Aktenvernichtung im LfV

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir alle Leitfäden bzw. Arbeitsanweisungen zur Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir alle Leitfäden bzw. Arbeitsanweisunge…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Aktenvernichtung im LfV [#7534]
Datum
17. September 2014 23:53
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir alle Leitfäden bzw. Arbeitsanweisungen zur Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Matthias Koster
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich bitte ich um Zusendung der entsprechenden Anweisungen im rheinl…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: Aktenvernichtung im LfV [#7534]
Datum
19. September 2014 16:22
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich bitte ich um Zusendung der entsprechenden Anweisungen im rheinland-pfälzischen Landesamt für Verfassungsschutz, nicht im Bundesamt. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 7534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, Ihren Antrag habe ich am 22. Oktober 2014 zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Ve…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Aktenvernichtung im LfV [#7534]
Datum
31. Oktober 2014 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koster, Ihren Antrag habe ich am 22. Oktober 2014 zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen