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Aktenverzeichnis

Ein Aktenverzeichnis oder vergleichbare Sammlung iSv § 11 IFG, soweit diese einen Überblick über Ihre Tätigkeiten nach § 291b SGB V verschafft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Akt…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenverzeichnis [#164479]
Datum
21. August 2019 10:58
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Aktenverzeichnis oder vergleichbare Sammlung iSv § 11 IFG, soweit diese einen Überblick über Ihre Tätigkeiten nach § 291b SGB V verschafft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage wurde bei uns unter der Ticket-ID-0000083587 aufgenommen. …
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Ihr #Ticket ID-0000083587# mit dem Thema "WG: Aktenverzeichnis [#164479]" wurde angelegt
Datum
21. August 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
3,9 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage wurde bei uns unter der Ticket-ID-0000083587 aufgenommen. Bitte geben Sie die Ticketnummer bei weiteren E-Mails bzw. Telefonaten mit an. Wir werden auf Sie zukommen, falls Fragen unserseits bestehen oder die Anfrage erledigt wurde. Hier noch einmal die wichtigsten Daten zu Ihrer Anfrage: Titel: WG: Aktenverzeichnis [#164479] Beschreibung: --- Ursprüngliche Nachricht --- Von: <Information-entfernt> Gesendet: 21.08.2019 10:58:34 An: <Information-entfernt> Cc: Betreff: Aktenverzeichnis [#164479] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Aktenverzeichnis oder vergleichbare Sammlung iSv § 11 IFG, soweit diese einen Überblick über Ihre Tätigkeiten nach § 291b SGB V verschafft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenverzeichnis“ vom 21.08.2019 (#1…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr #Ticket ID-0000083587# mit dem Thema "WG: Aktenverzeichnis [#164479]" wurde angelegt [#164479]
Datum
25. September 2019 07:58
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenverzeichnis“ vom 21.08.2019 (#164479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 164479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenverzeichnis“ vom 21.08.2019 (#1…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr #Ticket ID-0000083587# mit dem Thema "WG: Aktenverzeichnis [#164479]" wurde angelegt [#164479]
Datum
1. Oktober 2019 01:03
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenverzeichnis“ vom 21.08.2019 (#164479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls sich die Bearbeitung aus verständlichen Gründen verzögert, bringe ich hierfür Verständnis mit; dies sollte jedoch unaufgefordert mitgeteilt werden. Ohne eine solche Information müsste ich ein Vermittlungsgesuch an den gesetzlichen Vermittler richten. Ich gebe Ihnen höflichst Gelegenheit mich über die Gründe und weitere zu erwartende Verzögerung zu unterrichten oder die Anfrage abschließend zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 164479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenverzeichnis“ [#164479] [#164479]
Datum
5. Oktober 2019 14:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/164479 Die Gesellschaft hat meine Anfrage – von der vermutlich automatisierten Eingangsbestätigung abgesehen – nicht bearbeitet. Zweimaligen Nachfragen nach dem Status der Anfrage wurden nicht begegnet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 164479.pdf - 2019-08-21_2-smime.p7s Anfragenr: 164479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/002 II#0312 Sehr [geschwärzt], …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Aktenverzeichnis« [#164479] # 25-721/002 II#0312
Datum
7. Oktober 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
430,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/002 II#0312 Sehr [geschwärzt], anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] ********************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ********************************************** [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr [geschwärzt], im Rahmen der Aufgaben nach § 291a Absatz 7 Satz 2 hat die Gesellschaft für Telematik 1. …
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Aktenverzeichnis [#164479]
Datum
15. Oktober 2019 20:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], im Rahmen der Aufgaben nach § 291a Absatz 7 Satz 2 hat die Gesellschaft für Telematik 1. die funktionalen und technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts zu erstellen, 2. Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung festzulegen, 3. Vorgaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur zu erstellen und ihre Umsetzung zu überwachen, 4. die notwendigen Test- und Zertifizierungsmaßnahmen sicherzustellen und 5. Verfahren einschließlich der dafür erforderlichen Authentisierungsverfahren festzulegen zur Verwaltung a. der in § 291a Absatz 4 und 5a geregelten Zugriffsberechtigungen und b. der Steuerung der Zugriffe auf Daten nach § 291a Absatz 2 und 3. Die vollständigen Spezifikationen der Komponenten und Dienste und deren Vorgaben für den Betrieb wurden von der gematik veröffentlicht und sind auf dem Fachportal der gematik einsehbar. Bei dem Release 3.1.2 Online-Produktivbetrieb handelt es sich um knapp 9.000 Seiten, darin enthalten sind insbesondere: - Produkttypsteckbriefe (Anforderungen an die Komponenten und Dienste) - Anbietersteckbriefe (Betriebliche Anforderungen an die Anbieter) - Spezifikationen (z.B. TI-Plattform und Karten) - Methodendokumente und - Schnittstellendefinitionen VSD 5.2 Der genaue Inhalt des Release 3.1.2 Online-Produktivbetrieb und damit das gewünschte Verzeichnis ergibt sich aus der Dokumentenlandkarte (Anlage, Release 3.1.2 vom 09.10.2019, 43 Seiten), die zudem auf der Internetseite der gematik abrufbar ist: https://fachportal.gematik.de/spezifikationen/online-produktivbetrieb/. Ich beabsichtige daher, Ihre Anfrage ablehnend zu bescheiden, da die Information zumutbar beschafft werden kann (§ 9 Abs. 3 IFG) und das Verzeichnis bereits allgemein zugänglich ist (§ 11 Abs. 2 IFG). Sofern Sie eine rechtsmittelfähige Entscheidung zu Ihrem Antrag wünschen, bedarf es zwingend der Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, um deren Übermittlung ich bis zum 15. November 2019 bitte. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 96351 B Geschäftsführer: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen für die grundsätzliche Bereitschaft mir Auskünfte zu ert…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenverzeichnis [#164479]
Datum
16. Oktober 2019 11:59
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen für die grundsätzliche Bereitschaft mir Auskünfte zu erteilen. Eine Bescheidung erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Allerdings habe ich eine Rückfrage: Das übersandte Dokument enthält laut Gliederungspunkt 1.2 "Geltungsbereich" nur normative Festlegungen für den Produktivbetrieb; auch Punkt 1.3 "Release-Umfang" macht deutlich, dass die Dokumentenkarte nur einen Überblick über den veröffentlichten Teil Ihrer Arbeit verschafft. Haben Sie kein Verzeichnis, das alle Aktenzeichen/ Voränge erfasst, die nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG iVm 291a Abs. 7 S. 2 und 291b SGB V in den Anwendungsbereich des IFG fallen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 164479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr geehrte<Information-entfernt> laut Gesetzesbegründung geben Aktenpläne eine konkretisierte Übersicht ü…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
AW: Aktenverzeichnis [#164479]
Datum
16. Oktober 2019 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
3,9 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> laut Gesetzesbegründung geben Aktenpläne eine konkretisierte Übersicht über den Aufgabenbereich (BT-Drs. 15/4493, 16). Der Aufgabenbereich der gematik wiederum ist in § 291a Abs. 7 S. 2 und § 291b SGB V beschrieben. Die bei der Erfüllung dieser Aufgaben gemäß § 291b SGB V und insbesondere § 291b Abs. 1 S. 1 SGB V entstandenen Unterlagen (Erstellung der funktionalen und technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts, Inhalt und Struktur der Datensätze etc.) finden sich vollständig in den veröffentlichten Releases, sowie den zur Abstimmung mit der Industrie veröffentlichten Vorstufen weiterer Releases (Fachportal -> Spezifikationen -> "in Vorbereitung"). Die gematik informiert hier transparent und vollständig über die Vorgaben und Festlegungen für die Telematikinfrastruktur. Darüber hinaus führt die gematik keine gesonderte Aufstellung von Aktenzeichen/ Vorgängen, die unter das IFG fallen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Auskunft. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. M…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenverzeichnis [#164479]
Datum
17. Oktober 2019 00:19
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Auskunft. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 164479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Gesellschaft für T…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH # 25-721/002 II#0312
Datum
5. November 2019 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
424,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.