Aktenvernichtung im LfV

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir alle Leitfäden bzw. Arbeitsanweisungen zur Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, längstens innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
  • 2 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir alle Leitfäden bzw. Arbe…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Aktenvernichtung im LfV [#7533]
Datum
17. September 2014 23:51
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir alle Leitfäden bzw. Arbeitsanweisungen zur Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, längstens innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Matthias Koster
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich ist mein Anliegen die Zusendung der entsprechenden Anweisungen …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: Aktenvernichtung im LfV [#7533]
Datum
19. September 2014 16:27
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich ist mein Anliegen die Zusendung der entsprechenden Anweisungen im Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, nicht die des Bundesamtes. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 7533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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