auch bei Meldungen über Zwischenfälle im Jobcenter, die zu Hausverboten (oder auch Strafanzeigen oder Schadensmeldungen an Versicherungen bei Sachbeschädigung) führen, legen es nahe, dass schriftliche Unterlagen vorgehalten werden müssen. Außerdem geht es in meiner Anfrage nicht um Daten Dritter, sondern um einen konkreten Beispielfall, der meine Person betrifft. Also möglicherweise Informationsfreiheit in Kombination mit Akteneinsichtsrecht. Und nicht zuletzt muss es auch eine weitere Meldung über die Aufhebung meines Hausverbotes an die ca. 350 Mitarbeiter gegeben haben. Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu; 2. Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen. Die Aktualität meiner Anfrage ergibt sich bereits daraus, dass derzeit ein neues Hausverbot ausgesprochen wurde, um meine Unterstützung als Beistand zu unterlaufen. (Widerspruch und Klage sind anhängig.) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 25175.pdf - 2018-03-06_1-doc07115820180306165449.pdf - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke.pdf - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage-aktenvermerke-zum-hausverbot-gegen-vorstandsmitglied.pdf - 2018-11-16_2-2018-11-16-untatigkeitsklage.pdf - 2018-11-21_1-2018-11-21-rechnung-verwaltungsgericht-arnsberg.pdf - 2019-02-17_1-2019-02-18-antrag-auf-stundung.pdf - 2019-02-26_1-2019-02-27-vg-arnsberg.pdf - 2019-02-27_1-2019-02-28-schreiben-an-vg-arnsberg.pdf - 2019-03-05_1-IFG_25175.pdf Anfragenr: 25175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. März 2019 14:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
746,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage 7 K 4672/18 - Sachstandsabfrage
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage 7 K 4672/18 - Sachstandsabfrage
Datum
28. April 2019
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Jobcenter Märkischer Kreis
25175 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schrieben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
25175
Datum
23. Mai 2019 13:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schrieben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Mai 2019 16:58
Status
Warte auf Antwort

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